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ÜNIVERSITY^I OF
TORONTO! LIBRARY i
REALLEXIKON DER GERMANISCHEN ALTERTUMSKUNDE
DRITTER BAND K— Ro
Heallsaetltim trex (Bermatufdittt
UNTER MITWIRKUNG ZAHLREICHER FACHGELEHRTEN
HERAUSGEGEBEN VON
JOHANNES HOOPS
ORD. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG
DRITTER BAND K— Ro
MIT 44 TAFELN UND 26 ABBILDUNGEN IM TEXT
2-2-
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VERLAG VON KARL J. TRÜBNER 1915— 16
i. Lieferung: Kacheln — Latris (S. i — 128), ausgegeben April 191 5.
2. „ Latwerge — Münzwert (S. 129 — 256), „ Juli 191 5.
3. ,, Münzwesen — Oxiones (S. 257 — 390), „ Dezember 19 15.
4. „ Pacht — TouTixXsioi (S. 391 — 540), „ August 1916.
Alle Rechte, insbesondere das der Übersetzung, vorbehalten.
üermany
Mitarbeiter.
Ergänzungen vorbehalten.
Adolphus Ballard, Woodstock, Oxford.
Dr. Chr. Bartholomae, Geh. Hofrat, ord. Professor an der Universität Heidelberg.
Prof. Dr. Ludwig Beck, B i e b r i c h a. Rhein.
Dr. G. v. Below, Geh. Hofrat, ord. Professor an der Universität Freiburg i. Br.
Professor Dr. R. Beltz, Schwerin.
Dr. Björn Bjarnason, Reykjavik (Island).
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Dr. J. Boehlau, Direktor des Königl. Museum Fridericianum, Kassel.
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Professor Dr. Hans Dragendorff, Generalsekretär des Kais, deutschen archäologischen Instituts, Berlin.
Dr. Max Ebert, Berlin, Kgl. Museum für Völkerkunde.
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Dr. Otto von Friesen, Professor an der Universität U p s a 1 a.
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C. J. B. Gaskoin, M.A., Woburn Sands, Beds., England.
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Professor Dr. Valtyr Gudmundsson, Dozent an der Universität Kopenhagen.
Dr. Marius Hsegstad, Professor an der Universität Kristiania.
Dr. Eduard Hahn, Professor an der Universität Berlin.
Dr. Hans Hahne, Direktor am Museum für heimatliche Geschichte und Altertums- kunde der Provinz Sachsen, Halle.
Dr. A. G. van Hamel, außerord. Professor an der Universität Bonn.
Dr. Karl Hampe, Geh. Hofrat, ord. Professor an der Universität Heidelberg.
Dr. Theodor Hampe, Direktor am Germanischen Nationalmuseum, Nürnberg.
Professor Dr. A. Haupt, Baurat, Professor an der Technischen Hochschule Hannover.
Dr. Gustav Herbig, ord. Professor an der Universität Rostock.
Professor Dr. F. Hertlein, Heidenheim a. Brenz, Württemberg.
Dr. Andreas Heusler, ord. Professor an der Universität Berlin.
Dr. Moritz Hoernes, ord. Professor an der Universität Wien.
Dr. Johannes Hoops, Geh. Rat, ord. Professor an der Universität Heidelberg.
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Heinrich Jacobi, Kgl. Baurat, H o m b u r g v. d. H.
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Dr. Wolfgang Keller, ord. Professor an der Universität Münster.
Dr. Max Kemmerich, München.
Dr. Albert Kiekebusch, Karlshorst bei Berlin.
Dr. Hans Kjaer, Inspekteur am Nationalmuseum in Kopenhagen.
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Dr. Laurence M. Larson, Professor an der University of Illinois, Urbana.
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R. V. Lennard, Lecturer, Wadham College, Oxford.
Dr. Arnold Luschin v. Ebengreuth, Hofrat, ord. Professor an der Universität Graz.
Allen Mawer, Professor am Armstrong College zu Newcastle -upon - Tyne.
Dr. Herbert Meyer, ord. Professor an der Universität Breslau.
Dr. Raphael Meyer, Bibliothekar an der Veterinair-Haiskole, Kopenhagen.
Dr. Wilhelm Meyer-Lübke, Geh. Regierungsrat, ord. Professor an der Universität Bonn.
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Dr. Rudolf Much, ord. Professor an der Universität Wien.
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Dr. Axel Olrik, außerord. Professor an der Universität Kopenhagen.
Dr. Paul Puntschart, ord. Professor an der Universität Graz.
E. C. Quiggin, Lecturer an der Universität Cambridge.
Dr. Siegfried Rietschel -j-, weil. ord. Professor an der Universität Tübingen.
Dr. Fritz Roeder, Oberlehrer, Privatdozent an der Universität Göttingen.
Dr. Franz Rühlf, Staatsrat, weil. ord. Professor an der Universität Königsberg.
Dr. Alfred Schliz |, Hofrat, H e i 1 b r o n n.
Dr. Otto Schlüter, ord. Professor an der Universität Halle.
Dr. Hubert Schmidt, Professor an der Universität Berlin.
Dr. Br. Schnittger, Stockholm, National -Museum.
Dr. Hans Schreuer, ord. Professor an der Universität Bonn.
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Professor Dr. Karl Schuchhardt, Geh. Regierungsrat, Direktor am Museum für Völkerkunde,
Berlin. Professor Dr. Karl Schumacher, Direktor am Römisch -german. Zentral -Museum, Mainz. Dr. Claudius Frhr. V. Schwerin, außerord. Professor an der Universität Berlin. Dr. Gerhard Seeliger, Geh. Hofrat, ord. Professor an der Universität Leipzig. Dr. Hans Seger, Professor an der Universität Breslau. Dr. Walther Stein, außerord. Professor an der Universität Göttingen. Dr. Wilhelm Streitberg, ord. Professor an der Universität München. Dr. Karl Sudhoff, Geh. Medizinalrat, außerord. Professor an der Universität Leipzig. Dr. Michael Tangl, Geh. Regierungsrat, ord. Professor an der Universität Berlin. Ch. Thomas, Architekt, Frankfurt a. M.
Dr. Albert Thumbf, weil. ord. Professor an der Universität Straßburg. Dr. Paul Vinogradoff, Professor an der Universität Oxford. Dr. Walther Vogel, Assistent am Kgl. Institut für Meereskunde, Berlin. R. J. Whitwell, Lecturer, Corpus Christi College, Oxford. Dr. Friedrich Wilhelm, Privatdozent an der Universität München. Dr. A. Zycha, ord. Professor an der Universität Prag.
Abkürzungen.
a. = anno.
Aarb. = Aarbager for nordisk
Oldkyndighed og Historie.
Kjobenhavn. abret. = altbretonisch.
ad. = altdeutsch, adän. = altdänisch.
adj. = Adjektiv, adjektivisch.
ae. = altenglisch (oder angel- sächsisch).
AF. = Anglistische Forschungen, hrsg. v. J. Hoops, Heidelberg, 1900 ff.
AfdA. = Anzeiger für deutsches Altertum und deutsche Lite- ratur. Berlin 1875 ff-
AfnO. = Annaler for nordisk Oldkyndighed og Historie. Kjobenhavn.
afr(an)z. = altfranzösisch.
afries. = altfriesisch.
AfslPh. = Archiv für slavische Philologie.
agerm. = altgermanisch.
ags. = angelsächsisch (oder alt- englisch).
ahd. = althochdeutsch.
Ahd.Gl. = Die althochdeutschen Glossen, gesammelt und bear- beitet von Elias Steinmeyer u. Eduard Sievers. Berlin 1879 bis 1898.
afghan. = afghanisch.
aind. = altindisch.
air. = altirisch.
aisl. = altisländisch.
akslav. = altkirchenslavisch.
akymr. = altkymrisch.
alban. = albanesisch.
v. Amira NOR. = Nordgermani- sches Obligationenrecht. I 1882; II 1895.
v. Amira Recht = Pauls Grund- riß* III 51 ff. (1897).
an. oder anord. = altnordisch.
and. = altniederdeutsch.
Angl. = Anglia, Zeitschrift für englische Philologie, hrsg. v. Eugen Einenkel.
anord. = altnordisch.
Anord. S B. = Altnord. Sagabiblio- thek hrsg. von Cederschiöld, Gering und Mogk. Halle 1882 ff.
anorweg. = altnorwegisch.
aonord. = altostnordisch.
apreuß. = altpreußisch.
arab. = arabisch.
Arch. f. Anthr. = Archiv für An- thropologie.
Arch. f. RW. = Archiv für Re- ligionswissenschaft. Freiburg i. B. 1898 ff.
Arkiv = Arkiv for nordisk Filo- logi. Kristiania, Lund 1883 ff.
armen. = armenisch.
Arnold = W. Arnold, Ansiede- lungen u. Wanderungen deut- scher Stämme, vornehmlich nach hessischen Ortsnamen. Marburg 1875.
as. = altsächsisch.
^schw(ed). = altschwedisch.
aslov. = altslovenisch.
assyr. = assyrisch.
att. = attisch.
Auböck= Handlexikon der Mün- zen usw. Wien 1891.
avest. oder awest. = awestisch.
awnord. = altwestnordisch.
Bartholomae Airan.Wb. = Alt- iranisches Wörterbuch. 1904.
bask. = baskisch.
Beow. = Beowulf.
Bezz. Beitr. = Beiträge zur Kunde der indogermanischen Sprachen, hrsg. v. Adalbert Bezzenberger. Göttingen.
BHL. = Bibliotheca Hagiogra-
phica Latina antiquae et me- diae aetatis. Bruxelles 1898 ff.
Birch CS. = Walter de Gray Birch, Cartularium Saxoni- cum. ßvols. London 1883 — 93.
Blümner Technol. u. Terminol. = Technologie u. Terminologie der Gewerbe u. Künste bei Griechen u. Römern. 4 Bde. Leipzig 1875 — 86.
Bosworth -Toller = An Anglo- Saxon Dictionary. Oxford 1882— 1908.
Brandt Forel. = F. Brandt, Fo- relsaeninger over den norske Retshistorie. 1880. 1883.
Brasch = Die Namen d. Werk- zeuge im Altengl. Kieler Dis- sertation 1910.
Bremer Ethn. = Ethnographie d. germanischen Stämme in Pauls Grundriß.
Brem.Wb. = Versuch eines bre- misch-niedersächsischen Wör- terbuchs. 5 Teile, Bremen 1767—71; 6. Teil 1869.
bret. = bretonisch.
Brugmann Grundr. = Grundriß der vergleichenden Grammatik der indogermanischen Spra- chen. 2. Bearbeitung. Straß- burg 1897 — 1909.
Brunner DRG. = Deutsche Rechtsgeschichte. 2. Bde. (1. Bd. in 2. Aufl.) Leipzig 1906 u. 1892.
Brunner Grundz. d. DRG. = Grundzüge der deutschen Rechtsgeschichte. 4. Aufl. Leipzig 1910.
bulg. = bulgarisch.
BZ. = Bronzezeit.
c. = caput, Kapitel.
ca. = circa.
VIII
ABKÜRZUNGEN
Cap. de villis = Capitulare de villis Karls d. Gr. (ca. 800), hrsg. I. v. Pertz MGL. fol. 1, 181 — 87 (1835); 2- v- Eoretius MGL.40Sect.II 1,82— 91(1881). Carm. norr. = Carmina norröna ed. Tri. Wis£n. 2 Bde. London 1886—89. CIL. — Corpus Inscriptionum
Latinarum. Cleasby-Vigf. = Cleasby-Vig- füsson, An Icelandic-English Dictionary. Oxford 1874. Cockayne Leechd. = Leechdoms, Wortcunning, and Starcraft of Early England. 3 vols. Lon- don 1864 — 66. Corp.-Gl. = Corpus -Glossar (alt- englisch). Corp. Gl. Lat. = Corpus Glossa- riorum Latinorum. Ed. Loewe et Goetz. 7 Bde. Leipzig 1888 — 1901. Cpb. = Corpus poeticum boreale. ed. by Gudbrand Vigfusson and F. York Powell. 2 Bde. Oxford 1883. czech. = czechisch. d. = deutsch, dän. = dänisch, dass. = dasselbe. DE. = Deutsche Erde. Gotha
1902 ff. Dehio u. v. Bezold = Die kirch- liche Baukunst des Abendlan- des. Stuttgart 1892 ff. DGeschBl. = Deutsche Ge- schichtsblätter. Gotha 1900 ff. DgE = Danmarks gamle Folke- viser udg. af Grundtvig og Olrik, Kjobenhavn 1853 ff. D. Hist. Tidsskr. = Dansk His-
torisk Tidskrift. dial. = dialektisch. Diefenbach Gl. = Glossarium la- tino-germanicum mediae et in- fimae aetatis. Frankfurt a. M. 1857. Diefenbach NG1. = Novum Glos- sarium etc. Frankfurt a.M. 1867. Diez EWb. = Etymologisches Wörterbuch der roman. Spra- chen. 5. Ausg. Bonn 1882. DLZ. = Deutsche Literaturzeitg. hrsg. v. Paul Hinneberg, Berlin, dor. = dorisch.
DuCange = C. DuCange, Glos- sarium mediae et infimae la- tinitatis, ed. G. A. L. Henschel.
Parisiis 1840 — 50. Ed. nova a Leopold Favre, t. 10. Niort 1883—87. DWb. = Grimms Deutsches Wör-
terbuch. Leipzig 1854 ff. Eddalieder: zitiert nach S. Bug-
ge; sieh NFkv. Ed. Roth. = Edictus Rothari. Eg. = Egils saga. eig. = eigentlich. Eir. s. rauda = Eiriks saga rauda. El. = Cynewulfs Elene, hrsg. v.
Holthausen. EM. = Eddica Minora hg. v. Heusler und Ranisch. Dort- mund 1903. engl. = englisch. Engl. Stud. = Englische Stu- dien, hrsg. v. Johannes Hoops. Leipzig. Enlart = Manuel d'Arch£ologie
frangaise. Paris 1902. Ep.Gl. = Epinal-Glossar(altengl.). estn. = estnisch. Eyrb. = Eyrbyggja Saga. EZ. = Eisenzeit, f. = Femininum. Faf. = Fafnismal. Falk-Torp = Etymologisk Ord- bog over det norske og det danske Sprog. 2 Bd. Kristi- ania 190 1 — 06. — Deutsche Be- arbeitung von Hermann Da- vidsen. Heidelberg 1907 — 09. Fas. = Fornaldar Sögur Nordr-
landa. Kjobenhavn 1829/30. Feist EWb. = Etymologisches Wörterbuch der gotischen Sprache. Halle 1909. Fick4 m Vergleichendes Wörter- buch der indogermanischen Sprachen. 4. Aufl. 1890 ff. finn. = finnisch.
v. Fischer-Benzon Altd. Gartenfl. = Altdeutsche Gartenflora. Kiel u. Leipzig 1894. Fiat. = Flateyjarbök. Kristiania
1860—68. Fms. = Fornmanna Sqgur. Forrer Reallex.= Reallexikon der prähistorischen, klass. u. früh- christlichen Altertümer. 1907. ForschDLVk. = Forschungen z. deutschen Landes- u. Volks- kunde. Franck EWb. = Etymologisch Woordenboek der Nederland- sche Taal. s'Gravenhage 1892. franz. = französisch.
fries. = friesisch.
Fritzner Ordb. = Ordbog over det gamle norske Sprog. Kris- tiania 1886 — 96.
frz. = französisch.
gäl. = gälisch.
gall. = gallisch.
Gall6e Vorstud. = Vorstudien zu e. altniederdeutschen Wörter- buche. Leiden 1903
Garrett Prec. Stones = R. M. Garrett, Precious Stones in Old Engl. Literature. Leipzig 1909.
gemeinidg. = gemeinindogerma- nisch.
Gerefa, Anweisungen für einen Amtmann, Anfg. 11. Jhs., hrsg. v. Liebermann Angl. 251 ff. (1886); neu abgedr. in Ges. d. Ags. I 453 ff.
Germ. = Germania, Viertel- jahrsschrift f. deutsche Alter- tumskunde, hrsg. v. Franz Pfeiffer. 1856 ff.
germ. = germanisch.
GGA. = Göttingische Gelehrte Anzeigen.
Gierke DPrivR. = 0. Gierke, Deutsches Privatrecht. I 1895. II 1905.
Gierke Unters. = Untersuchun- gen zur deutschen Rechtsge- schichte hrsg. v. Otto Gierke.
Gl. = in Glossen überliefert.
Gnom. Ex. = Versus Gnomici Codicis Exoniensis, Die alt- engl. Denksprüche d. Exeter- Hs., hrsg. bei Grein-Wülker Bibl. I 341.
Goldschmidt UGdHR. = Univer- versalgeschichte des Handels- rechts. 1893.
got. = gotisch.
gotländ. = gotländisch.
Graff = Althochdeutsch. Sprach- schatz. 6 Tle. 1834—42.
Grett. s. = Grettis saga.
gr(iech). = griechisch.
Grdf. = Grundform.
Grim. = Gnmnis-mäl.
Grimm DGr. = Deutsche Gram- matik v. J. Grimm. Neuer vermehrter Abdruck. 4 Bde. Berlin und Gütersloh 1870 — 98. GrimmDMyth.4 = Deutsche My- thologie von Jac. Grimm. 4. Ausg. von E. H. Meyer. 3 Bde. Berlin 1875—78. Grimm DRA.4 = Deutsche
ABKÜRZUNGEN
IX
Rechtsaltertümer v. J. Grimm. 4. Ausg. 2 Bde. Leipzig 1899.
Grimm GddSpr. = J. Grimm, Geschichte der deutschen Spra- che. 4. Aufl. Leipzig 1880.
GRM. = Germanisch-Romani- sche Monatsschrift. 1909 ff.
Gr.-W. = Grein-Wülcker, Bibli- othek der ags. Poesie 1883 ff.
Guilhiermoz = Note sur les poids du moyen-äge. (Aufsatz in der Bibliotheque de l'Ecole des chartes 1906.) (Zitate n.d. S.A.)
GZ. = Geographische Zeitschrift, hrsg. von A. Hettner.
Haupt Alt. Kunst = Albrecht Haupt, Die älteste Kunst, ins- bes. die Baukunst der Germa- nen. Leipzig 1909.
Hav. = Hivardar saga.
hd. = hochdeutsch.
hebr. = hebräisch.
Heer Pflanz, d. Pfahlb. = Die Pflanzen der Pfahlbauten. Se- paratabdruck aus d. Neujahrs- blatt d. Naturforsch. Ges. auf d. J. 1866. Zürich 1865.
Hehn = Kulturpflanzen u. Haus- tiere in ihrem Übergang aus Asien nach Griechenland und Italien sowie in das übrige Eu- ropa. Hrsg. von O. Schrader.
Herrigs Archiv = Archiv für das Studium der neueren Sprachen u. Literaturen, hrsg. v. Brandl u.Morf. Braunschweig 1846 ff.
Hertzberg Grundtr. = Grund - trsekkene i den seldste Norske Proces. 1874.
Herv. S. = Hervarar Saga.
Heyne Handwk. = Das altdeut- scheHandwerk.Straßburgi9o8.
Heyne Hausaltert. = Fünf Bü- cherDeutscher Hausaltertümer. 3 Bde. Leipzig 1899 — 1903.
Hirt Indogm. = Die Indogerma- nen. Ihre Verbreitung, ihre Urheimat u. ihre Kultur. 2 Bde. Straßburg 1905 — 07.
Hist. Vtjs. = Historische Viertel- jahrschrift, hrsg. v. Gerhard Seeliger. Leipzig.
Hist. Z. = Historische Zeitschrift, hrsg. v. Friedrich Meinecke.
Hkr. = Heimskringla.
Holder Akelt. Sprachsch. = Alt- keltischer Sprachschatz.
Hoops Waldb. u. Kulturpfl. = Waldbäume u. Kultur-
pflanzen im germ. Altertum. Straßburg 1905.
Hrafnk. = Hrafnkels Saga.
Hs(s). = Handschrift(en).
Hultsch Metrol. = Griechische u. römische Metrologie. 2. Be- arbeitung. Berlin 1882.
HultschMRS. = Metrologicorum Scriptorum Reliquise. 2 Bde. Leipzig 1864/66.
idg. — indogermanisch.
IF. = Indogermanische For- schungen, hrsg. v. Brugmann u. Streitberg. Straßburg 1891 ff.
illyr. = illyrisch.
v. Inama-Sternegg DWG. = Deutsche Wirtschaftsgeschich- te. 3 Bde. (1. Bd. in 2. Aufl.) 1909 u. 1891 — 1901.
ion. = ionisch.
ir. = irisch.
isl. = isländisch.
it(al). = italienisch.
JEGPh. = The Journal of Eng- lish and Germanic Philology. Published by the University of Illinois.
JGPh. = Journal of Germanic Philology.
Jh. = Jahrhundert.
Karajan W. M. = Beitr. zur Gesch. d. landesfürstl. Münze Wiens. 1838. Die römischen Zahlen beziehen sich auf die Abschnitte des abgedruckten Münzbuchs.
Karol.Z. = Karolinger-Zeit.
Keller AS. Weapon Names = May L. Keller, The Anglo- Saxon Weapon Names treated archreologically and etymolo- gically. Heidelberger Dissert. (AF. 15.) Heidelberg 1906.
kelt. = keltisch.
Kemble CD. = Codex Diploma- tien Aevi Saxonici. 6 vols.
klruss. = kleinrussisch.
Kluge EWb. = Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 7. Aufl. Straßbg. 1910
körn. = kornisch.
Kretschmer Hist. Geogr. = Hist. Geographie v. Mitteleuropa. München u. Berlin 1904.
krimgot. = krimgotisch.
kymr. = kymrisch.
KZ. = Zeitschrift für verglei- chende Sprachforschung, hrsg. v. A. Kuhn, 1852 ff.
Lacn. = Lacnunga, hrsg. v. Co- ckayne Leechdoms III.
Laeceboc, hrsg. v. Cockayne Leechdoms II.
Lamprecht DWL. = Deutsches Wirtschaftsleben im MA. Leip- zig 1886 ff.
langob. = langobardisch.
läpp. = lappisch.
lat. = lateinisch.
LCtrbl. = Literarisches Central- blatt, hrsg. v. Zarncke.
Lehmann HR. = K. Lehmann, Lehrbuch des Handelsrechts. 1908.
Leonhardi m Kleinere angel- sächs. Denkmäler I, hrsg. v. G. L. in Grein-Wülkers Bibl. d. ags. Prosa 6. Hamburg 1905.
lett. = lettisch.
Lexer = Lexers Mittelhochdeut- sches Wörterbuch.
Liebermann Ges. d. Ags. = Ge- setze der Angelsachsen. 1903 — 1912.
Lindenschmit DA. = Handbuch der deutschen Altertumskunde Braunschweig 1880 — 89.
Lit. = Literatur(angaben).
lit. = litauisch.
Litbl. = Literaturblatt für ger- manische und romanische Phi- lologie, hrsg. v. 0. Behaghel u. F. Neumann. 1880 ff.
v. Luschin Münzk. = Luschin v. Ebengreuth, Allg. Münz- kunde u. Geldgeschichte. 1904.
m. = Maskulinum.
MA. = Mittelalter.
ma. = mittelalterlich.
Maitland DB. =Domesday Book and beyond.
maked. = makedonisch.
Manitius GdlLit. = Gesch. d. latein. Lit. des MA. I. München 1911.
Mannhardt WFK. = Wald- und Feldkulte von Wilhelm Mann- hardt. 2 Bde. Berlin 1875 — 77.
Mannus = Mannus. Zeitschrift für Vorgeschichte, hrsg. v. Gustaf Kossinna. Würzburg 1909.
Matzen Forel. = Forelaesninger over den danske Retshistorie. 1893—96.
Maurer Vorl. = Konr. Maurer, Vorlesungen üb. altnordische Rechtsgeschichte. 1907 ff.
Hoops, Reallexikon. III.
X
ABKÜRZUNGEN
mbret. = mittelbretonisch.
md. = mitteldeutsch.
me. = mittelenglisch.
m. E. = meines Erachtens.
Meitzen Siedl. u. Agrarw. = Sied- lung u. Agrarwesen der Ost- germanen u. Westgermanen. Berlin 1895. 3 Bde. u.Atlasbd.
Merow.Z. = Merowinger-Zeit.
MG. = Monumenta Germaniae historica. Folio (ohne Bei- satz) u. 40 Ausgabe.
MGL. = Abteilung Leges der MG.
MGS. = Abteilung Scriptores der MG.
mhd. = mittelhochdeutsch.
Miklosich EWb. = Etymologi- sches Wörterbuch der slavi- schen Sprachen. Wien 1886.
mir. = mittelirisch.
mlat. = mittellateinisch.
mnd. = mittelniederdeutsch.
mndl. = mittelniederländisch.
MSD. = MüllenhofI und Scherer, Denkmäler deutscher Poesie u. Prosa. 3. Aufl. Berlin 1892.
MüllenhoffDA. = Deutsche Al- tertumskunde 5 Bde.
Müller NAltertsk. = Sophus Müller, Nord. Altertumskunde; übs. v. Jiriczek. 2 Bde. Straß- burg 1897 — 98.
Müller Urgesch. Eur. = Sophus Müller, Urgeschichte Europas; übs. v. Jiriczek. Straßb. 1905.
Müller-Zarncke = Mittelhoch- deutsches Wörterbuch v. W. Müller u. Fr. Zarncke. 3 Bde. 1854—61.
n. = Neutrum.
nbulg. = neubulgarisch.
nd. = niederdeutsch.
ndl. = niederländisch.
ndn. = neudänisch.
ndsächs. = niedersächsisch.
ne. = neuenglisch.
NED. = A New English Dictio- nary on historical principles. Ed. by Murray, Bradley, and Craigie. Oxford 1888 ff.
Nelkenbrecher = Taschenbuch der Münz,- Maß- u. Gewichts- kunde. Die Jahreszahl be- zeichnet die Ausgabe.
Neuweiler, Prähist. Pflanzenr. = Die Prähistor. Pflanzenreste Mitteleuropas; Zürich 1905; SA. aus d. Vtjs. d. Natf. Ges, Zürich 50.
NFkv. = Norrsen FornksecJi (Saemundar-Edda) udg. af S. Bugge- Kristiania 1867.
nfr(an)z. = neufranzösisch.
NGL. = Norges Gamle Love.
ngriech. = neugriechisch.
nhd. = neuhochdeutsch.
N.Hist.Tidsskr. = Norsk Histo- risk Tidsskrift.
nir. = neuirisch.
nkymr. = neukymrisch.
NL. = Nibelungenlied hg. v. Bartsch.
nnd. = neuniederdeutsch.
nndl. = neuniederländisch.
Noback = Vollständiges Ta- schenbuch der Münz-, Maß- u. Gewichtsverhältnisse. Leip- zig 1851.
NO., nö. = Nordosten, nordöst- lich.
nord. = nordisch (skandina- visch).
nordfries. = nordfriesisch.
Nordström = Bidrag tili den Svenska Samhälls-Författnin- gens Historia. 1839 — 40.
norw(eg). = norwegisch.
nschwed. = neuschwedisch.
nslov. = neuslovenisch.
nsorb. = niedersorbisch.
NW., nw. = Nordwesten, nord- westlich.
NZ. m Numismatische Zeit- schrift, herausg. von der nu- mismatischen Gesellschaft in Wien. 40 Bde.
O., ö. = Osten, östlich.
obd. = oberdeutsch
Olrik DHd. = A. Olrik, Dan- marks Heltedigtning i.Kjaben- havn 1903.
Olrik Kild. = A. Olrik, Kilderne til Sakses Oldhistorie Kjoben- havn 1892 — 94.
ON. = Ortsnamen.
osk. = oskisch.
osorb. = obersorbisch.
ö. W. = österreichische Weis- tümer. Wien 1870 ff.
österr. Weist. = österreichische Weistümer. Wien 1870 ff.
PBBeitr. = Beiträge zur Ge- schichte der deutschen Sprache und Literatur, hrsg. v. W. Braune. Halle 1874 ff.
pers. m persisch.
PGrundr. = Grundriß der ger- manischen Philologie,' hrsg. v.
H. Paul. 2. Aufl. Straßburg 1896 — 1909.
pl. = Plural.
PliniusNH.= Naturalis Historia.
PM. = Petermanns Geogr. Mit- teilungen.
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Verbesserungen.
Zum 2. Band.
Auf dem Titelblatt des Bandes lies '30 Abbildungen' statt '26 Abbildungen'.
S. 558 lies 'Abb. 29' statt 'Abb. 25'.
S. 579 lies 'Abb. 30' statt 'Abb. 26'.
S. 328a, Z. I3f. v. o. streiche die Bemerkung: „Neue Ausgabe der Stadarhölsbök von Kälund (1907)'
K.
Kacheln müssen seit sehr alter Zeit zum Bau von Öfen verwandt worden sein. In dem langobardischen Memoratorium über die magistri Commacini (ca. 730) wird auch über die in den Frauengemächern üblichen Öfen gesprochen, die aus einer Mindestzahl von 250 Kacheln (caccabi) zusammengesetzt sein sollten. Der Ofen tritt im hohen Nor- den, auch in den Hallen, schon früh an die Stelle des Herdes.
Stephani Wohnbau 1 239. Mothes Bau- lexikon III 466. Dietrichson u. Munthe Die Holzbaukunst Noi~wegens, Berlin 1893.
A. Haupt. Kahn. Unter dieser Bezeichnung lassen sich im Gegensatz zu Schiff und Boot die Fahrzeuge der Binnenschiffahrt zu- sammenfassen. Über deren Namen und Bauart ist aus altgerm. Zeit wenig bekannt. Weitverbreitet für Flußfahrzeuge ist die Bezeichnung Kahn (mnd. kane, von ur- germ. *kanan 'Gefäß, Boot', vgl. *kannön = 'Kanne', anord. ktena 'Jolle, Kahn'). Andere gelegentlich vorkommende Namen sind Nachen (ahd. nahho, as. nako, ae. naca, anord. nqkkvi, ndl. naak, daraus später aak, ein Name für Rheinschiffe), Eiche (mnd. eke, anord. eikja), Esche (mlat. ascus), Fähre (anord. ferja, ae. feer, mnd. ver-böt).
Über die Bauart der Binnenschiffe s. Bin- nenschiffahrt § 6. Vgl. Boot, Einbaum, Schiffsarten. W. Vogel.
Kaiser. § 1. Als König Karl am Weih- nachtstage 800 vor der Confessio des h. Petrus sich vom Gebet erhob, setzte ihm Papst Leo III. eine Krone aufs Haupt und die Römer stimmten in den Ruf ein: Heil und Sieg dem erhabenen Karl, dem von Gott gekrönten großen und friedbringenden Kaiser der Römer; nach diesen laudes
H o o p s , Reallexikon. III.
leistete der Papst dem neuen Kaiser die übliche Adoration. So berichten die frän- kischen Königsannalen, und ihre durchaus glaubwürdige Meldung wird von anderen Quellen ergänzt und bestätigt. Karl ist durch den Papst überrascht worden, die Krönung sollte als ein göttlicher Akt gelten. Der Zuruf des anwesenden Volkes aber geht auf eine alte Litanei zurück und war den Römern, die in dieser Art den König als Patricius zu begrüßen pflegten, wohlbekannt. Die von manchen Forschern, in neuerer Zeit besonders von W. Sickel vertretene Ansicht, eine staatsrechtlich normale Kaiserwahl durch die Römer habe 800 in Rom stattgefunden und stehe in voller Übereinstimmung mit den Forde- rungen des byzantinischen Staatsrechts, muß als unvereinbar mit den Aussagen der Quellen und als eine Entstellung des wahren Herganges zurückgewiesen werden. Das Überraschende und Einseitige der Krö- nung durch den Papst darf als absolut gesichert gelten. Zweifelhaft bleibt nur die Deutung der Meldung Einhards vom Un- willen Karls über die päpstliche Über- raschung. Hat Karl das Kaisertum über- haupt nicht gewollt? — Noch lebte die römische Kaiseridee als universelle Macht im Abendland, 'ja noch galt Byzanz als Haupt des einen römischen Reiches. Aller- dings ist seit Jahrhunderten ein starkes Auseinandergehen des christlichen Abend- landes und des christlichen Morgenlandes zu beobachten. In der Unternehmung des Patricius Eleutherius 619, der nach Rom ziehen, das weströmische Kaisertum wieder aufrichten und sich vom Papst krönen lassen wollte, ist ein merkwürdiges Streben, das Abendland politisch zusammenzu- fassen, deutlich hervorgetreten. Später
KAISER
hat das Papsttum allein die Kraft des römischen Universalismus in sich auf- genommen und im 8. Jahrhundert die Vertretung der res publica Romana zu gewinnen getrachtet. Schließlich aber war die alles überragende Macht Karls emporgestiegen, hatte die Gewalt des Frankenkönigs, des Longobardenkönigs und des Herrn der res publica Romana, hatte sowohl die universalistischen Ten- denzen, die dem Römertum, wie die, die der christlichen Kirche eigentümlich waren, in sich vereinigt. Ein völliger Umschwung der staatlichen Verhältnisse im Abendland ist so bewirkt worden. Aber wurde eine andere staatsrechtliche Begründung der univer- sellen Herrschaft, wurde für den Träger der neuen Weltmacht, der sich bisher rex Francorum et Langobardorum ac patricius Romanorum nannte, ein anderer Titel verlangt? Es scheint, daß Karl und die Seinen die römische Kaiserwürde nicht an- gestrebt haben. Drei Mächte gelten, so führt Alcuin noch i. J. 800 aus, als die höchsten der Welt: das Papsttum in Rom, das Kaisertum im zweiten Rom, die königliche Würde Karls; die letztere gehe den anderen voran, Karl überrage alle an Macht, an Weisheit, an Würde, er sei von Jesus Christus zum Leiter des christlichen Volkes eingesetzt (MG. Ep. Karol. 2 Nr. 174, S. 288). Man ersieht deutlich, daß in der Umgebung des großen Monarchen die Ansprüche auf höchste irdische Gewalt mit dem Königstitel verbunden waren und daß der Byzantiner trotz des Kaiser- titels für geringer galt als der fränkische König. Ein stolzes fränkisches Selbst- bewußtsein war eben damals vorhanden und wußte sich gelegentlich, so im Prolog der Lex Salica, in Gegensatz zur römischen Staatsidee zu setzen. Das imperium Romanum aber wurde in der Zeit vor^ Karls Kaiserkrönung am fränkischen Hofe — wie das in den von Vertrauensleuten Karls verfaßten libri Karolini ausgeführt ist (II, 19; III, 15. Migne 98 col. 1082 f. 1 144) — als heidnisch und götzendienerisch, als brutal und grausam angesehen. Hier wirkte der Haß gegen das oströmische Reich Konstantins und der Irene, hier wirkte auch die im Abendland verbreitete Idee, daß das imperium Romanum das
vierte und letzte der vom Propheten Daniel vorausgesagten Weltreiche sei, die von Mächten des Bösen beherrscht werden und die — ■ wie es besonders Augustin lehrte — im Gegensatz zum irdischen Gottesstaat stehen. — WTenn man diese Voraussetzungen beachtet, dann erscheint es begreiflich, daß Karl über die uner- wartete Krönung zum römischen Kaiser nicht erfreut war. Für die Idee des Uni- versalismus und der christlichen Theokratie hatte er längst gewirkt, für die Idee des römischen Kaisertums konnte er anfangs nicht empfänglich sein. Aber eine Lösung des Gegensatzes von Gottesstaat und Welt- reich war ja auch nach Augustins Ansicht dann möglich, wenn das Weltreich den Dienst Christi übernahm. Karl hat sich rasch in die neue Ideenwelt eingelebt, für ihn fanden sich nach 800 das römische Weltreich und der irdische Gottesstaat in vollster Harmonie zusammen, er sah den römischen Kaiser als den höchsten Träger der von Gott gewollten irdischen Christenmacht an, er fühlte sich als Haupt des Gottesstaats auf Erden. — Das Kaiser- tum Karls ist nicht als das Ergebnis einer germanischen Entwicklung zu beurteilen, der die romanischen Forderungen einer Priestermonarchie entgegenstanden (Lilien- fein). Es verdankt auch nicht zufällig wirksamen Kräften sein Dasein (Ohr). Es ist vielmehr aus Bedürfnissen der abendländischen Entwicklung überhaupt entstanden, die weder einen besonderen germanischen noch einen besonderen roma- nischen Charakter hat: die Kaiserkrönung von 800 war nur der Abschluß jener allmäh- lichen Aufnahme theokratisch -christlicher Elemente, die mit Chlodowech anhob.
§ 2. Die Kaiserkrönung stammt aus By- zanz. Seit Mitte des 5. Jahrhs. war sie dort bekannt, allerdings nur in der Be- deutung eines zu der staatsrechtlich voll- zogenen Thronbesteigung hinzukommenden Weiheaktes. Im Jahre 800 aber hat die Krönung das Kaisertum geschaffen. Aller- dings war Karl d. Gr. weit entfernt, dem Papst ein Verfügungsrecht über die Kaiser- krone zu gestatten. Die rein theokratischen Grundlagen hielt er fest, Gott selbst krönt nach seiner Meinung den Kaiser, aber er selbst ist das irdische Haupt des Gottes-
KAISER
Staats, er ist daher berufenes Organ Gottes. Als er 813 die Thronfolge regelte, bestellte er seinen Sohn Ludwig zum Nachfolger und Mitkaiser, trat im Kaiserornat vor den Altar der Aachener Hofkirche und befahl Ludwig, die goldene Krone vom Altar zu nehmen und sich aufs Haupt zu setzen. (So nach dem ausführlichen Bericht The- gans c.6; nach anderen Quellen krönte Karl selbst; jedenfalls gingen die maßgebenden Verfügungen auf ihn zurück.) Und ähnlich war der Vorgang, als 817 dauernde Ord- nungen für das theokratische Kaiserreich getroffen wurden : nach dreitägigem Fasten und Gebet erklärte Ludwig unter Zu- stimmung des Volkes den ältesten Sohn Lothar zum Mitregenten und Nachfolger und schmückte ihn mit dem kaiserlichen Diadem. Nichts von Mitwirkung des Pap- stes oder eines höheren Geistlichen, der Kaiser und das Volk fungierten als Organe des göttlichen Willens. Allerdings ist so- wohl Ludwig d. Fr. wie Lothar nachträg- lich (816 und 823) vom Papst gekrönt und zugleich gesalbt worden. Aber das galt nur als eine hinzukommende staatsrechtlich bedeutungslose Zeremonie.
§ 3. Dauernd konnte eine Auffassung der universellen Theokratie mit dem weltlichen Kaiser an der Spitze nicht bestehen. Zu eingewurzelt war die Idee von der Superiori- tät der geistlichen über die weltliche Ge- walt und der geschlossenen Organisation der Kirche unter dem Papst. Universelle und theokratische Gedanken mußten schließlich zur Priesterherrschaft, zur Papst- monarchie führen. Als Ludwig d. Fr. das Kaisertum unwürdig vertrat, konnten sich die bisher zurückgedrängten Ideen der kirchlichen Superiorität hervorwagen. 833 wurde Ludwig seines Kaisertums entkleidet divino iustoque iudicio, wie die Bischöfe des Reichs sagten, die bei diesem Vorgange die führende Rolle spielten. Die fränkischen Bischöfe schienen eine Zeitlang die eigent- liche oberste Leitung im theokratischen Staat gewonnen zu haben, als berufene Kenner des göttlichen Willens. Aber dann ward die notwendige Folgerung gezogen und die oberste Herrschaft vom Papst be- ansprucht. Nikolaus I. hat bereits die Grundforderungen aufgestellt, die sich aus den theokratischen Vorstellungen und aus
den Lehren von der Superiorität der geist- lichen Gewalt ergaben, er hat die volle Be- herrschung der christlichen Welt bean- sprucht. Nikolaus I. stand vielfach da, wo wenige Jahrzehnte vorher Karl d. Gr. gestanden hatte. Gingen auch die meisten Errungenschaften wieder verloren, bildete vieles nur ein Programm für die Zukunft, so blieb doch ein fundamentaler Gewinn: das Recht auf die Kaiserkrönung. W7enn Karl und Ludwig sich selbst als Träger der theokratischen Ideen und als unmittel- bare Organe des göttlichen Willens fühlten, daher ohne Papst die Kaiserkrönung vor- nehmen konnten — der Umschwung der Verhältnisse während der 30er Jahre machte ähnliches in Zukunft unmöglich. Als 850 Lothar seinen ältesten Sohn Ludwig zum Kaiser gekrönt zu sehen wünschte, schickte er ihn nach Rom zum Papst, der durch Krönung und Salbung die Kaiser- würde auf Ludwig übertrug. Fortan war das Kaisertum nur durch die vom Papst vollzogene Krönung zu erlangen. Ludwig IL aber verteidigte in einem Brief an den ost- römischen Kaiser Basilius im Jahre 871 die Berechtigung seines römischen Kaiser- tums mit der vom Papst empfangenen Salbung, er wies darauf hin, daß die Kaiser einst Rom, die römische Sprache und den wahren Glauben verlassen hätten, und daß der bedrängte Papst deshalb Karl zum Kaiser gesalbt und das Kaisertum auf das Frankenvolk übertragen habe. Jene Könige der Franken seien Kaiser, die vom Papst gesalbt werden. Wolle Basilius deshalb gegen die römischen Bischöfe Vorwürfe erheben, so müßte er auch Samuel tadeln, der das jüdische Königtum von Saul an David gebracht habe (MGSS. 3, 521 ff.). In diesem Briefe Ludwigs IL finden wir bereits die Grundsätze der späteren Lehre von der Translatio Imperii.
§ 4. Der Papst krönt den Kaiser, und die Krönung allein schafft die Kaiserwürde. Aber der Papst hat nicht freie Wahl. Im 9. Jahrh. bildete sich die Ansicht, daß die Herrschaft über Italien die Anwartschaft auf das Kaisertum gewähre. Von diesen Gesichtspunkten aus sind die Krönungen der Nichtkarolinger: Widos, Lamberts, Ludwigs und Berengars zu verstehen. Mitte des 10. Jahrhs. gewann der deutsche
KAISERSTUHL— KALENDER
König Otto die Herrschaft über Italien, er beanspruchte sie ohne Wahl, ohne Erb- recht, allein kraft der deutschen Königs - gewalt und der universellen Herrschafts - ansprüche, die ihr von der Karolingerzeit her innewohnten. Am 2. Februar 962 ward Otto von Johann VIII. zum Kaiser ge- krönt. Das Verhältnis stand seitdem fest: der deutsche König ist eo ipso Herr von Italien und besitzt, er allein, die Anwart- schaft auf die Kaiserkrone. In den Zeiten der Herrschaft des Staates über die Kirche hat das dem deutschen König hohe Gewalt über den Papst verliehen, in der Periode der vollen Emanzipation der Kirche aber hat aus diesem Grundsatz heraus der Papst einen maßgebenden Einfluß auf Besetzung des deutschen Königsthrons beansprucht.
§ 5. Schon in der Karolingerzeit hatte sich ein bestimmtes Zeremoniell der Kaiser- krönungen gebildet. Der König hielt auf weißem Rosse seinen feierlichen Einzug in Rom. In der Halle vor der Peterskirche, sitzend auf goldenem Sessel, empfing ihn der Papst. Erst seit Heinrich V. ist be- zeugt, daß bei dieser Gelegenheit der König die Füße des Papstes zu küssen hatte. An der Rechten des Papstes ging der zu- künftige Kaiser durch die eherne Pforte bis zum unmittelbaren Kircheneingang, bis zur silbernen Pforte, um hier dem Papst und der römischen Kirche Versprechungen zu geloben. Sodann wurde die Peterskirche be- treten und die Salbung und Krönung vor- genommen. Die zuerst bei Königserhebun- gen angewandte Salbung ist weder i. J. 800 noch bei den weltlichen Krönungen von 81 3 und 817, dagegen schon bei den vom Papst nachträglich vorgenommenen Krönungen der Kaiser 816 und 823 erfolgt und seit- dem mit der Krönung verbunden geblieben (s. P o u r p a r d i n in Le Moyen Age 1905, S. 113 ff.). Schon seit Berengar scheint es üblich gewesen zu sein, den zukünftigen Kaiser vorher unter die Kleriker aufzu- nehmen. Wenn der Papst nach dem Ver- lassen der Kirche das Pferd bestieg, hatte der Kaiser die Steigbügel zu halten — eine Bezeugung der Ehrfurcht vor dem Stell- vertreter Christi, von der zuerst in der Konstantinischen Fälschung und im Be- richt über die Begegnung Pipins mit Ste-
phan 754, von der dann seit dem Ende des 11. Jahrhs. wiederholt die Rede ist. § 6. Umständlich war der Titel, den Karl d. Gr. angenommen hatte: Karolus Serenissimus augustus a deo coronatus magnus paeificus imperator Romanum gubernans imperium qui et per misericordiam dei rex Francorum et Langobardorum. Ludwig d. Fr. führte das schlichte imperator augustus ein, das sich einbürgerte und nur unter den Ottonen allmählich den Zusatz Romano - rum erhielt. Oft wurde der Monarch caesar genannt — schon seit Jahrhunderten hat- ten die Germanen den römischen Namen und späteren Beinamen der Imperatoren ,, Caesar" als Herrscherbezeichnung ent- lehnt: got. kaisar, ags. cäsere, ahd. keisur, anord. kiärr (? Detter-Heinzel, Edda 2, 279) . Und „Kaiser" nannten sich später in den Urkunden deutscher Sprache die vom Papst zu Herren des Abendlandes Gekrönten. — S. auch Art. Staatsverfassung.
Waitz DFG. 3, 79fr.; 6, 224fr. W. Sickel in Mitt. Inst. f. österr. Gesch. 20, 1 ff. und in Hist. Z. 82, 1 ff . ; Kleinclausz L' Empire Carolingien; 1902. L i 1 i e n f e i n Anschauungen v. Staat u. Kirche im Reiche d. Karolinger \ 1902. W. Ohr Karol. Gottesstaat in Theorie u. Praxis. 1902. VV. Ohr Kaiserkrönung Karls d. Gr. 1904. G. Seeliger.
Kaiserstuhl. Thron Kaiser Karls d. Gr. im Hoch-Münster zu Aachen. Thronsessel aus weißem Marmor, auf der Empore westlich oberhalb einer Marmortreppe auf vier Marmorpfeilern stehend, an der Rück- seite tiefer ein Altar mit Schrein. Der Stuhl selbst besteht aus fünf weißen Marmor - platten, die durch vertieft eingelegte Bron- zestreifen mit Nieten zusammengehalten werden. Die Formen sind sehr einfach, nur die Seitenlehnen hohl ausgeschweift.
J. Buchkremer Der Königstuhl d. Aachener Pfalzkapelle; Ztschr. d. Aachener Gesch. Vereins 21, 135. A. Haupt Monumenta Germaniae Archi- tectonica. II. Pfalzkapelle zu Aachen; Leipzig 1913; pag. 29, Abb. 55 u. Taf. XXII. A. Haupt. Kalender, julianischer, s. Zeit- messung und Datierung; angelsäch - s i s c h e r , s. Zeitmessung; gotischer s. ebenda; immerwährender, s. Ostern. § I. Im Mittelalter wurden die Kalender nicht, wie heute, für ein einzelnes Jahr aufgestellt, sondern meist so, daß sie für jedes Jahr brauchbar waren, wenn man
KAAI2IA— KALK
die nötigen Hilfsmittel für die Bestimmung der beweglichen Feste besaß. Nicht selten war ihnen daher eine Ostertafel beigegeben. Sie enthalten nebeneinander die Tages - buchstaben, an deren Stelle auch wohl die Ziffern I — VII treten, die Bezeichnung der Monatstage nach dem julianischen Kalen- der und die in der betreffenden Diözese gefeierten Feste. Unter den Heiligentagen, deren Zahl natürlich im Laufe der Jahr- hundertc immer zunahm, lassen sich ver- schiedene Schichten unterscheiden. Die <^roße Mehrzahl gehört den ältesten Zeiten der Kirche an und enthält eine Menge un- bedeutender Namen, darunter die von nicht wenigen Personen, deren Existenz zweifel- haft ist; dann kommen eine Anzahl her- vorragender Kirchenfürsten und Kirchen- lehrer seit dem 4. Jahrh. und die Heiligen der Mönche, endlich die Missionäre, wel- chen die Ausbreitung des Christentums bei den Germanen verdankt wird und die Märtyrer aus den einzelnen germanischen Volkern. Bereits in dem gotischen Kalen- derfragment sind die Gedächtnistage der gotischen Märtyrer verzeichnet.
§ 2. Abgefaßt sind die Kalender fast aus- nahmslos in lateinischer Sprache; von Kalendern in germanischen Sprachen be- sitzen wir aus den früheren Jahrhunderten des Mittelalters außer dem gotischen Bruch- stück nur ein angelsächsisches poetisches Menologium aus dem 9. Jahrh., das doch nur bedingt als Kalender angesprochen werden kann (am bequemsten zugänglich bei Grein, Bibl. der ags. Poesie II S. I ff.). Da jedem Ostcrtage ein anderer Kalender der beweglichen Feste entspricht, so be- gann man allmählich in den Klöstern sich ein Corpus dieser 35 möglichen Kalender anzulegen. Abgedruckt ist eine solche Sammlung, die auch für den heutigen Ge- brauch sehr bequem ist, z. B. im 1. Bande von Grotefends Zeitrechnung und in seinem Taschenbuch der Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit.
§ 3. Neben diesen in erster Linie für Ge- lehrte bestimmten Kalendern gab es auch Bauernkalender, wahrscheinlich ähnlich angelegt wie die, welche noch heute in Kärnten und Steiermark ge- druckt werden. Am genauesten bekannt sind die nordischen Runenkalender,
doch kennen wir auch von diesen keinen, der älter wäre, als das 12. Jahrhundert. Es sind immerwährende julianische Kalender, welche in Runen auf vier- oder sechsseitige Stäbe oder auf fächerartig zusammengefüg- te Holzplättchen oder auch wohl auf Holz- tafeln eingeritzt sind. Auf der einen Seite (oder dem einen Blättchen) sind die 365 Tagesbuchstaben verzeichnet, nur daß an Stelle der Buchstaben A bis G die sieben ersten Runen stehen. Auf der nächsten, darunter stehenden Seite des Stabes sind, gleichfalls in Runen, die goldenen Zahlen angebracht, und zwar jedesmal unter dem Tagesbuchstaben, dessen Datum sie im immerwährenden Kalender entsprechen. Auf der dritten Seite, oberhalb der Tages- buchstaben, sind zunächst über diesen, wenn ein hohes Fest auf sie fällt, ganze, wenn ein niederes Fest auf sie fällt, halbe Kreuze angebracht. Über diesen Kreuzen stehen dann die Symbole der Heiligen, deren Fest an dem betreffenden Tage be- gangen wird, und bestimmte, allgemein be- kannte Zeichen für die anderen Feste. So wird z. B. S. Petrus durch einen Schlüssel, S. Katharina durch ein Rad bezeichnet, Jul wegen der um diese Zeit üblichen Ge- lage durch ein Trinkhorn usw. Alle älteren Runenkalender beginnen, der Einrichtung des nordischen Jahrs entsprechend, entweder mit dem 14. Oktober oder mit dem 14. April. O. VVormius Fasti Danici, Hafniae 1643. E. Schnipp el in den Berichten des Olden- burger Landes Vereins f. Altertumsk. IV (1883) S. 1 ff. Rühl.
KaXtsfa. 'Stadt' in der Germania magna des Ptolemaeus in der Nähe der Weichsel - quelle. Mit Kaiisch, an das Z e u ß 762 dachte, hat der Ort kaum etwas zu tun.
R. Mucli.
Kalk. § 1. Ebenso wie das Wort ist die Sache dem germanischen Altertum zu- nächst fremd. (Tac. Germ. 16: ne caemen- torum quidem apud illos aut tegularum usus.) In ihm wird Lehmmörtel verwendet, der Kalk, von den Römern auf die Franken und von diesen auf die Sachsen übertragen, kommt erst in spätsächsischen Burgmau- ern und Häusern (Iburg bei Driburg, Töns- berglager) sowie in karolingischen Königs - höfen (Heisterburg, Wittekindsburg bei Rulle) vor, und zwar stark mit Sand an-
KAA0TKQNE2— KAMM
gemengt und mit dicken Stücken reinen Kalkes durchsetzt so daß er sehr wenig fest ist und leicht verwittert. Schuchhardt.
§ 2. Ums Jahr 600 scheint der Steinbau und damit die Anwendung von Kalk in Deutschland bekannt gewesen zu sein; schon die Lautform der letzteren Bezeich- nung (ahd. kalk, ags. cealc) deutet auf frühe Aufnahme des lateinischen Wortes. Im Ags. kam dafür meistens, im Anord. aus- schließlich ein heimisches Wort, lim, zur Verwendung (vgl. nengl. Urne, nnorw. Um 'Kalk'), das überhaupt jedes Bindemittel bezeichnen konnte und ursprünglich wohl — wie das verwandte ags. läm, d. 'Lehm' — der Name einer zum Verkleben dienenden Erdmasse gewesen ist, wie solche bei den alten Flechtwerksbauten benutzt wurde. Wie schon in den Grabkammern der Stein- zeit die Steine bisweilen in Tonerde lagerten, so ist in der Saga des ersten norwegischen Königs von einem Grabhügel die Rede, dessen Steine mit Um, d. h. Lehm, ver- bunden waren (Fms. X 186: sä haugr var hlafrinn limi ok grjöti). In der alt- nordischen Literatur wird der Mörtel nur in Verbindung mit Steinkirchen, Klöstern und ausländischen Burgen genannt, wie auch Kalköfen erst spät erwähnt werden. Heyne D. Hausalt. I. 84. 89. 163.
Hjalmar Falk.
KaXouxwvs?. K. heißt ein Volk in der Germ, magna des Ptolemaeus II 11, 10, an der mittleren Elbe stehend. Gewiß ist Zeuß 112. 226 im Recht, sie mit den KaoöXxot bei Strabo 291, KaöuXxot 292 gleichzusetzen. Man darf den Stamm, der aus Anlaß des Triumphzuges des Germani- cus genannt wird, also auf Seite der Cherus- ker stand, wohl in deren nächster Umge- bung suchen. Identität mit den Fosi liegt im Bereich der Möglichkeit. Der Name K. ist noch nicht einleuchtend gedeutet. Müllenhoff nimmt ZfdA. 9, 236 (DA. 4) 553) den Anlaut für Vertretung von germ. h, was angesichts des doppelten Beleges unwahrscheinlich ist, gelangt übrigens zu keiner Erklärung.
Calucones ist auch der Name einer Völ- kerschaft in Raetien, was wohl nur eine zufällige Übereinstimmung ist. r. Much.
Kaltwasserkur, ein in griechisch-römi- scher (hellenistischer) Zeit und bes. der
Kaiserzeit Roms vielfach der Mode unter- worfener, ärztlich verschieden beurteilter Heilfaktor, war auch bei den alten Ger- manen schon im Gebrauch, namentlich als Untertauchen in sehr kalten natürlichen (heiligen) -Quellen. Ob das kalte Tauchbad der Neugebornen, von denen die spätere Antike (Soranos u. a.) als Germanenbrauch berichtet, tatsächliche Grundlage hat, ist nicht bestimmt zu sagen (s. 'Neugeborne').
Ob die Kaltwasserkur, die sich Bischof Otto von Bamberg gegen unerträglich kalte Füße selbst verordnet (MGS. XX 767 Herbord Vit. Ott. Ep. Bab. III, 39), aus der germanischen oder der lateinischen Tradition herzuleiten ist, bleibt gleichfalls fraglich, aber alte Volksüberlieferung ist wohl bestimmt bei der Gewaltkur eines kalten Vollbades von einstündiger Dauer mit schlechtem Ausgange anzunehmen, zu welcher eine Friesin gegen ihre kontrakten Glieder von den Frauen ihrer Umgebung beredet wird (MGS. II 680).
A.Martin Dtsch. Badewesen 1906, S. 20 ff.
M. H e y n e D. Hausaitert. III 202 f. Sudhoff.
Kamin. Feuerstelle an einer Wand oder (meist) in einer Ecke mit Rauchmantel und Schornstein darüber, frühzeitig in besseren Gebäuden üblich. Im Plan für St. Gallen (820) mehrfach genannt und eingezeichnet. Auch in einem Gedicht des Wandalbert (9. Jh.) bereits als höchst gemütlich ge- priesen. Vermutlich aus dem 10. bis II. Jh. sind solche noch vorhanden auf der Salzburg (b. Kissingen) und im „Römer- turm" zu Regensburg; bei ersteren sind unten Halbsäulchen mit Konsolen, darauf Holzbalken, die den Kaminmantel tragen. Ähnlich der Kamin im Schlosse Hohen - räthien b. Chur 11. Jh. Vielleicht noch älter (10. Jh.) ein Kaminrest im Hohen Schwärm b. Saalfeld.
Stephani Wohnbau I. II 102. 503 fr.
A. Haupt Älteste Kunst d. Germ.; Leipzig
1908; 72. 125. A. Haupt.
Kamm. § i. Wenn auch gotisch dem Worte nach unbezeugt, ist der Kamm (anord. kambr, ags. comb, as. camb ahd. chamb, kamb, mhd. kamp, kam) doch alt- germanischer Gebrauchsgegenstand. > Der gewöhnliche geschnitzte Holzkamm fehlt in den Frühgräbern, weil er verfault ist; der feinere Bein- oder Metallkamm findet
KAMMER— KAMFIOl
sich später recht häufig in Gräbern, in zweierlei Gebrauchsform (oft doppelseitig) als weitgezähnter zum Schlichten und Strählen des langen Haares und Bartes und als enggezähnter Kamm (heute Staub - kämm) zum Reinigen des Haares, auch vom Ungeziefer, besonders der Haarlaus und ihrer Eier (Nisse, ags. knitu, mhd. niz), daher durchweg schlechthin ungeniert niz- kamp genannt. Oft ist beides an einem Kamm vereinigt und wohl obendrein mit Schutzschalen bedeckt, zum Darüberklap- pen, manchmal auch mit einem Griff, einer seitlich sich verschmälernden Verlängerung. Li nden sc h midt DA. 311 — 315. Wein- hold Dtsch. Frauen II 294. Heyne D. Haus- altert. III 65 fr. 77 ff.
§ 2. Auch der Steckkamm zum Auf- stecken des wallenden Frauenhaares be- gegnet in den Gräbern der german. Frühzeit aus Bein, Bronze und Hörn, oft in nicht unerheblicher Länge; der hölzerne Auf- steckkamm ist hier ebenfalls als häufige Ergänzung heranzuziehen.
Vgl. die Lit. zu § 1 u. S. Müller Nord.
Altsk. I 270; II 104. Sudhoff.
Kammer. § I. Das älteste germanische Wohnhaus scheint die Teilung in Ge- mächer nicht gekannt zu haben, wie auch das Wort „Kammer" mit dem Steinbau durch die Römer eingeführt wurde. Das gemeingermanische Wort „Koben" hat nur im Ags. und Skand. die Bedeutung eines durch eine Scheidewand hergestellten Ge- lasses, während mhd. kobe 'Stall, Schweine- stall, Käfig, Höhlung', mnd. kove 'Hütte, Häuschen, Verschlag, bes. für Schweine' bezeichnet. Da das Wort mit griech. fum] 'Erdhöhle, Kammer' verwandt ist, wird es wohl ursprünglich ein Erdhaus bezeich- net haben.
§ 2. Die altnordischen Wohnhäuser, be- sonders das als Küche und Schlafhaus dienende eldhüs und in späterer Zeit die Stube, waren häufig mit abgedielten Ge- lassen versehen, die teils zur Aufbewahrung von Speisevorrat und Hausrat, teils zum Schlafen dienten; s. 'S c h 1 a f z i mfm e r' und 'Stube' (wo auch über das Ober- gelaß gehandelt wird). Die Namen dieser Vorratskammern und Schlafgelasse waren klefi (svefnklefi) und kofi, ersteres noch im nördlichen und westlichen Norwegen und in
Jütland, letzteres im südlichen und öst- lichen Norwegen und in Schweden ge- bräuchlich. Im Angelsächsischen ent- sprechen diesen Namen in Form und Be- deutung die Wörter cleofa (bedcleofa, mete- cleofa, hordcleofd) und cofa (bedcofa). Falls ersteres aus lat. clibanus 'Backofen' her- zuleiten ist (und ursprünglich ein den Back- ofen enthaltendes Nebengemach bezeichnet hat), wird wohl das altnord. klefi aus dem Angelsächsischen stammen (was auch mit dem Vorkommen des Wortes stimmt).
V.Gudmundsson Privatboligen paa Island 191. 203. K. Rhamm Ethnogr. Beitr. z. germ.- slaw. Altertumskunde II 1 passim. Heyne Hausalt. I 39 f. 90 f. Hjalmar Falk.
Kammin. Kordulaschrein im Dom zu K. in Pommern. Eigentümlicher fast wie eine Schildkröte geformter Kasten aus verzierten Platten von Eichhorn, die mit gravierten Bronzespangen und Kanten zusammengefügt sind; offenbar hochnordi- sche Herkunft, vielleicht 10. Jahrh. Das Ornament zeigt Tiere in stilisiertem Flecht- werk ganz im Charakter ältester norwegi- scher Ornamentik. Ganz übereinstimmend im Charakter mit dem Schmuckkästchen der hl. Kunigunde aus Bamberg (jetzt München Nat.-Mus.), das aber flach vier- eckig mit gewölbtem Deckel ist.
Stephani Wohnbau I 384. E. Prieß Der Kordulaschrein in Kammin; Denkmalpflege 1902, 15. 96. A. Haupt Älteste Bank. d. Germanen, Leipzig 1908, 48, Abb. 24.
A. Haupt. Kajxiroi. § I. Bei Ptolemaeus II 11, 11 sind zwei Reihen germ. Völker unmittelbar an der Donau durch die Namen Flctpfxat Ka'[X7:ot und "ASpaßat Ka'tx-ot abgeschlossen. Es handelt sich um Doppelnamen, die wie Z uTjßot. Ssixvwvss oder AotS-ftot Boupot zu beurteilen sind. Kotpitot allein werden an anderer Stelle als Nachbarn der 'Paxaxai genannt.
§ 2. Da im jüngeren Griechischen <x~ den Lautwert von [iß hat, kann Ka»x7:oi auf lat. Cambi zurückgehen. Um so näher liegt dann die Anknüpfung an den Namen des niederösterr. Flusses Kamp, Cambus bei Einhart Ann. ad. a. 791 (Pertz I 177), d. i. kelt. kambos 'curvus'. Der gleichbenannte bairische Chamb, ein Nebenfluß des Regen, kommt, weil im Gebiet der Naristen ge- legen, weniger in Betracht. Was das Ver-
KANAOTON— KANZLEIWESEN
hältnis des Volks- und Flußnamens be- trifft, ist Isarci, Sequani neben Isarcus, Sequana zu vergleichen. Daß der Fluß- name ein keltischer ist, spräche aber noch nicht für das Keltentum der Kafiirot; wahr- scheinlicher, wenn auch nicht ganz sicher- gestellt, wird dieses durch die ungerm. aussehenden Sondernamen üapfxat und "Aopaßai, von denen der erstere mit gall. lat. parma 'runder Schild' identisch zu sein scheint. Über eine geschichtliche Rolle der beiden Völkchen ist nichts be- kannt. R. Much.
KctvSouov. 'Stadt' in der Germ, magna des Ptolemaeus südlich vom Westende des MvjXißoxov opo?, wohl kelt. benannt; vgl. ZfdA. 41, 133 f. r. Much.
Kannen aus Bronze. Gefäße mit Buckel- und Relief Verzierung der jüngeren Hall- stattzeit, im Norden importiert, getrieben und genietet; s. Bronzegefäße § 3c. — Alt- griechische Fabrikate, getrieben, gegossen und gelötet, mit reichem Schmuckwerk; s. Bronzegefäße § 4a. — Alt-keltische Fa- brikate mit Ornamenten im La Tene- Charakter; s. Bronzegefäße § 5. — Italische Fabrikate in verschiedenen Formengruppen aus vorrömischen und kaiserzeitlichen Entwicklungsstufen; s. Bronzegefäße § 6b. — Germanische Fabrikate im barbarischen Geschmack der nachrömischen Zeit aus Gräbern der Franken und Alamannen; s. Bronzegefäße § 7b. — Vgl. auch 'Gieß- kanne'. Hubert Schmidt.
Kanonisches Recht. K. R. (ius canoni- cum) ist das in den kirchlichen Satzungen (canones), nach späterem Sprachgebrauch das im Corpus iuris canonici enthaltene Recht. Als solches erscheint es zunächst nur für den Christen als solchen von Be- deutung. Gleichwohl hat es sich in allen germanischen Staaten zu größerem Ein- fluß emporgearbeitet, teils weil die Kle- riker eine immer ausgedehntere Anwen- dung dieses Rechts auf ihre Rechtsver- hältnisse (auch mit Laien) erreichten, teils weil sich die geistliche Gerichtsbar- keit ständig weiter auf Laien erstreckte und dieser Gerichtsbarkeit unterworfene Gegenstände, wie z. B. Ehen und Testa- mente, auch materiell dem kanonischen Recht gemäß geregelt wurden.
v. Schwerin.
K a v x 1 0 1 ß 1 c. ' Stadt' im Süden der Germ, magna des Ptolemaeus, in den 'Atarefa oprt gelegen. Über den wohl kelt. Namen s. ZfdA. 41, 133. r. Much.
Kanzleiwesen. § 1. Das Wort Kanzler stammt von cancelli, den Schranken, welche den Raum der Beamten von dem des Pub- likums trennte, cancellarii scheinen in römischer Zeit die untergeordneten Be- amten geheißen zu haben, die vor den cancelli standen und den Verkehr mit dem Publikum vermittelten. Für die Zeit des frühen Mittelalters pflegt man Kanzlei als Bezeichnung der Behörde zu gebrauchen, die für die Ausfertigung der Urkunden zu sorgen hatte.
§ 2. Wie die Germanen das Urkunden - wesen von den Römern übernommen hat- ten, so auch manche Einrichtung und Be- zeichnung des Kanzleiwesens. Die Beam- tennamen des Mittelalters: referendarii, scriniarii, notarii, cancellarii sind schon in römischer Zeit bekannt. Seit dem 5. Jahrh. begegnen referendarii als hohe Staats- beamte, die beim Kaiser über Petitionen aller Art Vortrag zu erstatten und die Be- fehle an die ausführenden Behörden zu leiten hatten. Als Expeditionsbehörden selbst fungierten vier eigene scrinia. Weit verbreitet war der Ausdruck notarius als Bezeichnung für die Privatschreiber, welche die nolae zu schreiben verstanden, aber auch für eine bestimmt organisierte Gruppe der kaiserlichen Beamten, die dem primicerius notariorum unterstanden. Vielfache An- wendung muß endlich auch die Bezeich- nung cancellarius für einen untergeordneten Beamten, besonders im Gericht, besessen haben.
§ 3. An die römischen Verhältnisse knüpfen die der Germanen an. Die Ge- richtsschreiber der Ribuarier seit dem 7. Jahrh., der Alamannen seit dem 8., welche cancellarii hießen, stehen wohl mit den ver- breiteten römischen Provinzialschreibern in Verbindung. Aber bei den Germanen konnte trotz wiederholter Anregungen der Karolinger das provinzialeöffentlicheSchrei- beramt nicht recht gedeihen. Die Anord- nungen Karls d. Gr., daß in jeder Grafschaft öffentliche Schreiber [cancellarii) anzustellen seien, ist kaum allgemein befolgt worden. Nur im Westen des deutschen Reichs
KANZLEIWESEN
leiteten mitunter die cancellarii der älteren Zeit zum Kanzleiwesen der Fürstenhöfe hinüber. Das alte öffentliche Schreibertum hat sich im 9. und 10. Jahrh. verflüchtigt. — Anders in Italien. Hier haben sich von der römischen Zeit her die provinzialen und lokalen Schreiber erhalten, die Tabellionen in der Ro magna, die päpstlichen Scriniare im Römischen, die Notare in anderen Ge- bieten. Sie haben dem Bedürfnis nach ur- kundlichen Aufzeichnungen im geschäft- lichen Leben genügt. Manche von ihnen haben sich seit dem 9. Jahrh. eine kaiser- liche oder königliche Autorisation zu ver- schaffen gewußt, es treten notarii regales, nolarii sacri palatii und dergleichen auf, es bildet sich ein öffentliches Notariat, es entsteht später unter dem Einflüsse römi- scher Rechtsgedanken die Ansicht, daß die Ausübung des öffentlichen Notariats von der Gewährung des Amts durch eine der beiden universellen Mächte: Kaiser oder Papst, abhängig sei, es erscheint der pübli- cus imperiall auetoritate notarius oder der publicus apostolica auetoritate notarius als öffentlich berechtigte Beurkundungsperson. Und dieses Notariat ist am Ende des 13. und Anfang des 14. Jahrhs. auch auf deutschen Boden verpflanzt worden.
§ 4. In welchem Maße in den auf römi- schem Boden begründeten germanischen Reichen wirkliche Kanzleien an den Höfen der Monarchen existierten, ist nicht sicher zu erkennen. Am Hofe Theoderichs scheint das umständliche Kanzleiwesen der Kaiserzeit bestanden zu haben. Am Hofe der Langobarden und der Mero- winger finden sich Referendare vor, welt- liche Hofbeamte, die auf verschiedenen Ge- bieten, auf finanziellen und militärischen, wirkten. Mehrere waren nebeneinander tätig, einer aber vermutlich mit der Hut über das königliche Siegel betraut. Unter- geordnete Beamte (Notare) schrieben die Königsurkunden, rekognoszierten auch seit 697/98 mitunter an Stelle eines Referendars. Aber kaum waren die Kanzleiverhältnisse bestimmter organisiert, kaum ist eine ge- schlossene Behörde, ein wirklich ständig tätiges Bureau anzunehmen.
§ 5. Die Karolinger hatten schon als Hausmeier eigene Kanzleibeamte. Kein Personenwechsel fand statt, als Pippin 751
zur Königswürde gelangte. Aber unter Pippin ist es zu einer festeren Ordnung ge- kommen. Von 760 an ist ein Vorstand zu beobachten, der, geistlichen Standes, ohne feststehenden Amtstitel — die Bezeich- nungen archinotarius, summus notarius, archicancellarius und dergl. begegnen wech- selweise — als Leiter des Beurkundungs- geschäfts fungiert. Schon unter Karl d. Gr. von hohem Ansehen, stieg der „Kanzlei- vorstand", wie wir ihn am besten neutral benennen, mächtig empor, beteiligte sich deshalb seit 819 nicht mehr persönlich am Schreibgeschäft, überließ wohl auch unter Ludwig d. Fr. und Lothar I. zeitweilig einem der Notare, die gewöhnlich unter der Bezeichnung ihrer geistlichen Würde als Diakone und Subdiakone begegnen, die eigentliche Geschäftsführung, ohne daß es indessen zu einer dauernden Dreistufung des Kanzleibeamtentums: Vorstand, Ober- notar und Notare, gekommen wäre. Natur- gemäß traten verschiedene hohe Würden- träger und Vertrauenspersonen des Monar- chen mit der Beurkundung in Verbindung, dürfen aber deshalb nicht als Mitglieder der Kanzlei gelten. So auch begreiflicher- weise besonders häufig der Erzkapellan, der Vorsteher der Kapelle (s. u. Kapelle), der als Vorgesetzter der Hofgeistlichkeit ohnehin in gewissen Beziehungen zur Kanz- lei stand. Erst unter Ludwig d. D. ist Abt Grimald von St. Gallen, der in früheren Jahren (833 — 837) Kanzleivorstand ge- wesen und dann zum Erzkapellan erhoben war, im Jahre 854 zeitweilig, seit 860 dau- ernd zugleich Chef der Kanzlei geworden: die leitenden Stellungen in Kanzlei und Kapelle blieben seitdem vereinigt. Und wie schon unter Ludwig d. Fr. die steigende Bedeutung des Kanzleichefs einem der No- tare zu einer dominierenden Stellung ver- holfen hatte, so bewirkte naturgemäß schließlich die Vereinigung von Kanzlei- leitung und Erzkapellanat, daß ein Zwi- schenamt zwischen Erzkapellan und No- taren ins Leben trat: 868 nahm der Notar Eberhard, der schon vorher als einziger Rekognoszent der Urkunden fungiert und sich über die gewöhnlichen Notare erhoben hatte, den Titel cancellarius an. Damit ist eine neue und schließlich eine dauernde Grundlage der Kanzleiverfassung in drei-
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KANZLEIWESEN
f acher Abstufung gewonnen worden: ein Erzkapellan, ein Kanzler, mehrere Notare. Denn wurde auch diese Organisation unter Ludwigs d. D. Söhnen erschüttert, wurde auch unter den letzten Karolingern und in den ersten Jahrzehnten des Deutschen Reichs die Bezeichnung cancellarius in recht schwankender Bedeutung gebraucht, so kehrte man im Ostreich doch immer wieder, dauernd unter Otto I. Mitte des 10. Jahrhs., zu der Ordnung zurück, die im letzten Regierungsjahrzehnt Ludwigs d. D. fest bestanden hatte.
§ 6. Als zu dem deutschen Reich unter Otto I. als zweites regnum das italienische hinzukam, wurde eine zweite selbständige Kanzlei am Hofe eingerichtet. Und ähnlich wurde dann nach Ausdehnung der deut- schen Herrschaft über das dritte regnum, das burgundische, allerdings erst unter Heinrich III. und nicht als wirklich dau- ernd eingebürgerte Einrichtung, eine bur- gundische Zentralbehörde geschaffen. Ten- denzen einer Vereinigung der zwei bzw. der drei Kanzleien machten sich früh gel- tend, schon unter Otto III. und Hein- rich IL, sind indessen erst in den letzten Regierungsjahren Heinrichs V. dauernd durchgedrungen: ein Kanzler mit einem Stab untergebener Notare, über ihm drei Erzbeamte als nominell oberste Chefs der Kanzlei, mit Beziehung auf Deutschland, Italien und Burgund.
§ 7. Der deutsche Erzbeamte hat bis 1044 zumeist den Titel archicapellanus ge- führt, während der italienische und ebenso der burgundische gewöhnlich Erzkanzler hieß. Auf den ersten Erzkapellan, der zu- gleich die Kanzleileitung übernommen hatte, auf den St. Gallener Abt Grimald war 870 Erzbischof Liutbert von Mainz ge- folgt. Und damit ist im ostfränkischen und im späteren deutschen Reich eine Verbindung des wichtigsten zentralen Amts mit dem Mainzer Erzstuhl ange- bahnt worden. Freilich ist nach Ludwig d. D. Tod infolge der Dreiteilung des ostfränkischen Reichs das Erzkapellanat des Mainzers auf einen Teil Ostfranziens beschränkt worden — im Reich Karl- manns fungierte zu derselben Zeit dessen erster geistlicher Fürst, der Erzbischof von Salzburg, in dem Karls aber der
Schwabenbischof von Augsburg. Ja, im Reiche Karls III. ist während mehrerer Jahre sogar der Grundsatz, daß ein Bischof die oberste Kanzleileitung inne- haben solle, aufgegeben und einem Em- porkömmling am Hofe die Würde des Erzkanzlers, vielleicht auch die des Erz- kapellans gegeben worden. Unter Arnulf und Ludwig d. K. war Erzkapellan der Salzburger, der Metropolit jenes Reichs- teiles, auf dem der Schwerpunkt der Königs - macht dieser letzten Karolinger ruhte. Und er blieb es auch unter Konrad, der nur am Anfang seiner Regierung den Mainzer vor- übergehend zum Erzkapellan bestellt hatte. Aber wie Heinrich I. neue Wege der Politik beschritt, so hat er von Anfang an den an- erkannt Vornehmsten der Bischöfe seines Reichs, den Mainzer, als Erzkapellan be- stimmt. Allerdings erhoben im 10. Jahrh. nochmals Andere Ansprüche: so wurde der Trierer, der im selbständigen König- reich Lothringen 895 — 900, der auch in der französischen Zeit des Herzogtums (911 — 925) als Erzkanzler fungiert hatte, unter Otto I. als oberster Kanzleichef für Lothringen neben dem Mainzer anerkannt; so ward der Salzburger, der unter den drei Regierungen Arnulfs, Ludwigs und Konrads Erzkapellan des Gesamtreiches gewesen war, von 945 — 953 in Königsurkunden, die sich auf Baiern beziehen, als Erzbeamter angeführt; sogar der Kölner, einst Erz- kapellan im selbständigen Königreich Lo- thringen 895 — 900, erschien unter Otto I. einigemal als Erzbeamter. Eine Zer- pflückung der Einheit, eine große Gefahr für die Geschlossenheit des Kanzleiwesens drohte. Otto beseitigte diese Gefahr. Als 953 sein Bruder Bruno Erzbischof von Köln und als 954 sein natürlicher Sohn Wilhelm auf den Erzstuhl von Mainz erhoben wurde, verstummten die Ansprüche von Trier und Salzburg, und nach dem Tode Brunos 965 ward Mainz der einzige Erzkapellan. Seit- dem verblieb das Erzamt dem Mainzer Stuhl, bis ans Ende des alten Reichs.
§ 8. Das italienische Erzkanzleramt be- fand sich unter den Ottonen in der Hand verschiedener italienischer Bischöfe. Hein- rich IL, der anfangs die italienischen Ge- schäfte in der deutschen Kanzlei erledigen ließ, verlieh es nach Errichtung einer be-
KAPELLE
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sonderen italienischen Kanzlei dem deut- schen Bischof von Bamberg, Konrad II. aber dem Kölner Erzstuhl, dem es mit Aus- nahme kurzer, auf besondere Umstände zurückzuführender Unterbrechungen bis 1806 verblieb. Das burgundische Erz- kapellanat endlich gehört im 1 1 . Jahrh. dem Bistum Besangon, im 12. und 13. dem Erz- bistum Vienne und ist erst nach dem Inter- regnum an Trier gelangt. — Den ständigen Einfluß auf die Kanzleigeschäfte hatten die Erzkanzler längst verloren. Als tatsäch- liche Chefs fungierten die Kanzler. Ihre Wirksamkeit reichte schon im 10. Jahrh. über das Beurkundungswesen weit hinaus, sie sind später die wichtigsten Beamten des Kaisers, ja geradezu Träger der kaiserlichen Politik geworden.
§ 9. Von einer Kanzlei der geistlichen und weltlichen Großen Deutschlands im ersten Jahrtausend unserer Zeitrechnung kann füglich nicht gesprochen werden. Einzelne Schreiber besorgten gewisse Ge- schäfte, einer der Hof- und Hausgeist- lichen, ein Kapellan; aber von einem orga- nisierten Schreibbureau ist im frühen Mittel- alter nichts zu bemerken. Die Graf- schaftsschreiber, die Karl d. Gr. überall ein- gesetzt zu sehen wünschte, verschwanden nach Auflösung des Karolingischen Welt- reichs; den Germanen fehlte noch das Ver- ständnis für den Wert des Urkunden - wesens. Und als das intensivere Verkehrs- und Gemeinschaftsleben der deutschen Kaiserzeit aus eigener Entwicklung heraus das begehrte, was die Karolinger den ger- manischen Stämmen vergebens zu geben gesucht hatten, als die cartae divisae, die Kerbzettel, die sogen, chirographa für be- weiskräftige Fixierung von Verträgen wei- tere Verbreitung und als etwas später die besiegelten Privaturkunden ihre große Be- deutung zu gewinnen begannen, da waren es anfangs vornehmlich die Empfänger, welche die Urkunden von beliebigen Schrei- bern verfassen und schreiben ließen. Erst das spätere Mittelalter, besonders die Peri- ode seit dem 13. Jahrh., hat zur Organi- sation wirklicher Kanzleien an geistlichen und weltlichen Fürstenhöfen und zugleich auch in den deutschen Städten geführt. Vgl. auch Art. 'Hofämter'.
H. Bresslau Handbuch d. Urkundcnlchrc I.
2. Aufl. 1912. Erben, S chmi tz-Kallen- b e r g, Redlich Urkundenlehre I (Erben, Kaiser- und Königsurkunden des MA. 1907); III (Redlich, Die Privaturkunden des MA. 1911). G. Seeliger Erzkanzler u. Reichs- kanzleien 1889. H. Brunner Zur RG. der röm. u. germ. Urkunde; 1880. H. Stein- acker Lehre v. d. Nichtkönigl. Urk., in Meisters Grundr. der Geschichtswiss. I. G. Seeliger.
Kapelle. § 1 . Im fränkischen Reich, u. zwar nachweisbar in der 2. Hälfte des 6. Jahrhs., genoß die capella S. Martini, d. i. das Ober- gewand des heil. Martin von Tours, be- sondere Verehrung. Im Anschluß an die Legende, daß Martin noch als römischer Kriegsmann zu Amiens den als frierenden Bettler auftretenden Christus mit der Hälfte seines Mantels beschenkt habe, ist dieser Kultus zur Ausbildung gelangt. Die capella saneti Martini wird zum fränkischen Nationalheiligtum, das die merowingischen Könige, das später die Karolingischen Haus - maier und Monarchen mit sich führten, im Frieden und im Kriege, das mit den ande- ren Reliquien in den Oratorien der jewei- ligen Pfalzen aufbewahrt wurde. Wreil die capella S. Martini als wichtigstes Heilig- tum des Hofes galt, deshalb konnte die Bezeichnung capella für die am Hofe be- findlichen Reliquienschätze überhaupt, ja für die bei gottesdienstlichen Handlungen am Hofe verwandten Heiligtümer ge- braucht werden. Und darum wird das Wort capella auch auf den Ort der regelmäßigen Aufbewahrung bezogen: die Oratorien der Pfalzen wurden Kapellen genannt. Schon früh muß das der Fall gewesen sein, denn in der 2. Hälfte des 8. Jahrhs. be- gegnen in diesem Sinne nicht nur Kapellen in kgl. Pfalzen, sondern auch an Orten, die zu den Pfalzen des Königs in keiner Beziehung mehr standen und höchstens einst direkt oder indirekt zum Fiskus ge- hört hatten. Seit dem Anfang des 9. Jahrhs. ist selbst von dieser, mitunter nur vagen Beziehung zum Königsgut wenig zu be- merken und die Verwendung des Wortes Kapelle als Bezeichnung eines Gotteshauses allgemein. Allerdings schon damals in der charakteristischen Beschränkung, die bis zum heutigen Tage zu beobachten ist. Die Oratorien der Pfalzen waren ja der Natur der Sache nach nicht große Tauf- und Pfarrkirchen, sondern kleinere Gebäude,
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KAPELLE
die den kirchlichen Bedürfnissen des Mon- archen und seiner nächsten Umgebung zu genügen hatten. Und obschon manche dieser Pfalzkapellen, so vor allem die Aachener, später eine große Ausdehnung erlangten, mit ihren zahlreichen Klerikern zu einem gewaltigen Kollegiatstift ge- worden waren, so hat die ausgedehnte An- wendung capella auf Gotteshäuser doch an die einstigen kleinen und internen Ora- torien angeknüpft. Im Jahre 829 wurden die aediculae, quas usus inolitus capellas apellat gegenübergestellt den basüicae deo dicatae ad missarum celebratarum audien- dum. Im Sinne von kleinen, besonders Herrschaftshöfen zugehörigen, nicht dem regelmäßigen Kult der Pfarrgemeinden dienenden Gotteshäusern oder von einzel- nen Sonderteilen einer großen Kirche ist sodann das Wort ,, Kapelle" erhalten ge- blieben. — Einer viel späteren Zeit gehörte die Übertragung des Ausdrucks auf musi- kalische Einrichtungen an, die ursprüng- lich mit den Kapellen als Gotteshäusern zusammenhingen. /
§ 2. Aber von der capella S. Martini ging noch eine andere Entwicklung aus. Capellani wurden jene Geistlichen benannt, die das Nationalheiligtum, ja die überhaupt die Reliquien des Königshofes zu bewachen hatten, Capellani hießen sodann die an den Pfalzkapellen angestellten Geistlichen, schließlich die mit Kapellen in weiterer Bedeutung überhaupt verbundenen Kle- riker. In älterer Zeit nannte man daher nur kgl. Hofgeistliche capellani, dann die der Königin und der Mitglieder des könig- lichen Hauses, ferner — nachweislich seit der 2. Hälfte des 9. Jahrhs. — die der geist- lichen und weltlichen Fürsten, endlich spä- ter niedere Kleriker verschiedenster Art. Ferner ist zu beachten: capella hieß die Vereinigung der capellani, der Hof geist- lichen, die capella wurde zu einer wichtigen Institution des Königshofes.
§ 3. Die älteren Karolinger haben den Pfalzklerus bestimmter organisiert. Zwar kommt schon in der Merowinger-Zeit ein Abt des königlichen Oratoriums vor, aber ein Vorsteher der am Hofe tätigen Ka- pellane begegnet erst seit Pippin und ist vielleicht erst nach Pippins Thronbestei- gung 751 bestellt worden. Er heißt Pfalz -
kaplan capellanus palatii nostri, er wird auch custos capellae, sanctae capellae primi- cerius und ähnlich genannt. Er ist schon unter Pippin und Karl ein Mann von hohem Ansehen — hatte er doch für die utilitates ecclesiasticae in weitem Sinne zu sorgen, er steigt vollends zu einer beherrschenden Stellung unter Ludwig d. Fr. empor. Abt Hilduin von Saint-Denis, seit 819 Haupt der Kapelle, wird als der Erste der Hof- kleriker bezeichnet, er führt nicht mehr den einfachen Titel seiner Vorgänger capellanus, er läßt sich sacri palatii summus capellanus nennen, zuletzt auch archicapellanus. Und dabei bleibt es in der Folgezeit. Der Titel apocrisiarius, den Hincmar in seiner Schrift de ordine palatii den Vorstehern der Hof- kapelle beilegt, ist nur einmal von Karl dem Kahlen in Verbindung mit dem des summus capellanus gebraucht worden, er weist auf den päpstlichen Vikariat hin und zeigt die bestimmte Tendenz des Reimser Erzbischofs, die Erzkapellane als die natür- lichen Stellvertreter der Päpste erscheinen zu lassen.
§ 4. Die Hofkapelle mit dem Erzkapellan an der Spitze bildete im 9. Jahrh. eine In- stitution von weitreichender Bedeutung. Sie war gewissermaßen derMittelpunkt des kirch- lichen und des geistigen Lebens im ganzen Reiche. Der Erzkapellan als der wichtigste Ratgeber des Monarchen hatte Einfluß auf Besetzung der höchsten kirchlichen Pro- vinzialstellen, die Kapellane selbst eine ge- wisse Anwartschaft auf einträgliche und einflußreiche Stellen. Diakone, Subdia- kone, Presbyter begegnen unter den Kapel- lanen, einigemal wird eines Archidiakons gedacht, Walafrid Strabo vergleicht die capellani minores mit den königlichen Vas- sen, den besonderen Gehilfen auf dem Ge- biete des Krieges und der weltlichen Ver- waltung. Eine Institution großen Stils, zugleich aber eine Institution, die dem ge- schlossenen hierarchischen System der Kirche widersprach, eine Behörde, die über die normalen Ordnungen der Kirche hin- weg das kirchliche Leben beeinflußte. Die Bischöfe wandten sich daher gegen die Hof - kapelle und suchten 829 deren Abschaffung zu erlangen. Aber vergebens. Die Hof- kapelle blieb, sie verlor nur den Gegen- satz zum Episkopalsystem.
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§ 5. Im 9. Jahrh. ist eine innige Verbindung mit der Kanzlei hergestellt worden. Be- ziehungen hat es zwar von jeher gegeben. Waren doch die karolingischen Kanzlei - beamten Geistliche. Vielleicht standen sie alle als solche unter dem Erzkapellan, jeden- falls sind manche von ihnen Kapellane ge- wesen. Dazu die überragende Stellung des Erzkaplans, der gleich anderen hohen Hof- beamten, ja der Natur der Sache nach mehr als diese, Einfluß auf die materielle Be- handlung höfischer Akte besaß, der als Übermittler des Beurkundungsbefehls, auch des Fertigungsbefehls in der Kanzlei fun- gierte. Unter Ludwig d. D. wurde ihm die Kanzleileitung übertragen (s. Kanzlei). Und seit 870 galt in der Hauptsache der Grundsatz, daß das Erzamt in Verbindung stehe mit dem ersten Bistum des Reiches. Wie dadurch der Erzkapellan die ständige Wirkung auf die Kanzlei einbüßen mußte, so auch auf die Kapelle. Der Mainzer, der schon vorher häufig den Titel Erzkanzler statt Erzkapellan geführt hatte, begnügte sich seit 1044 definitiv mit dem Erzkanzler- titel. Ob einer der Kapellane, ob vielleicht der Kamtler als Stellvertreter des abwesen- den Erzbeamten wirklicher Chef der Kapelle geworden war, wissen wir nicht.
§ 6. Die Kapelle spielt noch in der deut- schen Kaiserzeit eine gewichtige Rolle. Ihr gehören Leute an, die zu den verschieden- artigsten und zu recht weltlichen Ge- schäften verwendet wurden, als Königs- boten in Italien, als Gesandte, sogar als Vorbereiter militärischer Aktionen, sie ist der Mittelpunkt des recht weltlichen Ge- bahrens der Hofgeistlichkeit und daher für Männer strenger Richtung ein Objekt des Angriffs; sie ist den Mitgliedern vielfach Vorschule und Vorstufe für Erlangung hoher kirchlicher Ämter. Später wurde das Kapellanat immer häufiger verliehen, auch an solche, wie z. B. an Mönche von Monte Cassino, deren Anwesenheit am Hofe über- haupt nicht zu erwarten war. Damit hat sich die Einheit und Geschlossenheit der Organisation mehr und mehr verflüchtigt. Die Kanzlei auf der einen Seite, die ver- schiedenen besonderen kirchlichen und weltlichen höfischen Institutionen auf der anderen Seite haben in späterer Zeit die Kle- riker des Hofes in anderer Weise organisiert.
G. VVaitz D. V. G. 3, 516fr.; 6, 337fr. YV. Lüders Cape IIa. Die Hof kap eile der Karo- linger bis zur Mitte des 9. Jahrh. (Arch. f. Urkundenforsch. II. 1908. S. 1 ff.) G. Seeliger.
Kapitel. § 1. Das Wort capitidum be- zeichnete in der Kirche zunächst wie über- all einen Abschnitt und zwar im besonderen einen solchen der Regula Chrodegangi, dann den Raum, in dem sich die Geistlichen zu ihrer Vorlesung versammelten, endlich die Versammelten selbst. Deren Zusammen- kunft aber hatte ihren Grund in dem ge- meinsamen Leben (vita communis), das unter den an einer Kirche befindlichen Geistlichen vereinzelt schon vor, in weite- rem Umfange seit dem 8. Jahrh. im Fran- kenreiche statthatte und zuerst um 760 von Bischof Chrodegang von Metz durch die zunächst für Metz bestimmte, aber bald weiter verbreitete Regula Chrodegangi, dann 816 durch die Synode von Aachen (institutio canonicorum) geregelt wurde. Als vitacanonica hat sich dieses Zusammen- leben der dann nachdem sie verzeichnenden canon als canonici benannten Geistlichen von der vita regularis, dem regulariter vivere, vor allem dadurch unterschieden, daß es ohne Einfluß auf Vermögensfähigkeit und Vermögensbesitz und auf die Verschieden- heiten des ordo war. Doch ist zu beach- ten, daß im Frankenreich und anderwärts auch eine vita regularis unter den Geist- lichen einer Kirche vorkommt, so daß diese also reguläres, nicht, wie meist, saeculares sind. Die wirtschaftliche Grundlage der vita canonica war die mensa canonicorum.
§ 2. Zunächst für die Kleriker an der bischöflichen Kirche bestimmt, ist die vita canonica seit dem 8. Jahrh. auch an anderen größeren Kirchen übernommen worden. Damit ist der Unterschied zwischen dem Dom- oder Kathedralkapitel (auch Dom- stift) und dem Stift- oder Kollegiatkapitel gegeben. An beiden war die Zahl der Geistlichen an sich unbeschränkt. Sie be- stimmte sich aber sowohl nach dem Bedarf, als auch nach dem Vermögen und den Ein- künften der Kirche, aus denen die Kanoni- ker (Domherren, Stiftsherren, anorw. kors- broed'r, kanökar) zu erhalten waren. An der Spitze steht in den Domkapiteln der Bischof, vertreten und unterstützt vom Arc'hidiakon, dem nach der Aachener Regel
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KAPITULARIEN
für alle Kapitel der praeposüus entspricht, der Probst (aschw. adän. prövcest, anorw. pröfasti, dazu pröfastdoemi). Dieser wird mit anderen Inhabern hervorragender Stellen (dignüas, praelatura), nämlich dem später neben dem Propst oder, wenn dieser fehlt, dem selbst an der Spitze stehenden decanus (früher archipresbyter), dem cantor, scolasti- cus, camerarius u. a. als praelatus be- zeichnet (s. Archidiakon). — Die Dom- kapitel haben unter Verdrängung der übrigen Geistlichen und als Nachfolger des alten presbyterium Einfluß auf die Verwaltung der Diözese erlangt und, so- weit eine Bischofswahl erfolgte, diese vorgenommen.
§ 3. Wie im Frankenreich finden sich Kapitel auch in anderen germanischen Staaten. So seit dem II. Jahrh. in Däne- mark, wo zwei (Odense und Borglum) eine vita regularis pflegten, wie spätestens seit dem 13. Jahrh. in Schweden (zuerst Linköping ca. 121 5; aber hier keine Kollegiatkapitel) und Norwegen; in diesen Ländern vielleicht auf Anregung des Kärdinallegaten Nicolaus von Albano ca. 1152, während auf Island und den Schatzlanden mit Ausnahme der Orkneyjar und der Sudreyjar das Kapitel fehlt. Mit der Errichtung der ersten Bischofssitze, noch ins 6. Jahrh. zurück- reichend, erscheinen die Kapitel (ags. gced, hiered) in England.
Hinschius Kirchenrecht II 49 ff. Stutz Kirchenrecht 306, 308, 333. VVerm inghof f Verfassungsgesch. d. deutschen Kirche im MA. 22, 143 ft., 150fr. Schaefer Pfarrkirche u. Stift im deutschen Mittelalter. Makower Ver- fassung d. Kirche in England 310 f. Lieber- mann Gesetze II 2,352. Jergensen Fore- Icesninger 266 f. Helveg De dans/ce Dotn- hapitler. Maurer Forlesungen II 173 fr*. Lundquist Bidrag dill kännedom om de svenska Domkapitlen ufider Medeltiden (1897). Hildebrand Sveriges Medeltid III 1 36 ff. Nord ström Bidrag I 231 ff; 236 ff. Reuter- d a h 1 Swenska kyrkans historia II 63 1 .
v. Schwerin.
Kapitularien. § 1. Unter Pippin ist zu- erst die Rede von distincta capitula subter inserta (Mon. Germ. Capitul. I Nr. 14 v. J. 755), unter Karl i. J. 779 von einem capi- lulare, das auf einer Reichsversammlung beschlossen wurde (Capit. Nr. 20). Seit- dem ist es üblich, die in Einzelkapitel ge-
gliederten karolingischen Verordnungen und Gesetze Kapitularien zu nennen, eine Bezeichnung, die von der neueren Forschung auf die fränkischen Einzel - erlasse in weitem Umfang angewendet wird. Wichtigere Kapitularien sind oft auf einer Reichsversammlung beschlossen wor- den, andere vom König aus eigener Macht- vollkommenheit allein erlassen. Ihre Nor- men beziehen sich auf die verschiedensten Verhältnisse, auf kirchliche und weltliche, auf Straf-, Privat- und Prozeßrecht, auf Staats- und Verwaltungsrecht; Bestim- mungen, die altes angestammtes Volksrecht aufheben, verändern oder erklären sollten, die demnach dauernde Geltung beanspru- chten, begegnen ebenso wie auf der anderen Seite Normen, die nur vorübergehend eines oder mehrerer Beamten Verhalten regeln wollten. Die Mannigfaltigkeit der in den Kapitularien auftretenden Bestimmungen ist charakteristisch. Der große Reichtum, zugleich auch die Regellosigkeit des staat- lichen Wirkens dieser Zeit tritt in ihnen ! besonders deutlich hervor.
§ 2. Wohl hat der Staat das steigende Bedürfnis nach einer gesetzlichen Fixierung des Rechts auch in großzügiger Weise zu be- friedigen gesucht durch Aufzeichnung des ungeschriebenen Stammesrechts und durch Erneuerung älterer Kodifikationen (Leges, Volksrechte), aber daneben ging eine Fort- bildung des Rechts durch Erlaß zahlreicher Einzelvorschriften, eben der Kapitularien, einher. Und dabei wurden Gesetze, Verord- nungen, schlichte Verwaltungsnormen grundsätzlich nicht geschieden. Jenach den individuellen Bedürfnissen, je nach den An- regungen, die der Zentralstelle desReichs und besonders dem Reichstag geboten wurden, wurden Normen zusammengestellt: im sel- ben Kapitular erscheinen Verfügungen der verschiedensten Art. Handelte es sich frei- lich darum, ein bestimmtes Volksrecht zu ergänzen oder zu berichtigen, dann wurden die betreffenden Bestimmungen in einem besonderen Kapitulare zusammengestellt. Auch dann, wenn eine Reichsversammlung umfassende legislatorische und verwaltungs - ordnende Wirksamkeit entfaltet hatte, wurde die Menge verschiedenartiger Be- stimmungen in mehrere Einzelkapitularien geteilt und gleichartige in besonderen Ver-
KÄRI— KARLSPFUND, KARLSLOT
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Ordnungen zusammengestellt. So wurden begreiflicherweise die capitula ecclesiastica von den capitula mundana häufig gesondert, aber nicht stets, nicht notwendig, und vor allem: die Bedeutung der Einzelbestim- mungen blieb an sich gleich, ob sie in Ge- sellschaft gleichartiger oder verschieden- artiger Normen auftrat. So wurden auch mitunter, nicht häufig, jene Normen in be- sonderer Verordnung zusammengefaßt, die sich auf die in den alten Leges behandelten Materien bezogen. Als i. J. 819 eine Reichs- ' Versammlung großen legislatorischen Stoff bewältigt hatte, wurden, wie es im Pro- oemium heißt, die auf kirchliche Verhält- nisse bezüglichen Vorschriften, wurde so- dann quid in legibus mundanis addenda und quid in capitulis inserenda getrennt aufge- zeichnet. Und dem entsprechend wurden besondereKapitularien herausgegeben : I . ca- pitida proprie ad episcopos vel ad ordines quosque ecclesiasticos pertinentia (Capit. Nr. 138); 2. capitula quae legibus addenda sunt (C. 139); 3. capitula quae per se scri- benda sunt (C. 140); zu denen sich hinzu - geselltc 4. capitula praecipue ad legationem missorum pertinentia (C. 141). Aber wie 819 diese Gruppierung als eine äußerlich tech- nische gedacht war, wie die capitula legibus addenda und per se scribenda als durchaus gleichwertig nach Entstehungsweise und Geltungskraft behandelt wurden, so ist ganz allgemein zu betonen: diese Gegen- überstellung und Sonderung erfolgte nicht, j weil bei der Entstehung der einzelnen Kapitularien verschiedene Mächte ver- fassungsmäßig zu entscheiden hatten, auch nicht, weil die Geltungsdauer der Bestim- mungen verschieden war, sondern lediglich deshalb, weil das äußerliche Bedürfnis einer Gruppierung des Gesetzes- und Verord- nungsstoffes befriedigt werden sollte.
§ 3. Die Einteilung der weltlichen Kapi- tularien in drei Gruppen: capitula legibus addenda — per se scribenda — missorum, rührt von Alfred Boretius her. Sie ist zu- treffend nur in dem eben besprochenen be- schränkten Sinne. Sie ist m. E. irrig, so- weit sie eine Unterscheidung der Gesetze nach Entstehung, Bedeutung und Gel- tungsdauer hervorheben will. Unhaltbar ist, glaube ich, die von Boretius begründete und von anderen wiederholte Ansicht, daß
die capitula legibus addenda Gesetze seien, grundsätzlich unter Zustimmung des Volkes der Hundertschaft entstanden und von dauernder Geltung wie die alten Volksrechte selbst, während die capitula per se scri- benda ohne Volkszustimmung entstanden seien und deshalb der höchsten Bürgschaft, der Dauer entbehrten, während ferner die capitida missorum als Beamteninstruktio- nen nur transitorische Bedeutung besaßen. Irreführend insbesondere scheint mir eine Verwendung dieser Dreiteilung dann zu sein, wenn aus der Gesellschaft, in welcher eine Bestimmung auftritt, irgendwie auf ihre Rechtskraft geschlossen wird. Die bunte Regellosigkeit des karolingischen Gesetz- und Verordnungswesens muß viel- mehr als ein überaus charakteristisches Merkmal der fränkischen Staatstätigkeit gelten. S. auch u. Gesetzgebung. Ausgabe: MGLeg. sect. II: Capitularia
regum Francorum\,eA. A. Boretius, 1883.
II. ed. A. Boretius et Victor Krause,
1 897. A. Boretius Beiträge z. Kapitularien-
kritik, 1874. Waitz DVG. 3,599 fr. 4,82 fr.
S e e 1 i g e r Die Kapitularien d. Karolinger
1893. Ders Hist. Vtj. 1, 315fr. 7, 182fr.
D a h n Könige d. Germanen 8 3, 4 ff.
G. Seeliger.
Käri ein nordischer Winddämon (Fas. II 3, 17), nach jungem Mythus der Sohn Fornjöts (s. d.) und Bruder des Meeres (Hles) und Feuers (Logis). jQkull, der Gletscher, ist sein Sohn. e. Mogk.
Kaptxavot. Diese vermutlich bessere Lesart statt der Vulg. Kaptxvot bei Ptol. II 11, 6 bietet die treffliche Hs. X. Der Volksname hat ein Seitenstück in britanni- schem KopiTavot bei Ptol. II 3, 11 und ist wahrscheinlich keltisch. Dies kann nicht befremden, denn er steht in der westlich- sten Namenreihe der Germ, magna des Ptol. und gehört wohl in die agri Decumates, wo uns von Tacitus Germ. 29 keltische An- siedler bezeugt sind. Doch dürfte in jenen Grenzgebieten auch für einen germ. Stamm ein keltischer Name nicht wundernehmen.
R. Much.
Karlspfund, Karlslot. §1. In mittel- alterlichen Quellen ist zuweilen von einem Gewicht die Rede, das mit Karl d. Gr. in Verbindung gebracht wird. Arnold von Lübeck erzählt, daß die Mitgift jener däni- schen Prinzessin, die mit einem Sohne K.
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KARLSPFUND, KARL SLOT
Friedrichs I. verlobt war, 4000 Mark Silber betrug, librata pondere publico, quod Carolus Magnus instituerat. Bußandrohungen K. Friedrichs IL lauten auf Pfunde Gold, zahlbar in pondere Caroli, dem Dichter des Wigalois ist (um 1212) Karies lot das voll- kommenste richtige Gewicht, das es gibt. § 2. Sehr bestritten ist die Schwere dieses Pfundes; sie wird zwischen 367,13 g bis 491,179 g geschätzt. Es gibt wohl mehrere alte Gewichtstücke, die sich selbst als Pondus Caroli bezeichnen, allein der Beweis, daß sie wirklich aus karolingischer Zeit stammen, läßt sich nicht erbringen.
Abb. 1. Rundes Gewichtstück mit aufragendem Knopf, 17 mm dick und 273 g oder 10 römische Unzen schwer, mit der eingeritzten Unterschrift PONDVS CAROLI ; im Museo civico zu Bologna. (Aus Prou, Monnaies Carolingiennes, Paris 1896, Einleitung XXXIX.)
Ihrem Gewichte nach kann man sie wohl als 4, 6, 7, 10 und selbst 12 römische Unzen -Stücke, also als Teilstücke oder Einheiten des römischen Pfundes, anspre- chen, man kann jedoch daraus nicht er- sehen, welchen Bruchteil des Karolinger Pfundes sie ausmachten, oder mit andern Worten, aus wieviel römischen Unzen dieses bestand. Man hat daher zur Er- mittelung des Karolinger Pfundes andere Wege eingeschlagen.
§ 3. Im Frankenreich stand das römi- sche Pfund (nach Böckh = 327,45 g) zu 12 Unzen (= 27,288 g) als eine von den Römern übernommene Einrichtung fort- dauernd in Anwendung. Zur Zeit der Karo- linger gab es aber außerdem noch andere Gewichtpfunde, die gleichfalls Vielfache
von römischen Unzen waren, doch ist nicht sichergestellt, ob sie gleichzeitig oder nacheinander in Gebrauch kamen. Neben der römischen Einteilung des Pfundes nach Unzen hatte sich aber — im Anschluß an die Ausprägungen — auch der germani- sche Brauch eingebürgert, das Pfund in eine Anzahl Pfenniggewichte zu zerlegen, die zu je zwölf als Schilling zusammen- gefaßt wurden. Nach Guilhiermoz gab es so Pfunde von 300 und 360 Pfenniggewicht, die nach der Unzenschwere Gewichte zu 15 und 18 römischen Unzen waren und daher 407,9215 g beziehungsweise 489,506 g wogen. Beide lebten in altfranzösischen Gewichten fort, das 15 Unzenpfund be- herrschte als livre poids de table bis ins 18. Jahrh. ganz Südfrankreich, das 18 Unzenpfund als livre poids de marc war eine Verdoppelung der Mark von Troyes (244,753 g) und sein Muttergewicht hieß im 18. Jahrh. Pile de Charle magne.
§ 4. Das Pfund,; das man Karl d. Gr. zuschreibt, betrachtet man als ein Silber- gewicht, das bei den Ausprägungen dieses Herrschers zur Anwendung kam. Darum sind auch alle Versuche zur Ermittelung seiner Schwere, angefangen von Le Blanc (1690) mit Erörterungen über Karls d. Gr. Münzwesen verbunden gewesen. Die Er- gebnisse dieser Untersuchungen gehen weit auseinander, schon darum, weil über die Schwere des römischen Pfundes und seiner Unze, welche die Grundlage bilden, keine Einigkeit herrscht. Je nachdem man sich mit Böckh an die Größe von 327,45g oder wie die Mehrzahl der Franzosen an 326,337 g hält, oder mit Capobianchi für die Karolinger Zeit eine Schwere von 321,238 g annimmt, wechselt auch das Gewicht der römischen Unze zwischen 27,288 g, 27,195 g bis 26,769 g. Dieser Unterschied, an sich gering, beeinflußt das Schlußergebnis selbst dann um mehrere Gramm, wenn die For- scher in der Unzenzahl des karolingischen Pfundes übereinstimmen.
§ 5. Bisher sind von Forschern folgende Größen als Schwere des Karolingerpfundes angegeben worden: a) durch L e Blanc das sog. Troypfund von 367,13 g, das später nachweislich im englischen und niederländischen Münzwesen zur Anwen- dung kam. Für diesen Ansatz ist A d.
KAPPOAOYNON— KÄSE
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Soetbeer mit neuer Begründung und selbständiger Berechnung des Pfennig- gewichts eingetreten, ihm hat sich die Mehrzahl der deutschen Forscher ange- schlossen.
b) 407,9215 g oder die Schwere des sog. livre poids de table durch Guerard, dem sich mit teilweise abweichender Be- gründung die Mehrzahl der französischen Gelehrten und von den deutschen I n a m a- Sternegg und H i 1 1 i g e r zugesellt haben.
c) F o s s a t i und Capobianchi meinen, daß das Gewicht Karls d. Gr. die Schwere des römischen Pfundes um ein Drittel übertroffen habe, es sei ein 16
1 nzenpfund von 433,416 g (Capobianchi 428,317 g) gewesen.
d) Carli-Rubbi suchte das Pfund Karls d. Gr. im kölnischen Gewicht. D e - s i m o n i , der auf diesen Gedanken zu- rückgriff, erklärte die Kölner Mark von 233.855 gals karolingisches Halbpfund und gelangte so zu 467,7 g fürs ganze Pfund.
e) Guilhiermoz erblickte in dem 18 Unzenpfund von 489,506 g das viel- gesuchte Karolingerpfund. Auf einem andern Wege gelangte auch Prou zum gleichen Ergebnis, das er jedoch um etwa
2 g auf 491,179 g Schwere aufrunden zu sollen meinte.
§ 6. Ich meinerseits möchte mit L e B 1 a n c und Soetbeer im Troygcwicht von 367,13 g das Pondus Caroli erblicken, da ich der Ansicht bin, daß das Gewicht der jüngeren und schwereren Pfennige Karls d. Gr. bei ihrer Ausgabe im Durch- schnitt — und nur auf diesen kam es nach meiner Überzeugung in der Zeit Karlsd. Gr. an — rund 1,53 g betragen habe, was auf ein Pfund von 367,2 g führen würde. Es läßt sich der Nachweis erbringen, daß karolingische Münzstätten das Troypfund kannten und besaßen. Nächst dem heuti- gen-Wijk bij Duurstede wurden nämlich in den Trümmern der durch Normannenein- fälle im 9. Jahrh. zerstörten Münzstätte Dorestat drei Bleigewichte mit Abdrücken karolingischer Münzstempel gefunden, die jetzt im Rijksmuseum van Oudheden zu Leiden verwahrt werden. Zwei davon mit i83,5 g und 184 g Schwere sind genaue Hälften des Troypfundes, das dritte wiegt
Hoops, Reallexikon. III.
126 g und ist ein um nicht ganz 4 g zu schwer ausgefallenes Drittelpfund.
§ 7. Mit diesen Ausführungen ist keines- wegs gesagt, daß auch die Ausmünzungen der späteren Karolinger nach dem Troy- pfund erfolgten. B 1 a n c h e t deutet in seinem Manuel de Numismatique frangaise (Paris 1912, S. 361) die Möglichkeit an, daß schon unter Karl d. Gr. noch weiter Änderungen im Münzfuß eingetreten seien, und Hilliger hat in einer zweiten Abhand- lung (1903, S. 458) die Befürchtung aus- gesprochen, daß der Streit um das Karo- lingerpfund^in Streit um des Kaisers Bart war. Er halte es jetzt für ausgeschlossen, daß Karl d. Gr. ein neues Gewichtpfund eingeführt habe, er habe nur in der zweiten Hälfte seiner Regierung schwerere Pfennige schlagen lassen und dadurch in der Wäh- rung ,,an die Stelle des Gewichtpfundes ein schwereres Zählpfund gesetzt". Herr- schendes Pfund im Karolingerreich sei das Römerpfund gewesen und sei es auch ge- blieben, wie die Beschlüsse des Aachener Konzils vom J. 817 dartun.
Capobianchi V* Pcsi proporzionali de IIa
libra Romana, Merovingica e dt Carlo Magno;
Rivista ital. di Numismatica 1892, S. 79 ff.
G u i 1 h i e r m o 2 § 53 ff. H i 1 1 i g e r in Hist.
Yjts. 1900, 161 ff.; 1903, 458. Prou Cata-
logue des monnaies Carolingicnncs S. XXXV ff.
Soetbeer in Forsch, z. d. Gesch. 4, 3ioff. A. Luschin v. Ebengreuth.
Kappooouvov. 'Stadt' in der Germ, magna des Ptolemaeus, nahe seiner Ost- grenze. Derselbe Name kommt in der Pan- nonia superior, Vindelicia und Sarmatia europaea vor. Doch handelt es sich in letzte- rem Falle wohl um den gleichen Ort wie den in der Germ, eingetragenen; s. ZfdA. 41, 104. Der Name ist kaum mit d'Arbois de Jubainville als 'Burg des Mannes oder Gottes Carros' zu verstehen, eher als 'Wagenburg' oder als 'Steinburg'; s. AfdA. 32> 264- R. Much.
Käse. § 1. Urgermanisches Nahrungs- mittel: maiorque pars eorum victus in lade, caseo, carne consistit: Caesar BG. VI 22. Dieser älteste Käse war sogen. Sauermilch- käse, wie er auf norddeutschen Bauern- höfen bis in die neuste Zeit fast ausschließ- lich hergestellt wurde. Eine Anzahl alter, teilweise mundartlicher Ausdrücke (altn.
KASOTPnS— KATZE
ostr, mhd. twarc, quark, bairisch schotten u. a.) scheint darauf hinzuweisen, daß er ur- sprünglich aus mehr oder weniger flüssigem Quark bestand (Schrader Reallex. 409, Heyne Hausaltert. II 315/16), daß man also erst allmählich lernte, die durch län- geres Stehen auf natürlichem Wege ge- ronnene Milch durch Erwärmen und Aus- pressen und Durchkneten der übrigbleiben- den festen Substanz zu behandeln.
§ 2. An diesem Fortschritt scheint römi- sches Vorbild starken Anteil gehabt zu haben, wie man von den Römern auch die Verwendung des Lab (coagulum, ahd. chesi- luppa, ags. ceselyb zu got. lubja 'Gift', anord. lyf 'Arznei'; auch keszrynne, ags. rynning, dazu verb. ahd. rennan) kennen lernte, mit dem man die frische, süße Milch versetzt und auf diese Weise schnell ge- rinnen läßt (Süßmilch- oder Labkäse). Zur Gewinnung des Lab diente wohl ausschließ- lich der Inhalt des Kälber- oder auch des Hasenmagens. Nach Skandinavien ist die Bereitung des Labkäses erst spät gedrun- gen, dort bleibt deshalb auch der alte Name ostr, während westgermanisch mit der vol- lendeteren Technik auch der Name von den Römern übernommen wird : ahs. chäsi, käsi, alts. käsi, kiesi, ags. cese, cyse (lat. cäseus). In Skandinavien bedeutet keesir 'coagulum = Lab'.
§ 3. Käse muß häufig als Zins gegeben werden (Heyne Hausaltert. II 319). Auch als Opfergaben wird er erwähnt (Gregor v. Tours, Höfler im Archiv f. Anthrop. N. F. VI, S. 101 b).
§4. Am verbreitetsten war Kuhkäse; Ziegenkäse wurde nur landschaftlich ge- schätzt, ebenso wie der fette Schafkäse, der besonders im alten England gebacken wurde (Plinius hist. nat. 28, 9; ^lfrics Ge- spräch bei Wright-W. I, 91 ; s. Heyne Haus- altert. II 186).
§ 5. Zu den Gefäßen, die zur Käseberei- tung dienten, sind sehr wahrscheinlich jene durchlöcherten Tongefäße zu rechnen, die sich seit der jüngeren Steinzeit erhalten haben und die in ähnlicher Form noch heute im bayerischen Allgäu, im Schwarz - wald und in den Schweizer Juratälern be- nutzt werden (E. v.Tröltsch, Die Pfahlbauten des Bodenseegebietes S. 126; Latene: J. Mestorf, Vorgesch. Altert, aus Schleswig-
Holstein T. 36; Voß u. Stimming, Vorgesch, Altert, aus d. Mark Brandenburg Abt. IV b, T. 3, 9; ebd. aus der Völkerwanderungszeit Abt. VI, T. 6, 41). Solche Gefäße werden auch aus Weiden geflochten oder von Holz gefertigt, ahd. cäsechar. Zum Trocknen wird die Käsemasse in die keesebor gelegt, ahd. nicht von cäsechar unterschieden: fis- cina chäsibora l. chäsichar l. fiscella, chorbili. In Skandinavien wurde der Käse in Brote geformt und in Kisten aufbewahrt (Wein- hold, Altnord. Leben S. 145). Das bei Be- reitung des Käses übrigbleibende Wasser, das von armen Leuten getrunken wurde und später als heilkräftig galt, heißt ahd. käsiwazzar, auch wezicha, ags. hweeg.
Fuhse.
K cc <j 0 0 p y t s- ' Stadt' in der Germ, magna des Ptolemaeus, in der Nähe der Elbequelle eingetragen. Über den schwer zu beurtei- lenden Namen s. ZfdA. 41, 136.
R. Much.
Katze. § 1. Die K. entstammt dem Wunderland Ägypten, in dem neben der Felis manietdata, der Hauptstammform, F. chaus und verschiedene andere Katzen hei- lig und deshalb zahm gehalten wurden. Von Ägypten aus ist sie, in älterer Zeit wohl seltener, in der Spätzeit der antiken Welt ziemlich zahlreich nach dem Westen ge- kommen. Wahrscheinlich hängt ihre Ein- führung als Haustier aber, wie im übrigen Europa so auch im germ. Norden mit dem Eindringen der Ratte zusammen, die die Katze weniger selbst bekämpft, als durch ihre Anwesenheit vertreibt. Die Nachrich- ten darüber fließen nur sehr spärlich, zu- mal das Wort „Ratte" in der älteren Zeit den Doppelsinn des vierfüßigen Ungezie- fers und der Raupe mit sich herumträgt. So ist die Heilsamkeit der Erde vom Grabe des hl. Ulrichs in Augsburg sowohl gegen Raupen wie gegen Ratten gerichtet. In der Zeit, wo unsere schriftlichen Be- richte beginnen, finden wir die K. schon in derselben recht selbständigen Rolle wie heute im Hause. Sie gehört mit Hund und Hahn zum (Bauern-)Haus.
§ 2. Während den Verhältnissen ihrer Einführung entsprechend nur in Ägypten die K. eine ausgesprochene Stellung in der älteren Mythologie hat, ist sie in die germ. erst sekundär eingedrungen. Wenn
KAUF
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die nordische Freia ein Katzengespann am Wagen hat, so ist sehr zu vermuten, daß vor dem späten Eindringen der K. ursprüng- lich Wildkatzen oder auch Luchse den Wagen zogen. Umso auffallender ist es, daß der heutige Volksglaube am Niederrhein an den K. in der Zeit vor den Fasten die Spuren des nächtlichen Wagenziehens zu bemerken glaubt. (Montanus, Deutsche Volksfeste, Iserlohn -1854, S. 24.)
§ 3. Daß die K. bei ihrem ganzen eigen- tümlichen und selbständigen Auftreten trotz ihres Zusammenhangs mit dem Hause etwas Unheimliches behält, ist ja nicht weiter auffallend. So ist sie als das nächt- liche Tier auch mit den Hexen verbunden. Ob die weitverbreitete Sitte, im Johannisfeuer eine K. mit zu verbrennen oder sie vom Turm zu werfen, Zusammenhang mit älte- ren germ. Anschauungen hat, läßt sich zur Zeit noch nicht sagen.
Für das Johannisfeuer vgl. C o r t e t les fites religieuses, 1867, 213 u. 14. Für das Werfen vom Turm Adalb. Kuhn Sagen aus Westfalen I 161 f. Lütolf Sagen, Bräuche u. Legenden der j Orte, Luzern 1865; S. 347. Ed. Hahn Haustiere, 237 f. Ed. Hahn.
Kauf, § 1, ahd. chouf, cJwufön, choufan, got. kaupön, bugjan, ags. ceapian, ceap, nord. kaup, kaupa, köp, köpa, scelia, sei ja, soeld, sal, sola, hat ursprünglich allgemeine- ren Sinn und deckt sich ungefähr mit „Ab- rede, Vereinbarung". Im engeren Sinne besagt das Wort Austausch und Über- eignung von Ware gegen Preis. Der Preis wird in Geld entrichtet, wozu anfäng- lich namentlich Tiere (Vieh-, Kuhgeld; in Deutschland seit der Niederschrift der Lex Rib. vereinzelt bis ins 10. Jahrh. verfolg- bar) oder Stoffe (Zeug-, Tuchgeld), doch auch andere Sachen, beispielsweise Metall- ringe, verwendet wurden; erst später wird das Geld zur Münze. Solange das gemünzte Geld noch fehlt, hat der Kauf wenigstens äußerlich den Charakter des „Tausches". Der Kauf stand zusammen mit dem Tausch im Vordergrunde des noch weniger ent- wickelten Verkehrslebens. In der ältesten Zeit wurde er vermutlich regelmäßig als Barvertrag eingegangen, welch letzterer auch später nicht selten hier begegnet. Dennoch dürften bei einzelnen Käufen seit je Schulden und Haftungen vorgekommen
sein. Die persönliche Haftung knüpfte sich entweder an den Realakt (Vorleistung) oder an den Formalakt (formbestimmter Haf- tungsvertrag). Der Formalismus war nicht immer und überall der gleiche. Eine be- deutsame Stellung nahm darin das Hand- symbol ein (daher vom Hand,, schlage" aus: „kauf schlagen"). Wert und Wichtigkeit der Kaufsache übten maßgebenden Einfluß auf das mehr oder weniger feierliche Ge- präge des Kaufvertrages. Zu den Bräuchen des Kaufrechtes zählte auch die Hingabe eines Angeldes und gemeinschaftliches Trin- ken („Wein"-, „Leikauf", „Leitkauf").
§ 2. Der Übergang der Gefahr bei Vernichtung oder Verschlechterung der Ware vollzog sich mit der Übergabe der Sache auf den Käufer (Einräumung der Nutzungsgewere bei Fahrnis, Auflassung bei liegendem Gut). Der Verkäufer mußte für Mängel im Recht Gewährschaft leisten; häufig wurde die Gewährschafts - pfiicht rechtsgeschäftlich besonders ein- gegangen. Neuestens wird der Bestand einer Gewährleistungspflicht von Rechts wegen im alten germanischen Recht auch in Abrede gestellt. Gegebenen Falls hatte der Verkäufer im Rechtsgang das Inter- esse des Käufers an der Behauptung seines Rechtsverhältnisses zur Sache zu vertreten. Entzog er sich dieser Ein- ständerschaft oder führte er den Rechts- streit unglücklich, dann hatte er dem Käufer den Preis zu erstatten und wurde als Dieb angesehen. Auf die Sachmängel erstreckte sich seine Verantwortlichkeit nur dann, wenn jene besonders belangvoll (Hauptmängel) waren oder einer ausdrück- lich versprochenen Beschaffenheit der Ware widersprachen, oder wenn sie vom Ver- käufer arglistig verheimlicht wurden. Dabei war nicht gleichgültig, binnen welcher Zeit der Sachmangel zutage trat (Bestand von Gewährfristen). Sonst griffen die Sprich- wörter Platz: „Augen auf, Kauf ist Kauf ; „Die Augen auf oder den Beutel"; „Augen für Geld"; u. ä. Sie besagen: Der Käufer soll die Ware rechtzeitig prüfen; wenn er es unterlassen, hat er die Nachteile kleinerer Mängel auf sich zu nehmen. Bei Haftung des Verkäufers war der Käufer befugt, innerhalb bestimmter Frist durch Rückstellung der Ware gegen Wieder-
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KAUFFRIEDE— KAUFMANN
erstattung des Preises das Geschäft zu lösen („Wandelung"). Arglistige Verheim- lichung von Mängeln gab ein Schaden- ersatzrecht. Eine Preisminderung zu ver- langen, war hingegen dem Käufer versagt. Weil der älteste Handel guten Teils Vieh- handel war, entfaltete dieses Gewährschafts - recht auf dem Viehmarkte die größte prak- tische Bedeutung. Und zähe Lebenskraft hat der germanische Rechtsgedanke beim Viehkauf bis heute bewährt.
§ 3. Das germanische Kaufrecht weist vielfach Sonderbestimmungen auf. So bestanden besondere Arten von Käufen: Vorkauf, Hoffnungskauf, Wieder- kauf u. a. Andererseits stoßen wir auf gesetzliche Verbote des Kaufes gewisser Sachen. Nach der fränkischen Kapitularien- gesetzgebung z. B. durfte Getreide auf dem Halm, Wein an der Rebe nicht gekauft werden. Oder man verbot den Verkauf bestimmter Waren (Pferde, Knechte) ins Ausland. S. auch Art. 'Handel'.
v. Amira NOR. I 541 ff. II 677fr.; Recht3 179. 220. v. Gierke Grunds, d. DPR. 2271 ; Schuld u. Haftung 337-367. Grimm DRA.4 I 264 f. II 142. 151fr. Heusler IDJ-R. II 253fr. Hof mann Entstehungsgründe d. Obligatio- nen 21 ff. Hübner DPR. » 483 ff. Lieber- mann D. Gesetze d. Angelsachsen II 2 s. v.v. Handel, Kaufzeugen. L ö n i n g Vertragsbruch I 102 ff. v. Luschin-Ebengreuth Allg. Münzkunde u. Geldgeschichte d. MA. u. d. neueren Zeit (1904) 135fr. H. Meyer Z. Lrsprung d. Vermögenshaftung im deut. Recht 993fr. Platner SZfRG. IV (1864) 123fr. R a b e 1 D. Haftung d. Verkäufers wegen Mangels im Rechte I (1902) 166 ff. 288fr. K. Rauch Gewähr Schaftsverhältnis u. Erb gang nach älte- rem deutschen Recht, i. d. Histor. Aufsätzen f. K. Zeumer (1910) 529fr. Rosin D. Formvor- schriften f. d. Veräußerungsgeschäfte d. Frauen nach langobard. Recht (Gierke Unters. VIII). Sachsenhauser D. Lehre von der Nach- währschaft für verkaufte Haustiere nach deut. Recht (1857). Schröder DRG.S 64. 307 n. 123. 308. 748 f. v. Schwerin DRG. bei Meister 77. Siegel Versprechen als Ver- pflichtungsgrund 26 ff. So hm Eheschließung 22 fr. 54 n. 67. 80. Stobbe Z. Gesch. d. deut. Vertragsr. 277 fr.; SZfRG. XIII (1878) 209 ff. Stobbe-Lehmann DPR. III 297 ff.
P. Puntschart. Kauffriede (anord. kaupjrid'r), der recht- lich gesicherte Friedenszustand zum Be- trieb des Kaufhandels. In der Urzeit be-
ruht er auf Vereinbarung unter Anwendung von Symbolen (z. B. des Laubbuschs, im Norden Schwingen oder Hissen eines Frie- densschildes), stellt also einen Waffenstill- stand dar. Kauffrieden verbürgen ferner die sakralen Feste (Gottesfriede), die Thing- versarrrmlungen (Thingfriede), königliche Schutzgewalt (Königsfriede), Staatsver- träge, später der Meß- und Stadtfriede. K. Lehmann in Germ. Abhandl. für Maurer S. 47fr. Huvelin Essai histor ique sur le droit des marches et des foircs 1897 p. 338 fr. v. Amira Rcchtl S. 119fr. Rehme in Ehren- bergs Hdb. des Handelsrechts I 112, 147.
K. Lehmann. Kaufhaus. Kaufhäuser als öffentliche, lediglich dem Handelsverkehr dienende Ge- bäude sind erst eine Einrichtung des spä- teren Mittelalters. Die im 12. Jahrh. auch für den Handelsbetrieb bestimmten Gild- hallen — z. B. in St. Omer 11 50 ad omnem mercaturam in ea exercendam — finden sich nicht auf deutschem Sprachgebiet. Doch mag sich der Handelsverkehr auf Märkten und in Handels- und Marktorten gelegent- lich auch in öffentlichen oder für bestimmte Gelegenheiten errichteten Gebäuden ab- gespielt haben. Für die Benutzung etwa von Gerichtsgebäuden (dinghüs, vgl. Nolte, Der Kaufmann i. d. deutschen Sprache u. Lit. des MA. 18 f.) oder Kirchen (vgl. Rietschel, Markt u. Stadt 40T.) zu Handels- zwecken fehlt es an bestimmten Nachrich- ten. — S. auch 'Kauf u. 'Kaufmann' § 5 f.
W. Stein. Kaufmann. A. Allgemeines und Deutschland. §1. Die soziale und rechtliche Stellung des Kaufmanns in prä- historischer und römischer Zeit liegt im Dunkeln. Über die Frage, ob es in römischer Zeit germanische Händler gab, s. Handel (Deutscher) §25. DieBezeichnung des Kauf- manns (für Germanien desFremdkauf manns) ist bei den römischen Schriftstellern nego- tiator (auch lixa) und mercator. Der Sprach - gebrauch wechselt nach den Schriftstellern. Die Inschriften der Rhein- und Donau - gebiete haben nur negotiator. Erst in den Quellen der karolingischen Zeit tritt uns der Kaufmann entgegen als berufsmäßiger Gewerbetreibender. Er übt seine gewerb- liche Tätigkeit im eigentlichen Sinne als Kaufmann aus. Die charakteristische Eigenschaft seiner Tätigkeit ist, daß diese
KAUFMANN
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im Umherziehen ausgeübt wird (treffend Waitz DVG. 42, 42 f.). Doch vgl. auch Art. Handel (Deutscher) § 56. Der Kaufmann treibt Handel über die Grenze zu Land und Wasser, zieht im Reich umher von Ort zu Ort und schließt Geschäfte ab, holt und bringt Waren, zahlt Abgaben an gewissen Stellen des Landes bei Brücken, Zoll- stätten usw. Überall berühren die Zeug- nisse die Wandertätigkeit oder setzen sie voraus.
§ 2. Die weitaus überwiegende Bezeich- nung für den einheimischen und fremden Kaufmann ist in der fränkischen Zeit negotiator (negotiare 'Handel treiben', nego- tium 'Handelsgeschäft', häufig 'Ware'). Nur als Ausnahme erscheint mercaior. In der sächsischen Zeit wird der Sprachgebrauch mannigfaltiger. Der Ausdruck mercator verdrängt im Sprachgebrauch negotiator aus seiner bevorzugten Stellung, wohl in- folge der lebhafteren Entwicklung des Marktverkehrs und der Gründung von Märkten (mercatus) auch als Ansiedlungs- stätten in Deutschland. Daneben treten jetzt als verbreitete Ausdrücke für Kauf- leute, und zwar für reisende Kaufleute, institor (namentlich in Fluß- und See- städten, dazu Nolte, D. Kaufmann i. d. d. Sprache u. Lit. des MA. 25 institor = scef- man, 10. Jh.) und emptor auf (Stein, Hans. Geschichtsbl. 1910, 316 ff.), deutsch: koujman, chonjman, chouffari, cJioufo. Zu beachten ist, daß das Wort Kaufmann, mercator, nicht dazu diente, um den seinen Beruf im Umherziehen ausübenden Kauf- mann gerade in dieser Eigenschaft zu be- zeichnen. Denn der Sprachgebrauch bei Dichtern, Geschichtschreibern und Glos- satoren lehrt, daß die Bezeichnung Kauf- mann auch auf Handwerker ausgedehnt (schon bei Otfried um 865) und die gesamte Einwohnerschaft der Marktorte und der heranwachsenden Städte in ihrer Eigen- schaft als Handel- und Gewerbetreibende unter der generellen Bezeichnung ,, Kauf- leute" den Bewohnern des platten Landes, den geburen oder bidiuten, gegenübergestellt wurde. Hegel NA 18, 218, Entstehung d. deutschen Städtewesens 104 ff., Rietschel, Markt u. Stadt 55 f., Nolte 3 ff. Eher er- scheinen die Ausdrücke negotiator, institor und emptor beschränkt auf die Kategorie
gewerbsmäßiger Händler. Doch lagen wahrscheinlich die Berufe Handel und Handwerk vielfach noch ungetrennt bei- sammen; ihre Scheidung vollzog sich be- stimmter erst im Laufe der Kaiserzeit.
§ 3. Der Kaufmann konnte seinem Stande nach frei oder hörig sein. Trat er in fränkischer Zeit in den besonderen Schutz des Königs, so genoß er die besonderen Vor- teile des Königsschutzes, war aber auch dem König zu besonderen Leistungen ver- pflichtet. Eine Einrichtung, von der all- gemein Gebrauch gemacht wurde oder wer- den konnte, war der Königsschutz für Kauf - leute weder in fränkischer Zeit noch später.
S. Art. Handel (deutscher) § 57.
W. Stein.
B.Norden. S. Art 'Handel' (nordi- scher) § 5. 69.
C. England. § 4. Der Kaufmann (ags. cFapman, cep{e)man, cyp(e)man) nach englischem Recht war nicht ein Händ- ler, der in einer bestimmten Stadt wohnte, und in dessen Laden oder Waren- lager die Kunden kamen. Drei Hinweise (Hl. u. E. 15, Ina 25, Alfred 34) zeigen, daß er mit seinen Gütern von Ort zu Ort zog, von zahlreichen Trägern und Gehilfen begleitet war, und daß sein Handel über weite Flächen ging, also auch nicht an die Häfen oder Marktplätze gebunden war. Kaufmannsschiffe brachten ebenfalls Wa- ren, die besonderen gesetzlichen Schutzes bedurften (II Ethelred II). — In der Lan- desaufnahme des Eroberers finden wir, hauptsächlich in kleinen Städten, wenige Leute, die als mercatores beschrieben werden, Ellis (Introd. to Domesday) gibt die Zahl mit 24 an. Außerdem werden 17 'homines manentes in foro de Berchelai' (Glouc. 163) und 42 'homines de mercato suo tantum viventes' in Intbury (Staffs. 2486) aufge- führt; und ein Mann in Essex wird als 'mer- cenarius' bezeichnet.
§ 5. In den größeren Städten der däni- schen 'fünf Burgflecken' tritt der Kauf- mann deutlicher hervor. In Nottingham (D. 13. 1. 280) wird eine spezielle Klasse von Grundstücken als 'Kaufmanns-Häuser' be- zeichnet, die von den 'Reiter -Häusern' unterschieden werden; sie waren wahr- scheinlich durch besondere bauliche Kon- struktion als Warenlaser oder Läden ein-
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KAUFMANNSGENOSSENSCHAFT
gerichtet. William Peverell besaß davon 48, und außerdem waren 4 andere Kaufleute in der Stadt. Es ist wahrscheinlich, daß die Kaufmannsklasse auch in Leicester be- trächtlichen Einfluß hatte.
§ 6. DieOrtsberichte (ed. M. Batesem 1899: vgl. Tait in Engl. Hist. Rev. XV 356—358) erweisen, daß die städtischen und kauf- männischen Einrichtungen schon sehr früh, wenn nicht identisch, so doch hauptsäch- lich in den Händen derselben Personen lagen. — Wir können annehmen, daß ein bedeutender Teil der 7968 Personen, die als Bürger im Domesday-Buch beschrieben sind, tatsächlich auch Kaufleute größeren oder kleineren Stiles waren. Ihr Beruf hatte für die Verfasser des Domesday nicht be- sondere Bedeutung. In Dover (D. B. I */i) waren zwei 'mansurde' von William Fitz Geoffrey 'in quibus erat gihalla burgen- sium'. Der Sinn des Wortes beweist, daß diese 'Gildenhalle' der Bürger eine alte Einrichtung war, die fast sicher schon aus der Zeit vor der Eroberung stammte. Sie konnte nicht für viele städtische Zwecke verwandt werden, ausgenommen solche, die mit dem Handel zusammenhingen, und wahrscheinlich ist die Analogie dazu in dem 'hantachensele, ubi probi homines Win- tonie potabant Gildam suam' (Lib. Win- tonie [1148] in Dom. B. IV 556) zu suchen. Der letztere Name ist ein nordisches Femi- ninum, von anord. handtak, handatak, der 'Handschlag' beim Abschluß eines Han- dels, und das so bezeichnete Gebäude war wahrscheinlich dasselbe wie das chep- manesela in Heinrichs II. Charter an Win- chester (Groß Gild. Merch. II 252). A. Bugge (in: Vierteljahrsschrift für Soz. u. Wirtschaftsgesch.) hält das für einen vollwichtigen Beweis dafür; daß in Win- chester eine Kaufmannsgilde bestand, die von Nordländern oder unter nordischem Einfluß gegründet wurde. Die Auffassung wird durch die nordischen Worte, die in den Statuten mancher Gilden (ebenda S. 190 Anm.) vorkommen, und durch die von Tait (s. oben) angeführten gestützt.
R. J. Whitwell.
Kaufmannsgenossenschaft. § 1. Man hat zu unterscheiden zwischen Kaufmanns - genossenschaften auf der Handelsreise und solchen, die in Markt- und Handelsorten
ansässig waren. Nach den wenigen und kurzen darüber vorhandenen Nachrichten scheint die Existenz der ersteren eher ver- bürgt als die der letzteren. Kauf leute reisten allein oder in Gemeinschaft. Für gemein- schaftliche Reise bieten Beispiele der Be- richt Fredegars über die Unternehmung des fränkischen Kaufmanns Samo in das Slavenland i. J. 623/24: Samo . . plures secum negutiantes adeivit, exercendum ne- gucium in Sclavos coinomento Winedos per- rexit. Fred. 4 c. 48, SS. rer. Mer. 2, 144, oder bei Seefahrt, ebenfalls aus fränkischer Zeit, die Erzählung von dem friesischen Kaufmann Ibbo: cum in Dienste des Klo- sters S. Maximin in Trier [pro stipendiis fratrum emendis) ultra mare ire decrevisset in una navi, negotiatores alii cum sex na- vibus Uli conjuneti sunt. AA. SS. Mai VII p. 21 — 24; vgl. SS. rer. Merov. 3, 80 : ita classi sex navium sociatus (Ibbo) mare in- gressus est. Doch fehlt hier der Hinweis auf Organisation. Die Vorstellung einer ge- schlossenen Schar von Kaufleuten erweckt der Ausdruck einer Urkunde K. Ottos IL von 983 über die Verleihung des Elbezolles von Beigern bis Meißen auf beiden Ufern des Flusses, ubicumque manus negociatorum ultra Albiam huc illucque sese diverterit, an das Bistum Meißen, DO. 2 Nr. 184. Die Erwähnung eines praepositus mercatorum in der Nähe von Köln in der Lebens- beschreibung Erzbischofs Heribert von Köln (f 1021), SS. 4, 748, zeigt, daß Or- ganisation bei Kaufleuten bekannt war. Zweck der gemeinschaftlichen Handels- reise war in erster Linie vermehrter Schutz in der Fremde gegen Feindseligkeiten, viel- leicht auch eine gewisse Gemeinsamkeit des Handelsbetriebs. S. Art. Handel (Deutscher)
§76-
§ 2. Kaufmannsgilden, d. h. in Handels- und Marktorten ansässige Kaufmannsge- nossenschaften, sind ingerm. Altertum noch nicht bestimmt nachweisbar. Der friesische Handel erreichte in karolingischer Zeit eine Entwicklungsstufe, auf welcher die Bildung von Kaufmannsgenossenschaften denkbar wäre. Aber weiter könnte sich eine Ver- mutung in dieser Richtung höchstens etwa darauf stützen, daß unter den in der fränkischen Gesetzgebung gegen die eidliche Verpflichtung bei Gilden {gildonia, geldonia)
KAUFMANNSGEWICHT
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und Bruderschaften gerichteten Verboten einmal, im Heristaler Capitular von 779 (Cap. v. Franc. 1, 20 c. 16), auch Verein- barungen zum Zweck gegenseitiger Bei- hülfe bei Schiffbruch (de naufragio) er- wähnt werden. Vgl. Waitz DVG. 42, 434 f- ; Hegel Städte u. Gilden i, I ff.; Art. Handel (Deutscher) § 76 und Art. 'G i 1 d e'.
§ 3. In sächsischer Zeit dagegen ist mit Rücksicht auf die Entfaltung des Markt - Verkehrs und das Hervortreten einer An- zahl ansehnlicher Markt- und Handelsorte sowie auf die erwähnte Stelle der V.tHeri- berti und auf den Bericht des Alpert von Metz über die Gepflogenheiten der Kauf- leute von Tiel a. Waal (z. J. 1018, SS. 4, 718 f.) bei Gewährung von Darlehen und namentlich bei ihren Gelagen — peeuniam simid conferunt et hanc partitam singiüis ad lucra distribuunt et ex his quoscumque potus certis temporibus in anno cernunt — die Existenz von Kaufmannsgilden oder kaufmännischen Genossenschaften, z. B. in Tiel, anzunehmen.
Über die englischen und nordischen Verhältnisse vgl. Kaufmann § 6, Handel (nordischer) §68 — 70 u. Gilde. w. Stein.
Kaufmannsgewicht. § 1. K. im weite- ren Sinn soviel als das im Handel gebräuch- liche Gewicht. Vor Einführung des metri- schen Gewichts gab es in Deutschland an vielen Orten besondere Handelsgewichte, die oft noch in Handels- und Krämer- gewicht geschieden waren. Zuweilen war die Verschiedenheit noch größer. So gab es 1851 in Frankfurt a. M., obwohl erst kürzlich 6 ältere Gewichtsarten abgeschafft worden waren, immer noch zehnerlei Ge- wichte, darunter ein schweres und ein leichtes Handelspfund, die sich wie 100 zu 108 verhielten, dreierlei Ellenmaße u. dgl.
§ 2. Die Verschiedenheit reicht oft in alte Zeit zurück und hängt damit zu- sammen, daß der fremde Kaufmann nach dem Maße, das er mitbrachte, zu verkaufen suchte. So wurden in Frank- furt a. M. niederländische Schnittwaren nach der brabanter Elle von 0,70 m Länge, die französischen nach der Pariser aune (1,18 m) gehandelt. Die Anwendung eines schwereren neben einem leichteren Han- delsgewicht, die sich an vielen Handels- plätzen findet, dürfte jedoch mit Grund-
sätzen der mittelalterlichen Handelspolitik zusammenhängen, welche der eigenen Bür- gerschaft wirtschaftliche Vorteile gegen- über dem fremden Gast durch mancherlei uns jetzt sonderbar anmutende Mittel zu- zuwenden bemüht war.
Abb. 2. Kupfernes Pfundgewicht eines Kauf- manns aus dem 9./ 10. Jahrh. ; verkleinert. Dm. 46 mm , Höhe des Mantels 19 mm; 327.1 g oder ein römi- sches Pfund (327.45 g) schwer. Die Zeichnungen und die Punkte auf der Oberseite dienten ver- mutlich als Rechenbehelfe. Auf dem Mantel er- scheint einmal rechtläufig, einmal verkehrt der Name des Eigentümers: -fRODULFUS NEGO- TIENS. (Brüssel, Musee royal d'antiquit^s usw. Abgebildet als poids Carolingien in R. Serrures Bulletin mensuel de numismatique et d'archeolo- gie, Paris, 1884—85, 4. Band, Taf. 6.)
§ 3. Eine ähnliche Einrichtung im Geld- verkehr war die Kaufmannsmark, nach welcher der fremde Kaufmann seine Preise stellen mußte. Sie kommt in Kölner Urkunden seit dem 12. Jahrh. vor und wurde durch Erzb. Konrad im J. 1259 auf 135 ^1 = 15/16 der gewöhnlichen Zahl- mark bestimmt.
§ 4. Den Ausdruck marca mercatorum hat man auch auf den Feingehalt des Barrensilbers bezogen, er bedeutet so- viel wie eine Gewichtmark Silber mit dem ortsüblichen Zusatz, also das, was man auch die marca usualis argenti nannte.
Grote Münsstudtcti III 2. Guilhier-
moz § 68 ff. Hilliger in Hist. Vjts. 1900,
S. 161 ff. Kruse Kölnische Gcldgesch. 1888,
S. 1 4 ff. Lamprecht A Wirtschi. II 489/93.
A. Luschin v. Ebengreuth.
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KEAAMANTIA— KELLER
Kz~kcn\ioLVz(a. 'Stadt' inderGerm. magna des Ptolemaeus an der Donau unmittelbar gegenüber von Brigetium. Dem Ortsnamen liegt wohl ein kelt. oder illyr. Flußname mit partizipialer Bildung zugrunde. I Kaum ist bei ihm mit ZfdA. 41, 122 an Ent- stellung aus lat. dementia zu denken.
R. Much
Kelchförmige Tongeräte oder Trommeln
§1. Tongerätevon Kelchformohne Boden außen ornamentiert, gehören der stein zeitlichen Gruppe des sog. Bernburger (s d.) oder Latdorfer Typus an. Ihr Verbrei tungsgebiet erstreckt sich besonders auf die Kreise Wolmirstedt, Kalbe a. S., den Mans- felder Seekreis, den Saalekreis und die Kreise Merseburg sowie Langensalza, wo sie in Hügel- und Steinkammergräbern vorkommen. Die bekanntesten Fundorte sind Ebendorf, Kr. Wolmirstedt, Kalbe a. S., Husarenberg bei Hohenthurm und Opperschöner Mark im Saalkreise, Schko- pau, Kr. Merseburg, undHornsömmern, Kr. Langensalza. Diese Geräte sind von Ed. Krause unter Beibringung zahlreicher eth- nologischer Parallelen aus Asien, Afrika und Amerika für Trommeln erklärt worden, wo- für besonders auch die den einen Rand um- ziehenden Zapfenansätze sprechen, welche für Ausspannung einer tönenden Membran sehr geeignet erscheinen. Man kann viel- leicht auch den noch heute in Deutschland und anderwärts vorkommenden sog. Rum- melpott zum Vergleich heranziehen, der bei den volkstümlichen Umzügen der Mitt- winter- und Frühlingszeit eine Rolle spielt.
§ 2. Neuerdings hat G. Kossinna auf eine Parallelerscheinung in der ukraini- schen sog. Tripoljekultur der Dnieprgegend hingewiesen. Hier treten auch trommel- artige, meist zu zweien verkuppelte Ton- geräte auf, zusammen mit bemalten Ton- gefäßen und rohen tönernen Frauenidolen und Tierfiguren. Die bemalten Gefäße die- ser steinzeitlichen Kulturgruppe sind mit Spiralenmustern und seltsamen Menschen - und Tiergestalten verziert. Die Gräber enthalten Leichenbrand und nur selten Skelette. Nicht nur die Form der Gefäße, sondern auch einzelne Zierweisen dieser Gruppe, wie Zahnrad und Malteserkreuz, finden sich übereinstimmend im Bernburger
oder Latdorfer Stil. Auch kommt mit den besten Gefäßen der Tripoljekultur Kupfer vor, entsprechend der jungneolithischen Stellung des Bernburg-Latdorfer Stils. Ob von dem einen Gebiet zum andern und in welcher Richtung eine Beeinflussung statt- gefunden hat, darüber ist Sicheres noch nicht zu sagen. Vielleicht ist hier schon der von Montelius belegte bronzezeitliche süd- liche Handelsweg von Bedeutung gewesen, der über die Balkanhalbinsel oder die Küsten des Adriatischen Meeres entlang bis in die jetzigen österreichisch -ungarischen Donauländer und von da auf den deutschen Flüssen, besonders der Moldau und Elbe, bis zur Ost- und Nordsee führte.
Ed. Krause u. O. Schötensack Die megalithischen Gräber (Steinkammergräber) Deutschlands, Z. f. Ethn. 1893, 165, Taf. XIII. O. Montelius Chronologie d. alt. Bronzeseil, Arch. f. Anthrop. 26, 465. G. Kossinna Der Ursprung d. Urfinnen u. Urindogermanen u. ihre Ausbreitung nach Osten, Mannus I, 237.
K. Brunner. Kelle aus Bronze, Gerät des Hallstatt - kulturkreises, s. Bronzegefäße §3c. — ■ Zum römischen Weinservice gehörig, zu- sammen mit dem dazu passenden Siebe, dem ,,Kasseroll" und Eimer, als römische Handelsware nach Nordeuropa importiert; s. Bronzegefäße § 6 b, c. Hubert Schmidt.
Keller. § 1. Von dem, was man Wohn- gruben, Trichtergruben usw. nennt und gewöhnlich als unterirdische Wohnungen ansieht, wird das meiste nur Keller- und Vorratsraum sein, die Wohnung lag darüber zu ebener Erde und wird sich nachweisen lassen, wenn man sich gewöhnt, sich bei der Ausgrabung nicht auf die Grube zu be- schränken, sondern die um sie herum zu erwartenden Spuren der Hauswände (Pfo- stenlöcher, Schwellenbettungen oder Stein - fundamente) aufzusuchen.
§ 2. Die Kellergruben haben sich auch für die altgermanische Zeit noch nicht ge- funden; Römerschanze, Buch, Altenburg - Mattium haben keine geliefert, obgleich sie nach Tac. Germ. 16 vorhanden gewesen sein sollen; in Süddeutschland auf alt- keltischem Gebiet kommen sie von ältester Zeit an vor, und in den römischen Lagern in Westfalen (Haltern) spielen sie ebenfalls eine große Rolle. So treten sie dann auch
KELTEN
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auf den fränkischen curtes im alten Ger- manenlande auf (Heisterburg, Dolberg). Das Wort „Keller" ist auch erst aus dem Lateinischen (cellarium) entlehnt. Sollte €twa Tacitus sich geirrt haben und die Keller wären nur bei den Rheingermanen, die von den Kelten und Römern beeinflußt waren, vorhanden gewesen, in der Germania magna aber nicht? Schuchhardt.
§ 3. In Skandinavien werden Keller (kellari, kjallari, vom spätlat. cella- rium) erst im 13. Jahrb.. erwähnt, und zwar als Aufbewahrungsort für Weine. Ins Angelsächsische drang das Fremdwort nicht ein; die Benennung winern scheint ein selb- ständiges oberirdisches Gebäude zu be- zeichnen. Hjalmar Falk.
Kelten. § 1. In der Vorgeschichte Deutschlands und der Germanen kommt den K. besondere Bedeutung zu, nicht nur wegen der starken Kultureinflüsse, die von ihnen ausgingen, sondern auch weil sie auf einem großen Teil des deutschen Bodens die Vorgänger der Germanen sind. Bezeugt sind uns noch B o i e r in Böhmen und Helvetier südlich vom Main; ferner V o 1 c a e am' hercynischen Wald, wahr- scheinlich in Mähren, von deren Namen in älterer Zeit die germanische Bezeichnung aller Kelten und dann auch der Romanen, *Walha-, ausgegangen ist. Die Taxatai und Kaufet (mit den Unterabteilungen "Aopaßai und Ilapjxat) in Niederösterreich, die Kapttavoi im Badischen, ferner die Tsupi'axot in den westlichen Karpaten tragen kelt. Namen und sind darum wohl von kelt. Nationalität; ausdrücklich wird diese den C o t i n i im oberen Grantal zugesprochen. Die germ. TzupwyaX\ioa lassen auf einen kelt. Stamm der Teurier nördlich vom Erzgebirge schließen. (S. unter allen diesen Namen.) Am Niederrhein hatten nach Caesar BG. 4, 4 die M e n a p i e r außer auf dem westlichen auch auf dem östlichen Ufer Besitzungen. Ja sogar an ausgedehnte Sitze keltischer Völkerschaften an der deutschen Nordseeküste hat sich eine Er- innerung erhalten in der bei Ammianus Marc. 15, 9 aus Timagenes mitgeteilten Überlieferung der Druiden, ein Teil des gallischen Volks sei durch Kriege und Überschwemmungen von entlegenen Inseln
und Ländern jenseits des Rheins vertrieben nach Gallien gekommen.
§2. Unter den Namen der Städte in der Germ, magna des Ptolemaeus, die zu- meist in deren Süden gehören, sind, wie zu erwarten ist, sehr viele keltisch und darunter . typisch keltische Zusammen- setzungen wie 'Eßoupo-Souvov, Aoxo-piTov. MeSio-Xavtov und Ableitungen wie Marrt- axov vertreten. Für -briga, -durum, -ma- gus fehlen zufällig Belege. Keltische Ge- birgsnamen sind unter anderem 2o6o?j-a opT] und Taßp^Ta o\rt. Von altüberlieferten Flußnamen sind Renus, Vacalus, Moenus, Lupia, Nicer, Dänuvius, Marus (auch 2c&as?) keltisch oder doch den Germanen durch die K. überliefert, von solchen des römischen Rhein- und Donauufers nicht zu sprechen.
§ 3. Weiter führen noch die in deutschem Munde fortlebenden geographischen Namen. Doch sind die Ergebnisse, zu denen M ü 1 - 1 e n h o f f DA. 2 durch Untersuchung die- ses Materials gekommen ist, nicht sämt- lich anzunehmen, da er den Fehler begeht, so gut wie alles den Kelten zuzuschieben, was er nicht erklären kann.
Wenn ihm die Pader, as. Pathra, schon des Anlauts wegen — der aber in Wahr- heit nichts beweist — einen völlig undeut- schen Namen trägt, ist dagegen zu sagen, daß vielmehr das Gallische keinen Laut hatte, den die Germanen durch ihr ß (th) wiedergeben konnten; an Verschiebung aus kelt. baträ- oder boträ- ist aber neben un- verschobenem Lupia, Lippe nicht wohl zu denken, daher ist die Benennung weit eher germanisch. Die auffälligen Ortsnamen Trebur (Tribur), Trebra, Drever, Dr ebber sind unbestimmbar. Das Verhältnis von anlautendem d auf nd. Sprachboden zu / auf hd. weist auf germ. d und schließt dadurch Zusammenhang mit kelt. *trebä 'Dorf aus. Auch der Flußname Leine, äXttvLagina, enthält keinKennzeichen keltischer Herkunft. Den thüringischen Gebirgsnamen Finne hat M ü 1 1 e n h o f f (DA. 2, 234) mit brit. penn 'Kopf ver- glichen, was aber bei dem Aussehen dieses Höhenzuges wenig paßt, und Identität des Namens als eines germanischen mit germ. *finnö- 'Finne, Flosse', lat. pinna 'Flosse, Mauerzinne' ist wahrscheinlicher.
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KELTEN
§ 4. Besondere Schwierigkeiten bereitet die Beurteilung einer großen Gruppe von Fluß- und Bachnamen des nord- westlichen Deutschland, die hd. auf -afa, -affa, nd. auf -apa ausgingen, woneben aber auch -efa, -epa, -ifa, -ipa, ufa, -upa, -fa, -pa vertreten ist. Sie sind besonders in Hessen häufig, aber bis in die untere Wesergegend nordöstlich von Bre- men verbreitet. Müllenhoff (DA. 2, 227 ff.) nahm sie für keltisch, und zwar entweder für Derivata oder für Komposita mit einem dem ir. ab 'Fluß' entsprechenden Worte, betrachtete sie also als Entlehnun- gen aus der Zeit vor der germ. Lautver- schiebung. Dagegen suchten Bremer und Kossinna in diesen Namen ein gall. *apä = lat. aqua, got. ahwa, ent- schieden sich aber später beide gegen ihren kelt. Charakter, ersterer Ethn. 67 (801) mit dem Hinweis darauf, daß sie in den übrigen einst von Kelten besetzten Landschaften nicht vorkommen, letzterer PBBeitr. 26, 282 f. mit der Begründung, daß sie niemals sicher keltische Bestimmungsworte ent- halten. Allerdings fehlt die Bildungsweise auch auf dem übrigen germ. Sprachgebiet. Namen wie Fennepa, Hurnuffa, Her ifa, Heisapa, Waldaffa zeigen — von der Frage der Deutbarkeit abgesehen — jedenfalls ganz unkeltische Läute und nötigen uns anzunehmen, daß die Endung, wenn sie wirklich aus dem Keltischen stammen sollte, im Germanischen ein produktives Suffix geworden ist, aus dessen Verbreitung daher kein sicherer Schluß auf die einstige Ausbreitung der Kelten ['zu ziehen ist. Daß es sich dabei von Haus aus um ein selbständiges Wort handle, folgert E. Schröder oben unter 'Flußnamen? § 9 aus dem Namen der niederhessischen Ejze aus *Effisa, *Affisa.
§ 5. Um so wichtiger angesichts solch zweifelhaften Materials ist ein sicherer Fall wie Eisenach, mhd. Isenache, in Thüringen. Abgesehen von seiner ungermanischen Bil- dung wird der Name durch ein Eisenach, Tsinacha, im Trierischen als kelt. erwiesen; vgl. schon Müllenhoff DA. 2, 233 f. Er gewinnt noch an Bedeutung, weil er zeigt, daß in diese Gegend die Germanen erst nach der Lautverschiebung eingerückt sind.
§ 6. Die Bodenfunde lassen zum Teil kelt. und germ. Herkunft recht wohl unterscheiden. So ist z. B. die Ansiedlung von Stradonitz in Böhmen mit Bestimmt- heit den Boiern zuzuweisen; s. Deche- 1 e 1 1 e Le Hradischt de Stradonitz et les fouilles de Bibracte. In ausgedehntem Maße sucht Kossinna die archäologischen Ergebnisse auch für die Keltenfrage zu verwerten, besonders in der Abhandlung Die Grenzen der Kelten und Germanen in der La Tene-Zeit (Korresp.-Bl. d. deutsch. Anthr. Ges. 1907, 57 ff.). Vgl. Germanen § 12. Während man früher schon aus dem Vorkommen von Barbarenmünzen auf K. geschlossen hat, nimmt er auch eine gewisse Art der Emaillearbeit für sie in Anspruch und stellt vor allem die Körperbestattung der K. in der La Tene-Zeit dem fortdauern- den Leichenbrand der Germanen gegenüber. Auch die Keramik zeigt in dieser, Periode charakteristische Unterschiede. Nur muß natürlich immer auch mit der Möglichkeit von Völkermischung in den Grenzländern gerechnet werden. $
§ 7. Die keltischen Stämme in der Nach- barschaft der Germanen gehören sämtlich jener Dialektgruppe an, in der altes ku und cv (kv) in p verwandelt wird im Gegensatz zum Goidelischen (ursprünglich nur in Ir- land), das den Laut erst bewahrt und dann als k forterhält. Nähere Verwandtschaft zeigt das Keltische mit dem Italischen; s. jetzt Pedersen Vergl. Gram, der kelt. Sprachen I 1. Die Germanen sind nach ihm Nachbarn des noch ungeteilten ur- italiko -keltischen Volkes gewesen. Doch hat es eine vollständige italo-kelt. Sprach- einheit niemals gegeben und im Germa- nischen finden sich sogar deutliche Spuren selbständiger Beziehungen zu den Ita- likern in ihren ältesten, noch nördlich der Alpen gelegenen Sitzen. Die fort- dauernde Nachbarschaft von Kelten und Germanen macht sich besonders auf dem Gebiet des Wortschatzes bemerkbar. Ob es sich dabei aber um altererbten ge- meinsamen Besitz oder jüngeren Kultur- austausch handelt, ist nur in wenigen Fällen entscheidbar. So ist das von den Galliern den Römern vermittelte bräca und säpo dem Germanischen entlehnt, umgekehrt germ. *rxk- 'Herrscher', *andbahta- 'Die-
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ner', *lsarna-, *lzarna- 'Eisen' dem Kel- tischen (aber s. Brugmann Grdr. a I S. 504, A. 1). Auch die germ. Personen- namen haben eine Reihe von Bildungs- elementen mit den keltischen gemein, die aber zum Teil noch weiter verbreitet sind. Als entlehnt kann davon mit Bestimmtheit auch nur rlk- angesprochen werden, ab- gesehen von etlichen aus dem Beginn der Römerzeit überlieferten ganz kelt. Namen wie Ariovistus, Boiocalus, die sich indes nicht eingebürgert haben.
§ 8. Besonders bemerkenswert sind die alten Beziehungen der beiden Nachbar- völker auf religiösem Gebiet. Unter anderem wird bei Kelten und Germanen eine von den Römern ihrem Merkur gleich- gesetzte Gottheit als höchste verehrt, und bei beiden ist der alte Himmelsgott zum Kriegsgott geworden. Beide kennen einen besonderen Donnergott, und einer seiner Namen ist kelt. Tanaros, germ. *Punaraz. Auch der Mütterkult ist ihnen gemein.
§ 9. Der kelt. Kultureinfluß macht sich auch in dem Eindringen der La Tene-Formen auf germ. Gebiet bemerkbar. Er ist überhaupt in den letzten vorchristlichen Jahrhunderten, in der Eisen- zeit, am stärksten, nachdem die Kelten sich weit nach Osten ausgebreitet und die Sude- tenländer besetzt hatten. Sind doch nach dem bastarnischen Vorstoß (um 200 v. Chr.) von der Rhein- bis zur Donaumün- dung quer durch ganz Europa hindurch — abgesehen von einer kurzen Unterbrechung in den Karpaten — überall die K. Grenz - nachbarn der Germanen. In den älteren vorgeschichtlichen Perioden waren sie es bloß zwischen dem deutschen Mittelgebirge und der Nordsee, und dementsprechend können sie damals, was auch die Funde er- weisen, lange nicht die Bedeutung als Kul- turvermittler für die Germanen gehabt haben wie später.
§ 10. Nach d'Arboisde Jubain- v i 1 1 e Les origines gauloises, Revue histo- rique 30, I ff., Celtes et Germains, 1886, und Les premiers habitants de l'Europe, 1889, 1894) erklären sich die Beziehungen des germ. und kelt. Wortschatzes aus einer Herrschaft der K. über die Germanen, die im 4. Jahrh. v. Chr. begründet worden sein und bis gegen Ende des 3. gedauert haben
soll. Bremer Ethn. 53 (787) hat sich dieser Hypothese mit Eifer angenommen und Hirt Indogerm. 170. 614 neigt ihr zu. Vgl. dagegen R. M u c h Deutsche Lit.-Ztg. 1902, 483 ff. Eine gemeinkeltische An- fangsbetonung, die von den K. als Herren auf die Germanen übertragen worden sein soll, existiert nicht, wie Meyer-Lübke Wiener Sitzgs.-Ber. 143 (1901) gezeigt hat; ebenso ist die von Caesar behauptete einstige kriegerische Überlegenheit der K. über die Germanen nur aus ihrer Ausbrei- tung im südlichen Germanien erschlossen, von der man wähnte, daß sie auf Kosten der Germanen erfolgt sei, und die — von Bremer übrigens überschätzten — sprachlichen und kulturellen Entlehnungen der Germanen sind aus den Grenzbeziehun- gen allein vollkommen verständlich. Seine Annahme verträgt sieh auch weder mit der Natur des Landes der Germanen, das die Begründung einer solchen 'Herrschaft' so gut wie ausschloß, noch mit ihrer Psyche; vgl. Tacitus Germ. 43: Cotinos Gallica, Osos Pannonica lingna coarguit non esse Germanos, et quo d tr ib ut a p ati - untur.
§ II. Die altgermanischen Beziehungen zu den K. sind wesentlich auf den nachbar- lichen Verkehr mit den Stämmen des Kon- tinents beschränkt. Doch sind frühzeitig auch Handelsverbindungen zwischen dem germanischen Norden und Britannien-Ir- land aus den Funden nachweisbar; ja diese reichen in Zeiten zurück, in denen diese Länder noch gar nicht keltisch gewesen sein können. Nachdem die festländischen K. bereits romanisiert waren, kamen die in Britannien eindringenden Angelsachsen dort in vielfältige Berührung mit den von ihnen teils verdrängten, teils unterjochten britischen Stämmen. Noch später stellt sich durch die Unternehmungen der Wikin- ger eine für die Nordgermanen sehr bedeu- tungsvolle Verbindung mit Irland und Schottland her; vgl. A. 0 1 r i k Nordisches Geistesleben 79 ff.
Außer der bereits angegebenen Literatur R. M u c h Deutsche Stammeskunde (Sammlung Göschen) 41 ff. R. Much.
Keramik. Vgl. hierzu Tafel 1—5.
Einleitendes §1. — I. Stufe derKjökken- möddinger §2. — II. Jüngere Stein-
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zeit § 3 — 10. i. Megalithgräber-Keramik § 4.
2. Pfahlbau-Keramik § 5. 3. Andere neolithische Gruppen § 6—9. 4. Ethnographie § 10. — III. Bronzezeit § n — 20. 1. Aunjetitzer Gruppe § 12. 2. Mittelrheinische Gruppe § 13.
3. Mitteldeutschland § 14. 4. Norddeutschland und Skandinavien § 15. 5. Buckelkeramik § 16 — 18. 6. Süd- und Südwestdeutschland § 1 9 — 20. — IV. Vorrömische Eisenzeit § 21 — 43. 1. Germanischer Westkreis § 22 — 23. 2. Germanischer Ostkreis § 24 — 27. 3. Ger- manischer Nordkreis § 28. 4. Hallstatt-Kultur § 29 — 38: a) Ostkreis § 30 — 33; b) Westkreis § 34—38. 5- La Tene-Kultur § 39— 43. — V. Römische Kaiserzeit § 44 — 56. 1. Germanischer Westkreis § 47 — 52. 2. Ger- manischer Ostkreis § 53 — 55. 3. Germani- scher Nordkreis § 56. — VI. Völker- wanderungszeit § 57 — 59. 1. Eibkreis § 57. 2. Rhein-Donau-Kreis § 58. 3. Nord- kreis §59. — VII. Frühes Mittelalter § 60 — 64. Fränkisch.
§ 1. Keramik eigentlich = Tonware (von griech. xspap-o?), im engeren Sinne Tongefäße, Topfware, Tongeschirr (s. 'Töp- ferei', 'Tongefäße'). Die prähistorische Ke- ramik läßt sich nicht, wie die Bronzegefäße, systematisch nach Technik und Herkunft behandeln. Denn in vorgeschichtlichen Epochen wurden Tongefäße, nicht fabrik- mäßig, sondern für den Hausgebrauch, vielleicht von den Frauen, in den Hütten verfertigt. Daher zerkleinert sich das um- fangreiche Material in zahlreiche kleinere Gruppen, die für die Entwicklung des Ganzen keine Bedeutung haben und nur als solche im Zusammenhang mit den Nach- bargruppen derselben Zeit verständlich werden. Die Behandlung dieses, keineswegs lückenlos vorliegenden Materials wird noch dazu erschwert durch die sehr schwankende Terminologie und durch vielfach höchst mangelhafte Publikation.
I. Stufe der Kjökkenmöddinger. § 2. Auf europäischem Boden sind die ältesten Tongefäße in den Ablagerungen der Muschelhaufen des Nordens (Kjökken- möddingern) gefunden worden, dement- sprechend auch die den Stationen des Campignien in Frankreich. Bei ganz primi- tiver Technik (mangelhaftem Brand, roher Oberfläche) ist der Formenkreis auf 2 T y - p e n beschränkt, soweit sich die Frag- mente sicher deuten lassen. 1. Töpfe mit geschweifter Wandung und spitz ablaufen-
dem Boden, 2. breite, flache Schüsseln mit aufgebogenem Rande. (Fig. I. 2.)
S. Müller, Ordning af Danmarks Oldsager I nr. 42. 4t.
II. Jüngere Steinzeit. §3. Um so auffallender ist der Auf- schwung, den die Topfindustrie in jung- neolithischer Zeit in Europa allgemein nimmt. Gerade in dem Gebiete, das für die Ausbreitung der Germanen in Frage steht, auf dem Boden von Deutschland, beob- achtet man eine Fülle von Erscheinungen, die auf ein recht bewegtes Leben der da- maligen Europäer hinweisen. Die Töpfe geben uns als Produkte der Hausindustrie Aufschluß über zahlreiche Kulturgruppen, die in engeren Beziehungen zueinander ge- standen haben. Ihre Hauptmerkmale ge- winnen wir aus den Formen und Verzie- rungen der Tongefäße. Unter ihnen lassen sich 2 Gruppen wegen ihrer lokalen Be- ständigkeit absondern: im Norden die Keramik der Megalithgräber und im Süden die der Pfahlbauten.
1. Megalithgräber-Keramik. § 4. Die Keramik der Megalithgräber dehnt sich über Norddeutschland westlich bis Holland und nördlich über Dänemark bis Südschweden aus. Sie weist einen großen Reichtum an Formen auf: Becher, Henkel - näpfe, Krüge, Flaschen, Schalen und Am- phoren; eigentümlich ist ihnen eine scharf- kantige Profilierung, die die einzelnen Ge- fäßteile, Rand, Hals, Schulter, Bauch, ener- gisch voneinander absondert. Ihre Orna- mente, in Tiefstichtechnik ausgeführt, ver- teilen sich in horizontaler und vertikaler Anordnung nur selten über die ganze Ge- fäßfläche, sind vielmehr meistens auf ihren oberen Teil, auf Rand, Hals und Schulter, beschränkt. Zwar läßt sich ihre Entstehung aus Korbflechtmotiven nicht verkennen, so daß das Gefäß gewissermaßen die Stelle des älteren Korbes zu vertreten scheint (vgl. Schuchhardts Artikel 'Ornamentik'). Doch bricht sich ein Streben nach Ideenausdruck, ein Bedürfnis zu naturasilieren Bahn, in- dem menschliche Gesichtsformen als Zier- muster Verwendung finden. So enthält die streng stilisierte Korbflechtornamentik eine ideelle Bedeutung, die Horizontal- und Vertikalornamentik wird als Hals- Brust - schmuck umgebildet. (Fig. 3.)
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Lindenschmitt, Altert, u. heidn. Vors.
1. III, 4 nr. 1 — 14. V, 7 nr. 117 — 130 (K. Schumacher S. 251".). S. Müller Ord- ning I Nr. 217 — 239.
2. Pfahlbauten-Keramik. §5. Die Keramik der Pfahlbauten läßt sich in eine östliche und westliche Gruppe trennen, ohne daß diese in einem Zusammenhange miteinander stehen.
a) Die westliche aus den Schweizer Pfahlbauten ist älter. Ihre Technik ist roh. Die Formen einfach: Henkelkrüge, Tulpenbecher, tiefe Schalen und Näpfe, glockenförmige Misch- oder Vorratsgefäße, enghalsige Töpfe mit Spitzboden, wannen - förmige Gefäße und Schöpfkellen. Die Verzierungen sind primitiv: Leisten mit Tupfen, Fingerspitzeneindrücke, Zickzack- linien. Verbreitet ist sie auch in Landan- siedlungen bis gegen die obere Donau und das Rheintal abwärts bis in die Gegend von Andernach (Michelsberger Typus; s. d.). Eine Sondergruppe mit reicherer, weiß in- krustierter Ornamentik ist am Bodensee in Württemberg lokalisiert (Schussenrieder Typus). (Fig. 4.)
b) Die östliche Gruppe, genannt nach den Funden im Atter- und Mondsee, ge- hört in die Stein-Kupferzeit und ist in Formen und Verzierungen reicher. Sie schließt sich an Erscheinungen an, die man südöstlich bis in die Balkanländer und nord- westlich bis nach Dänemark verfolgen kann. (Fig. 5.) S. 'Mondseegruppe'.
3. Andere neolithische Grup- pen. § 6. Auf dem Gebiete zwischen die- sen beiden, lokal fixierten Kulturkreisen macht sich ein Hin- und Herwogen von verschiedenen Erscheinungen geltend, die in einer Reihe von keramischen Gruppen Mittel-, Ost- und Westdeutschlands zum Ausdruck kommen. S. die Art. (von Hoernes) Bernburger Typus, Kugelamphoren, Rösse- ner Typus, Schnurkeramik, Bandkeramik, Glockenbecher. (Fig. 6, 7, 8.)
§ 7. In der Ornamentik der Gefäße lassen sich 2 grundverschiedene Stilarten beobachten, die auf verschiedenen Ursprung weisen. In der einen Gruppe werden meist geradlinige Muster in Tief technik verwendet und nach tektonischen Gesichts- punkten in horizontaler und vertikaler An- ordnung so auf der Gefäßfläche verteilt,
daß die Hauptgefäßteile — Rand, Hals, Schulter, Bauch — in ihrer Bedeutung durch die Verzierungen hervorgehoben und unterschieden erscheinen. Dadurch, daß man die Gefäßfläche durch die Formen des menschlichen Gesichts oder überhaupt des menschlichen Körpers zu beleben sucht und so den Gefäßkörper selbst in eine Beziehung zur Erscheinung des Menschen bringt, bil- det sich die Ornamentik der Gefäße zur Hals- und Brustschmuck-Ornamentik aus. Im Grunde spielt sich hier unter primitiven Verhältnissen dasselbe ab, was man bei der Entwicklung der Ornamentik im allgemei- nen zu allen Zeiten und bei allen Völkern beobachtet: den Wechsel von Naturalisie- ren und Entnaturalisieren konventionell gebrauchter Formen.
§8. Im Gegensatz zu diesem tektoni- schen Ornamentstil steht eine weit ver- breitete Gruppe von Gefäßen mit Spiral- und Volutenmustern und ihren eckigen Umbildungen, den Mäandermotiven (Spi- ral-, Mäander-Keramik). Hier ist das Ornament nicht mehr an die Form des Gefäßes gebunden, sondern entwickelt sich frei, wie auf jeder anderen Fläche, wo- bei die Muster vielfach Bandform haben. Die Ornamente werden eingeritzt und auf- gemalt.
§ 9. Man hat diesen Gegensatz zweier Ornamentstile in wenig passenden Schlag- wörtern als „Schnur-" und ,, Bandkeramik" ausdrücken wollen, ohne das eigentliche Wesen ihrer Ornamentik zu treffen. M. Hoernes wollte dafür die Bezeichnungen „Rahmenstil" und „Umlaufstil" einführen. Am treffendsten bezeichnet man ihn als gebundenen und freien Stil (Hub. Schmidt). Neuerdings sucht C. Schuchhardt den Ge- gensatz der Ornamentformeri aus dem ver- schiedenen Ursprung der Gefäßformen zu erklären: die Gefäße des gebundenen Stils sind ursprünglich Körbe und halten die Struktur und Motive der Korbflechtereien in ihrer Ornamentik fest. Die Gefäße des freien Stils gehen auf Kürbisformen zurück und sind nicht auf ein aus der Technik entlehntes Ornamentsystem angewiesen. So versteht man auch die geographische Verbreitung der beiden Stilarten: der ge- bundene Stil ist nordischen Ursprungs, der freie kommt aus dem Süden; beide bc-
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rühren sich in Mitteleuropa, im besonderen auf dem Boden Deutschlands, wo sie z. T. in einen schroffen Gegensatz zueinander treten.
L i t. außer den genannten Artikeln von Hoemes :
K. Schumacher in Lindenschmitts Altert.
u. heidn. Vors. V passim. Hub. Schmidt
Tordos in Z. f. Ethn. 1903, 438 — 468.
C. Schuchhardt Das technische Ornament
in den Anfängen der Kunst; Prähist. Ztschr.
1909, 37—54-
4. Ethnographie. § 10. Ethnische Bestimmungen sind bei den so sehr ver- schiedenen keramischen Gruppen der Stein- zeit durchaus problematisch. Am wenigsten kann ein Grund vorliegen, sie der „indo- germanischen Epoche" zuzuschreiben. Die großen Verschiedenheiten der steinzeit- lichen Kulturgruppen sprechen sogar da- gegen; jede von ihnen besitzt eine aus- geprägte Eigenart nicht nur in der Gefäß - Ornamentik, sondern überhaupt in dem zugehörigen gesamten Kulturinventar. Die beiden oben unterschiedenen Stilgruppen sprechen, wenn sie indogermanischen Stämmen zugeschrieben werden sollen, eher für eine bereits vollzogene Abson- derung bestimmter Sprachgruppen.
Nicht weniger schwierig muß eine Ant- wort auf die Frage sein, welche der stein- zeitlichen Gefäßgruppen „germanisch" sein könnte. Ein Rückschluß aus der späteren Verteilung der Sprachgruppen könnte zur Meinung führen, daß die Tongefäße aus Megalithgräbern Norddeutschlands und Skandinaviens von Germanen gefertigt seien.
|j III. Bronzezeit. § 11. Die Ke- ramik der Bronzezeit unterscheidet sich in einem sehr wesentlich von der steinzeitlichen: es fehlt ihr die reiche Ornamentik. Dagegen wird mehr Wert auf die Ausgestaltung der Formen und auf die Behandlung der Oberfläche gelegt. Nachwirkungen der steinzeitlichen Formen lassen sich nur selten erkennen, da die Funde der frühbronzezeitli- c h e n Epoche große Lücken aufweisen und gerade die Keramik darunter spärlich ver- treten ist.
In Mitteleuropa heben sich 2 Gruppen in dieser Zeit heraus:
1. Aunjetitzer Gruppe. § 12.
Die Aunjetitzer (Unetitzer) Kultur Böh- mens und Mährens mit ihren Ausläufern in Niederösterreich, Westungarn, Preuß. Schlesien, Prov. Sachsen und Thüringen. Charakteristische Leitform ist in ihr ein Henkelbecher mit scharfem Umbruch in der unteren Hälfte und hohlkehlenartig ein- gezogener, oberer Hälfte. (Fig. 9.) S. Aunjetitzer Typus'.
2. Mittelrheinische Gruppe. § 13. Am mittleren Rhein haben einige Gräbergruppen der frühsten Bronzezeit (Nierstein Kr. Oppenheim, Alderberg bei Worms, Westhofen bei Alzey) eine schmuck- arme Keramik geliefert, von der einzelne Formen, wie der annähernd halbkuglige Becher und die weitbauchige, doppelhenk- lige Amphora mit engem Halse, als Epi- gonen der vorausgehenden ,,Band-" und ,, Schnurkeramik" gelten können. Vgl. Altert, u. heidn. Vorz. V, 1 Taf. 2.
3. Mitteldeutschland. § 14. Auch in Mitteldeutschland sind die früh- bronzezeitlichen imposanten Grabhügel mit Holzkonstruktionen arm an Keramik. In einzelnen Fällen läßt sich ein Nachklingen der steinzeitlichen Formen beobachten, wie in dem hohen schlauchartigen Gefäß des Leubinger Hügels mit 2 kleinen Ösen zwi- schen dem kurzen, konkav eingezogenen, geglätteten Halse und dem sanft gewölbten Bauche, der gerauht ist, und in dem präg- nanter profilierten weitbauchigen Gefäße von Langel mit längerem, scharf abgesetz- ten Halse, dessen Unterteil gerauht ist, während die um die Schulter laufenden parallelen Horizontalstriche und die von dem engen Hals -Schulterhenkel ablau- fende Vertikalstrichgruppe an steinzeitliche Verzierungen erinnern.
Höfer Jahresschr. f. d. Vorgesch. d. sächs.- thüring. Länder V 1906, iff. H. Groeßler, ebenda VI 1907, 1 ff.
4. Norddeutschland u. Skan- dinavien. § 15. In Norddeutschland und Skandinavien beginnt die Keramik in einem jüngeren Abschnitt der älteren Bronzezeit (etwa = Montelius III) reich- licher aufzutreten. Ihre Haupttypen sind: tiefe Näpfe mit mehr oder weniger scharf abgesetztem Rande, Henkeltassen und -becher mit scharf abgesetztem Rande, terrinenartige weitgeöffnete Gefäße, hohe
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Töpfe mit mehr oder weniger scharf ab- gesetztem Halse und enger Öffnung, Kan- nen mit abgesetztem Halse und engem Henkel unterhalb des Randes, bauchige Töpfe mit hohem, engem Halse, mit und ohne Henkel, bauchige Töpfe mit niedrigem Rande und Doppelhenkeln, breite, doppel- konische Terrinen mit scharfem oder stump- fem Umbruch in mittlerer Höhe, breite flache Schalen und Deckel verschiedener Art, rohe Töpfe mit weiter Öffnung und gerauhter Oberfläche — alle Formen in mannigfachen Varianten vertreten (Fig. 10). Verzierungen, die im allgemeinen sehr selten sind, bestehen in den einfachsten Motiven geometrischer Art: hängende Drei- ecke, Strichbänder, Tupfenbänder, Hori- zontalriefen, Schrägfurchen.
In der jüngeren und jüngsten Bronzezeit findet man als Leichenbrandbehälter zwei Sonderformen verwendet: Schachtelurnen und Hausurnen. (Fig. II. 12.)
S.Müller Ordning I, 2 Taf. XVI— XVIII.
R. Beltz Vorgeschichtl. Altert. 197fr. 256fr.
5. B u c k e 1 k e r a m i k. § 16. In weiten Gebieten Europas macht sich noch in einem älteren Abschnitt der Bronzezeit ein Formenkreis geltend, den man als ,, Buckelkeramik" zu bezeichnen pflegt. Die Ursprünge dieser Einflüsse sind ver- mutlich in den unteren Donauländern, im besonderen in Ungarn, zu suchen, wo auch eine sehr produktive Bronzeindustrie weit- reichende Bedeutung gewinnt. Die durch die Buckelkeramik gekennzeichneten Er- scheinungen verbreiten sich in verschiede- nen Richtungen in verschiedenen Etappen und zu verschiedenen Zeiten nach Nord- westen über Ostdeutschland bis an den Rhein, ferner durch die Donauzone bis nach Frankreich, südwestlich bis nach Italien, südöstlich bis in den Kaukasus und über die Balkanländer bis nach Kleinasien (Troja). Es ist klar, daß sie bei dieser Ausdehnung eine verschiedene Deutung im historischen und ethnographischen Sinne zulassen, je nach der Rolle, die sie in den verschiedenen Gegenden gespielt haben.
§ 17. Typische Stilformen kamen in be- schränkten Gebieten zur Ausbildung und gewannen für sich einen besonderen Ein- fluß. Das gilt in erster Reihe von dem mitt- leren Odergebiete, wo die Buckelkeramik
in der „Lausitzer" Kulturgruppe eine reiche Entfaltung zeigt. Sie liegt hier in weit ausgedehnten Urnenfeldern in einer seltenen Fülle von keramischen Beigaben vor.
§ 18. Was die ornamentale Ausgestaltung der Gefäßformen anlangt, so wetteifern mit- einander Buckel, Kannelierungen, Rillen, Furchen, Tupfen. Nach ihrer verschiedenen Ausgestaltung und Verwendung auf der Gefäßfläche lassen sich in Verbindung mit den Fundumständen und sonstigen Bei- gaben lokal und zeitlich verschiedene Grup- pen auseinanderhalten; die jüngeren von ihnen zeigen deutlich den Einfluß der Hall- stattkultur. — S. 'Buckelgefäße', 'Lausit- zer-', 'Schlesischer', 'Aurither', 'Billen- dorfer', 'Göritzer*, 'Platenitzer Typus'.
6. Süd- u. Südwestdeutsch- land. § 19. In Süd- und Südwestdeutsch- land hebt sich eine Sondergruppe ab, deren Vertreter in Skelettgräbern der älteren und mittleren Bronzezeit sich finden. Charak- teristisch ist für sie die Ornamentik in Kerbschnitt-Technik, wahr- scheinlich in Anlehnung an Holzschnitz- arbeiten noch älteren Ursprungs. Ihr Zen- trum ist die Rauhe Alb in Württemberg; von da verbreitet sie sich weniger im Rheintale nordwärts bis Westfalen, als hauptsächlich westwärts über den Rhein nach dem Elsaß bis Süd- und Mittelfrank- reich. Auch in diesen Kreis dringen aber die Stilmerkmale der östlichen Buckel- keramik ein. Als Formen sind beliebt: kugelbauchige, doppelkonische oder ge- schweifte Krüge mit engem Henkel und scharf abgesetztem oder leicht eingezoge- nem Halse, halbkugelförmige einhenklige Tassen und Schalen verschiedener Form, teils konisch mit eingeknicktem Rande, teils kalottenförmig mit breitem Horizon- talrande. (Fig. 13.)
§ 20. Viel einfacher gestaltet sich in dem- selben Kreise die Keramik der jüngeren Bronzezeit. Die großen Gefäße sind weit- bauchig und mit einem kurzen, eingezoge- nen Halse versehen, an denen mitunter ein Bandhenkel ansitzt. Kleinere Töpfe ähnlicher Form ohne Henkel, flache breite Schüsseln mit einfachem, schräg gerichte- tem, geradem oder etwas eingezogenem Rande. Die wenigen Ornamente be-
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schränken sich auf Tupfenleisten oder war- zenartige Ansätzen.
Zur folgenden Übergangsphase vgl. unten „Hallstattkultur".
Altert, u. h. V. V, 176 ff. Tf. 32; 216 ff. Tf. 40 (K. Schumacher). H e d i n g e r Arch. f. Anthropol. 1903, 185fr. Schliz Urge- schichte Württembergs 94 ff. Abb. 38. 39 (ältere Bronzezeit) ; Abb. 40 (jüngere Bronzezeit).
IV. Vorrömische Eisenzeit. § 21. In der vorrömischen Eisenzeit kommt die Verschiedenheit der Kultur- erscheinungen innerhalb des Gebiets von Deutschland und dem angrenzenden Skan- dinavien gerade in der Keramik in hervor- ragender Weise zum Ausdruck.
In Norddeutschland, wo das Eisen nur ganz allmählich sich Eingang verschafft, beginnt die Entwicklung in 2 Gruppen sich zu teilen, die man als west- und ostgerma- nisch zu kennzeichnen pflegt. Größere Fortschritte werden im Süden, in der Rhein- Donau-Oder-Zone gemacht, wo die Hall- stattkultur sich ausbreitet. Im Lauf der zweiten Hälfte des I. Jahrhs. v. Chr. machen sich die von Westen vordringenden Einflüsse der keltischen Kultur überall geltend. (S. Art. 'Kelten' § 6 u. 9.) Die ganze Entwicklung schreitet aber in ver- schiedenen Stufen vorwärts, so daß zahl- reiche lokale Gruppen im bunten Wechsel ne- beneinander stehen und aufeinander folgen.
1. Germanischer Westkreis. § 22. Im germanischen Westen werden die bronzezeitlichen Formen der Keramik zu- nächst weiter entwickelt. Mit geringen Modifikationen finden sich noch die Am- phoren mit hohem, konisch ablaufendem Halse, die doppelkonischen weitmündigen Töpfe in verschiedenen Varianten, ein- henklige Kannen mit zylindrischem, ab- gesetztem Halse, Henkelschalen und Hen- kelbecher in mannigfachen Varianten, plumpe doppelhenklige Töpfe in mehreren Abarten. Beliebt sind bei den größeren Gefäßen gerauhte Wandungen, die durch glatte Streifen gegliedert werden, eine Ei- gentümlichkeit, die bis in die Zeit des römi- schen Einflusses beibehalten wird. Orna- mente sind selten und einfachster geome- trischer Art (Zickzackbänder, Dreiecke u. dgl.). Neue Erscheinungen in der Formen- bildung lassen sich auf den Einfluß der
importierten Metall -(Bronze- und Gold-) gefäße zurückführen. So erklärt sich die scharfe Profilierung einer Urne mit niedri- gem, ausladendem Bauche, scharf abge- setztem zylindrischem Halse und schräg ausbiegendem Rande, deren Oberfläche schwarzglänzend poliert ist (,,Todendorfer Urne" in Schleswig-Holstein mit mehreren Abarten und jüngeren Entwicklungsfor- men).
Singular sind bemalte Gefäße (rot auf hellem Überzuge) von Jevenstedt (Schles- wig-Holstein). Stufe I = „Frühe Hall- statteisenzeit".
§ 23. In der Folgezeit sind die weiteren Entwicklungsstadien der Urnen vomToden- dorfer Typus von typischer Bedeutung. Neben ihnen bleiben die gewöhnlichen Topf- formen im Gebrauch. Stufe II = „Nordi- sche Hallstattkultur". Gleichzeitig machen sich in den Beigaben (La Tene -Fibeln) die Einflüsse der La Tene-Kultur geltend. Lokale Verschiedenheiten haben eine ver- schiedene Gruppierung der Funde zur Folge. — So werden schließlich die situ- laartigen Gefäße die Leitformen in dem Gräberinventar. Ihre Verzierungen bestehen in Zickzackbändern, die von Punktreihen begleitet sind und in der Regel auf der scharf abgesetzten Schulter sitzen, während der Unterteil durch vertikale Strichgruppen und Kreuzbänder gegliedert wird. Schließlich kommen die mäander- artigen Zeichnungen auf und die Punkt- reihen, mit dem Rädchen eingedrückt, übernehmen die Vorherrschaft. Stufe III (IV) = Spät-LaTene-Zeit. (Fig. 14. 15.)
G. Schwantes Die Gräber der ältesten Eisenzeit im östlichen Hannover ; Prähist. Ztschr. I (1909) 140 — 162. Fr. Knorr Fried- höfe d. älteren Eisenzeit in Schleswig-Holstein. Kiel 1910. R. Beltz Vorgeschichtl. Altert, v. Mecklenburg-Schwerin 294 fr". Tf. 47 — 51.
2. Germanischer Ostkreis. § 24. Im germanischen Osten hält sich zu- nächst der bronzezeitliche Typenvorrat nicht ohne den Einfluß der Lausitzer Kul- tur.
Erst in jüngeren Gruppen wird dieser Ein- fluß überwunden. Unter zahlreichen Ge- fäßen, die in verschiedenartigen Gräbern (Hügelgräbern mit kistenförmigen Kam- mern, Steinkistengräbern unter der Erde
Tafel 1.
*i
Keramik.
i und 2. Gefäße aus Muschelhaufen. — 3. Schale aus dänischen Megalithgräbern. — 4. Tulpen- becher von Michelsberg bei Untergrombach (Baden). — 5. Henkelbecher aus einem Pfahlbau des
Mondsees. — 6. Kugelaniphora aus dem Baalberge, Kr. Bernburg (Anhalt). 1, 2, 3 nach S. Müller, Ordning I (Nr. 41, 42, 220). — 4 — 6 nach Lindenschmit, Altertümer V (Taf.
19, 311; Taf. 37, 608; Taf. 13, 194).
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III.
Verlag- von Karl J. Trübner in Straßburg
Tafel 2.
Keramik.
7. Kugelflasche von Flomborn, Kr. Alzei (Rheinhessen). — 8. Glockenbecher von Frankenthal, B.-A. Frankenthal. — 9. Henkelbecher von Unjetitz (Böhmen). — 10. Doppelkonischer Topf von Dobbin (Meckl.-Schwerin). — II. Schachtelurne von Suckow. — 12. Hausurne von Kiekindemark. 7 und 8 nach Lindenschmit, Altertümer V (Taf. 1, 2; Taf. 61, 1092). — 9 nach Richly, Bronzezeit in Böhmen (Taf. 54, 12). — 10 — 12 nach Beltz, Altertümer in Meckl.-Schwerin S. 258, Fig. 3, S. 263,
Fig. 46, 47.
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg.
Tafel 3.
— — • .
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Keramik.
13. Henkelkrug von Hagenau (Elsaß). — 14. Henkeltopf von Brahlstorf bei Boizenburg. — 15. Situla- ähnliches Gefäß von Krebsförden bei Schwerin. — 16. Gefäß mit Hörnern von Stillfried (Nieder- österreich). — 17. Gefäß mit Graphitmalerei von Gemeinlebarn (Niederösterreich). 13 nach Lindenschmit, Altertümer V (Taf. 32, 561). — 14. 15 nach Beltz a. a. O. (Taf. 49 Nr. 49, Taf. 48 Nr. 46). — 16 nach Much Kunsth. Atlas Taf. 39, 18. — 17. nach Szombathy in Mitteilg. d. prähist. Komm. d. Wiener Akad. I Fig 39.
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg-.
Tafel 4.
18
Keramik.
18. Gefäß mit Graphit- und Rotmalerei aus der Rauhen Alb (Württemberg). — 19. La Tene-zeit- liche Flasche von Braubach am Rhein. — 20. Auf der Scheibe gedrehtes Gefäß von Manching, B.-A.
Ingolstadt (Oberbayern). — 21. Handgemachtes Gefäß von Markkleeberg bei Leipzig.
18—20 nach Lindenschmit a. a. O. (IV Taf. 44, 1; V Taf. 8, 133; Taf. 51, 934). — 21 nach Jahrb.
des städt. Museums für Völkerkunde in Leipzig II Taf. XXI.
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburg-.
Tafel 5.
23
Keramik.
22. Mäanderurne von Börzow bei Grevesmühlen. — 23. Schalenurne von Pritzier bei Lübtheen. — 24. Tasse mit »geknicktem« Henkel von Polnisch-Neudorf bei Breslau. — 25. Fußschale von Sacrau, Kr. Öls. — 26. Buckelgefäß von Wenden, Kr. Lehe. — 27. Gefäß mit eingestempelten Verzierungen von Jütland. — 28. Humpen aus einem Reihengräberfriedhof bei Schretzheim, B.-A. Dillingen (Bayern). 22. 23 nach Beltz a. a. O. (Taf. 61, 104; Taf. 67, 52). — 24. 25 nach Mertins, Wegweiser durch die Urgesch. Schlesiens Fig. 275 und 279. — 26 Prähist. Zeitschrift I Taf. 43, 10. — 27 S. Müller, Ordning II 514. — 28 Lindenschmit IV Taf. 72, 4.
Reallexikon der germ. Altertumskunde. III.
Verlag von Karl J. Trübner in Straßburgf.
KERAMIK
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und Urnenfeldern) als Beigaben auftreten, Terrinen, Schalen, Amphoren, Tassen, Kan- nen, ragen die den Steinkistengräbern eigentümlichen G e s i c h t s u r n e n (s. d.) als eine besondere Gruppe hervor. Ihr Verbreitungsgebiet ist auf Nordostdeutsch- land beschränkt, ihr Zentrum im besonde- ren Pommerellen, d. h. der größte Teil von Westpreußen links der Weichsel, das nord- östliche Hinterpommern, der nördliche Teil des Regierungsbezirks Bromberg; von da aus verbreiten sie sich rechts der Weichsel nur in einem schmalen Streifen bis in die Gegend von Marienburg und südwärts durch die Provinz Posen bis in den nördlichen Teil der Provinz Schlesien. S. s. v. ,, Ge- sichtsurnen". Außer ihnen finden sich in denselben Gräbern henkellose bauchige Töpfe, teils terrinenartig mit weiter Mün- dung, teils flaschenartig, gewöhnlich ohne Profilierung der Wandung, kleine flache Schalen und Henkelgefäße.
Die Epoche der Gesichtsurnen beginnt in dem umschriebenen Gebiete etwa in der Mitte des älteren Abschnittes der vor- römischen Eisenzeit (Hallstattzeit) und geht erst im Anfange des folgenden Abschnittes (La Tene-Zeit) mit dem Zunehmen der keltischen Einflüsse im Osten zu Ende.
§ 25. In der zweiten Hälfte der vorrömi- schen Eisenzeit (La Tene-Zeit) läßt sich im ganzen Ostkreise ein Rückschritt in der keramischen Produktion gegenüber der vorigen Periode sowohl in der Formen - gebung als in der Ornamentik beobachten. Auch die Massen, mit denen die Gefäße im Grabinventar auftreten, nehmen be- trächtlich ab oder verschwinden fast ganz. Nach dem Abflauen der weitreichenden Ein- flüsse der stilkräftigen ,, Lausitzer" Gefäß - formen und der geschlossenen Hallstatt - kulturgruppen bilden sich kleinere land- schaftliche Kreise ohne ausgeprägte Eigen- art. Da finden wir hohe weitmündige Ge- fäße mit und ohne Henkel, teils kugel- bauchig, teils schlauchförmig mit hohl- kehlenartig eingezogenem Rande, Töpfe mit geschweifter Wandung, deren Unter- teil gerauht ist, und enger Öffnung, auch mit abgesetztem Halse oder mit schräg nach außen gerichtetem Rande (Pommern) oder plumpe Töpfe, Kannen und Schalen, meist glatt, schwarz und schlecht gebrannt, aber
H o op s, Reallexikon. III.
auch mit gelben, grauen und roten Tönun- gen (Westpreußen) oder breite, weitmün- dige Terrinen mit abgesetztem, schrägem Rande und schmaler Standfläche, größere Krüge in Eiform mit kurzem abgesetztem Halse und engem am Halse ansitzendem Henkel, kleine plumpe Henkeltöpfe und größere henkellose eiförmige, flaschenartige Gefäße mit kurzem abgesetztem Halse (Niederlausitz), während in der Provinz Schlesien unter dem Drängen verschieden- artiger Einflüsse teils von Norden her die Gesichtsurnen mit mützenförmigem Deckel überlaufen, teils von Südwesten her sogar fremdartige Drehscheibengefäße importiert werden.
§ 26. Die Ornamentik ist in allen diesen Gruppen höchst spärlich gesät; sie ist auf die einfachsten Linienmuster in Tieftechnik beschränkt, wie sie immer und überall sich finden (Sparrenmuster, Zickzackbänder, konzentrische Kreise, Tüpfelchen); charak- teristisch sind aber auch in dem Ostkreise die Vertikalbänder, die die ganze untere Bauchfläche beleben.
Schumann Urnenfricdh'öfc Pommerns (Balt.
Stud. 39, 1889, 84 ff. [Giuppe II]). Derselbe
Kultur Pommerns 1 897, 56 f. ; 59 f. Lissauer
JYahist. Denkm. der Prov. IVcstpreußen 122 f.
Anger Gräberfeld von Rondsen Tf. 24.
Jen t seh in Niederlaus. Mittig. IV 1895, \ ff.
H. Seger in Schles. Vorz. VI 1896. 401 ff.
O. M e r t i n s Wegweiser durch d. Urgesch.
Schles. 91 ff.
§ 27. Wiederum neue, aber nicht voll- kommenere Produkte bringt am Ende der La Tene-Zeit aus dem skandinavischen Kreise die Brandgrubenkultur, die den Funden von Bornholm entspricht. Ihre Keramik besteht aus einfachen, aber gut gearbeiteten Gefäßen, deren Oberfläche vielfach durch Graphitüberzug geschwärzt ist, während andere bräunlich oder grau- gelb und naturfarben sind. Unter den Formen sind hauptsächlich zu nennen: henkellose, hohe engmündige Töpfe mit birnförmigen oder ballonartigem Körper und Wulstrande, auch mit hohlkehlenartig aus- ladendem Rande oder mit zylindrischem, engem Halse, weitmündige Näpfe mit und ohne Henkel, enger Standfläche und dickem, ausladendem Randwulst, plumpe Henkel - topfe, seltener Becher mit geschweifter Wandung und enger Öffnung oder mit ab-
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KERAMIK
gesetztem Halse und weiter Öffnung. Ver- zierungen sind selten und einfachster Art in Ritztechnik.
Das Inventar dieser vorrömischen Brand - grubengräber setzt sich in der folgenden Periode unmittelbar fort.
Schumann Urnenfriedhöfe in Pommern (a.a.O. 91 f.); derselbe Kultur Pommerns 58 Tf. IV, 85—87. H. Seger in Schles- Vorz. N. F. II 1902,35. Mertins, Wegweiser 96 ff.
3. Germanischer Nordkreis. § 28. Die Nordgermanen, die noch mehr als die West- und Ostgermanen an bronze- zeitlichen Gewohnheiten festhalten, ver- fertigen in der Zeit, als bei ihnen der Ge- brauch des Eisens sich einbürgert, also in der 2. Hälfte des 1 . Jahrtausends v. Chr. Ge- burt,Tongefäße ohne alle Eigenart : bauchige Töpfe verschiedener Art mit Halsbildungen, teils mit, teils ohne Henkel, Henkelkänn- chen, Doppelgefäße und rohe, unten ge- rauhte Töpfe mit weiten Öffnungen.
S.Müller Ordning II Nr. 47— 55.
4. H a 1 1 s t a 1 1 k u 1 1 u r. § 29. Im Gegensatz zu den nordischen Provinzen steht nach Formen und Ornamenten die Keramik der südlichen Hallstatt- kultur. Auch hier sondern sich 2 grö- ßere Kreise, ein östlicher und westlicher, voneinander ab; ihr Berührungspunkt ist im links der Donau liegenden Bayern zu suchen.
a) § 30. Der 0 s t k r e i s steht im all- gemeinen in der älteren Zeit unter dem Einflüsse der ungarischen Rillen- und Buckelkeramik; die Buckel erscheinen in jüngerer Form als hornartige Ansätze in der Regel auf der Schulterfläche der Ge- fäße. Im Südosten (Küstenland, Krain) fallen neben lokalen, einheimischen Formen (rohe Töpfe, Schalen, Tassen, Becher) die Umbildungen der italischen Villanova-Urne („Halsurne") und die Nachahmungen itali- scher Bronzegefäße auf. In dem jüngeren Abschnitte der Periode wird die Bronze - situla in Ton nachgeahmt und neben die einfache, geradlinige Tiefornamentik tritt die Graphitmalerei entweder als Überzug über das ganze Gefäß oder als Streifen - dekoration mit Bändern, schraffierten Drei- ecken und Mäanderhaken auf rotem Grunde. Marchesetti Necropoli di Sa. Lucia presso
Tolmino Tf. III ff. — Mittig. d. Wien. Anthrop.
Ges. XVIII Tf. III — Deschmann u. Hochstetter in Denkschr. Wien. Akad. Wiss. Math. Naturw. Kl. 42. 1880 Tf. VI. XVIII. XIX. M. Hoernes Hallstattperiode (Arch. f. Anthrop. 1905). — M. Much Kunst- hist. Atlas Tf. 57, 3 — 5.
§31. In der mittleren Gruppe des Ostkreises (nördliche Ostalpen und an- grenzende Donau- und Sudetenländer) ist die monochrome Keramik des älteren Ab- schnittes der Hallstattperiode (Maria Rast in Steiermark, Stillfried und Statzendorf in Niederösterreich) in Formen und Orna- menten der südöstlichen ähnlich, wenn auch die italischen Einflüsse nicht unmittelbar wirksam sind. (Fig. 16.) Inder jüngeren Ent- wicklungsphase geht die polychrome Kera- mik neben der monochromen her. Durch den Graphitüberzug wird der Glanz der Metall - gefäße im Ton nachgeahmt. Zu der Schwarz-Rot-Malerei tritt die Tieforna- mentik mit weißer Inkrustation und stei- gert noch die farbige Wirkung des Dekors. Reichliche Verwendung findet auch die Relief plastik bei der Flächendekoration, besonders in Bogen und Spiralmotiven, die sich mit den hornartigen Buckeln und Rillen vielfach verbinden. So wird be- sonders die typische „Halsurne" reich aus- gestattet. Sogar die figürliche Tonplastik wird für diesen Zweck herangezogen, in- dem Frauengestalten mit Töpfen auf dem Kopf, Reiterfigürchen, Vierfüßler und Vö- gel auf Rand und Schulter der Gefäße ge- setzt werden (Gemeinlebarn). Selbst Bilder des täglichen Lebens, wie Opferszenen, Kulttänze, Wagenszenen, werden auf der Ge- fäßfläche dargestellt (Ödenburg). (Fig. 17.)
Diese darstellende Kunst ist den ober- italischen Bronzesitulen nachgemacht, wie auch ihre Form in diesem Kreise in Ton vielfach wiederkehrt. Auch unter den Henkelnäpfen und Schalen mit hohem Fuß finden sich Anlehnungen an Metallformen.
Ältere Phase : M. M u c h Kunsthist. Atlas Tf. 40 (Maria Rast); Tf. 38. 39 (Stillfried). M. Hoernes Hallstattperiode 267 Fig. XVIII (Statzendorf). — Jüngere Phase: Much a. a. O. Tf. 44—46 (Wies). Mitteilg. d. Präh. Commis. I 3 S. Soft". (Langenlebarn) ; ebenda I 2 S. 52 fr. Tf. II. III (Gemeinlebarn). Mittig. Wien. Authrop. Ges. Bd. 21 Tf. V— VIII u. X (Oedenburg); ebenda IX, 1879 Tf. I— III (Pillichsdorf).
KERAMIK
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§32. Indern ordöstlichenGrup- p e (Schlesien und Posen) steht die Kera- mik im Anfange der Eisenzeit im Zusam- menhange mit den jüngeren Formen des „Lausitzer Typus" (s. d.). In der Folge- zeit sind neben der graphitierten Hallstatt- keramik mit Buckeln, Rillen und Tupfen bemalte Gefäße im Gebrauch, die nach Formen und Technik eine Sondergruppe darstellen, in der auf Ausgestaltung von feinen Formen und Erfindung von zier- lichen Mustern, wenn auch nicht ohne fremde Einflüsse, besonderer Wert gelegt wird. Die Gefäße sind meist von hell- gelbem, fein geglättetem Ton und mit Schwarz bemalt, wozu noch sekundär Rot tritt, seltener mit rotem Überzug versehen und schwarz bemalt. Daneben stehen, wenn auch seltner, tiefe Furchen, während breite, horizontale Hohlkehlen zwar deko- rativ wirken, aber zur Gliederung der Ge- fäßprofile vielfach beitragen sollen. Was die Formen betrifft, so sind besonders beliebt kleine, flache, breite Schalen mit zurück- gesetztem, niedrigem Rande, selten mit Henkel versehen, dagegen vielfach mit zentralem Buckel auf der Innenseite des Bodens (Omphalos), ferner henkellose tiefe Näpfe mit hohlkehlenartigem Rand, höhere Töpfe mit geschweiftem Wandprofil und ausladendem Rande in mehreren Varianten, Schüsseln mit bogenförmig aus- ladendem Rande, kleine Schnurösentöpfe, bauchig mit enger Öffnung, Flaschen in mehreren Varianten mit langem und kur- zem Halse, Becher mit hohem, breit aus- ladendem Fuß (singulare Form), Henkel- tassen, mehrfach übereinander gesetzte Ge- fäße (sogen. Etagengefäße), Vogelfigürchen. § 33. Die Ornamentik ist sehr zierlich, teils in Liniensystemen, teils in Einzel - motiven, oft in deutlicher Anlehnung an Flecht- und Webemotive: kleine Strich- gruppen, Bandmuster, Dreiecke in mannig- facher Anordnung und Kombination mit anderen Motiven, Zickzackbänder, Flecht - bänder, vielfach in Verbindung mit plasti- schen Warzen oder kleinen Buckeln. Als Einzelmuster werden u. a. Triquetrum, Hakenkreuze, Kreuzbänder, Zweigmuster verwendet.
O. Mertins Wegweiser durch die Urge- schichte Schlesiens 62 ff. Fig. 129. 141 (Per.
der jüngeren Urnenfelder = Montelius IV und z. T. V); 76 ff. Fig. 178—197 (Per. der jüng- sten Umenfelder = Montelius Schluß V und VI). Feyerabend Jahresh. d. Ges. f. Anthr. n. Urg. d. Oberlausitz II 38 — 55. M.Zimmer Die bemalten Tongefäße Schlesiens 1889. R. Vir- c h o w Z. f. Ethnol. IV— VII. U n d s e t Eisen 83 f. Altertümer uns. heidn. Vorzeit IV Tf. 50. b) § 34. Im W e s t k r e i s e finden wir an seiner nordöstlichen Peripherie (Nord- bayern: Oberpfalz und Oberfranken) neben der monochromen Keramik mit echtem „Hallstatt" -Charakter eine der schlesisch- posenschen Gruppe ähnliche, helltonige Keramik mit schwarz und rot gemalten Mustern, seltner mit Graphitmalerei auf rotem Überzuge, unter den Einzelmustern sind Hakenkreuz und Hakendreieck zu er- wähnen.
J. Naue, Revue Archeol. 1895. Scheide- mandel Hügelgräberfunde bei Parsberg I 1886. II 1902. Altert, u. h. V. IV Tf. 67. § 35. Im übrigen ist im Westkreise (westlich vom Böhmerwalde) die Entwick- lung der Keramik insofern der des Ost- kreises analog, als in dem älteren Abschnitt auch hier die monochrome Technik fest- gehalten wird, im jüngeren dagegen die Gefäßmalerci geübt wird. Aber der For- menkreis ist ein anderer und die Malerei ist von besonderer Eigenart. Es fehlt der un- mittelbare Zusammenhang mit der Stil- entwicklung der Buckelkeramik. Der Metallcharakter der Gefäße kommt vielfach in der Profilierung der Formen und in der Technik zum Ausdruck.
§ 36. In der ältesten Phase (Süddeutsch- land = Stufe A) ist die Keramik meist dunkeltonig und setzt sich aus gröberen und feineren Gefäßgruppen zusammen Amphorenartige Gefäße stehen noch im Zusammenhange mit älteren, bronzezeit- lichen Typen; sonst finden sich doppel- konische Töpfe, flaschenartige Krüge mit Umbruch der Bauchwandung, Näpfe, Teller, Becher, Schalen auf hohem Fuß. Die Ornamente bestehen in Hohlkehlen oder in einfachsten, geometrischen Mustern in Tieftechnik. Weiße Einlagen finden sich vereinzelt; in der Pfahlbaukultur der Schweiz werden sie durch Zinneinlagen- er- setzt.
Altertümer uns. heidn. Vorzeit V, 8 Tf. 44. (P. Reinecke S. 243 fr.).
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§ 37. In einem jüngeren Abschnitte der älteren Hallstattzeit (Stufe B) werden die Gefäße mit Graphit überzogen und poliert, oder auf rotbraunem Überzuge mit Graphit bemalt, z. T. auch mit Linien oder feinen Kanneluren verziert. Die Muster sind ein- fache Streifen, Dreieckreihen, Vertikal - Strichgruppen. An Formen sind rundliche, bauchige, meist henkellose Gefäße beliebt mit enger Öffnung und scharf abgesetztem Rande in mannigfachen Variationen und Größen, Schalen mit geschweiftem Profil und ganz schmalem Boden, mit und ohne Henkel, konische Schüsseln mit treppen - artiger Abstufung der Innenseite, Fuß- schalen und Becher, sowie Tassen in mannig- fachen Varianten.
Wagner Hügelgräber TL III, 9 — 19 (Typus Gündlingen). Altert, u. h. V. V, 1 Tf. 3 (K. Schumacher S. 9 ff.). Lindenschmitt Altertümer v. Sigmaringen Tf. 23, 1 — 3. 5. 14. Altert, u. h. V. V, 10 Tf. 55 (P. Reinecke S. 315 ff.). J.Naue Hügelgräber zw. Ammer - u. Staffelsee 1887 Tf. 45, 5 — 11; 46, 1 — 13.
§ 38. In der zweiten Hälfte der Epoche (Stufe C und D) ist das hervorstechende Merkmal der Keramik im Westkreise die Polychromie, z. T. in Verbindung mit der Kerbschnittverzierung. Es kommen nebeneinander dunkeltonige, monochrome Gefäße mit Tiefornamenten und helltonige polychrome mit Graphit- und Rotmalerei nebst Tiefornamenten vor. Ihr Formen- kreis lehnt sich direkt an die vorhergehen- den Gefäße an. Die „geschnitzte", oft poly- chrome Keramik, deren Zentrum die schwä- bische Alb ist, vertreten das letzte Stadium einer Entwicklung, die bis in die ältere Bronzezeit sich verfolgen läßt. Weiße Inkrustation der Tiefornamente fehlt auch jetzt nicht. (Fig. 18.)
Altert, u. h. V. IV Tf. 26. 44. V Tf. 40, 685—688 (K.Schumacher S. 219 ff.). Föhr u. Mayer Hügelgräber auf d. schwäb. Alb, 1892 Tf. I — V. E. Wagner Hügelgräber Tf. I— III. Veröffentl. d. Großh. Bad. Slg. u. Karlsruher Altert. Ver. II 1899, 55fr. Tf. VIII— XI. Arch. f. Anthr. 1903, 186, Fig. 1 — 3 (Hedinger). J. Naue Hügelgräber zwischen Ammer- u. Staffelsee Tf. 48 — 54.
5. LaTene-Kultur. §39. Wie für den älteren Abschnitt der vorrömischen Eisen- zeit die Hallstattkultur, so bildet für den jüngeren Teil derselben die La T e n e -
Kultur gerade mit ihren Gefäßen einen auffallenden Gegensatz zu den gleich- zeitigen Erscheinungen im Norden und Osten von Deutschland. Dieser Gegensatz läßt sich nunmehr mit einiger Sicherheit auch ethnographisch kennzeichnen, indem die letzteren germanischer, die ersteren keltischer Eigenart entsprechen. Im ein- zelnen freilich sind die ethnischen Zu- weisungen vielfach noch sehr unsicher.
§ 40. Technisch beginnt im Kreise der La Tene-Kultur eine Neuerung Be- deutung zu gewinnen: die Arbeit mit der Töpferscheibe. Und damit vollzieht sich in der keramischen Industrie allmählich ein Wechsel, der von der prähistorischen Ent- wicklung zur historischen überleitet, d. h. die Keramik geht aus den Hausindustrien in die Werkstätten mit fabrikmäßigem Be- triebe über; ihre Verbreitung ist nicht mehr von lokalen Veränderungen innerhalb enge- rer Gruppen, sondern vom Handel ab- hängig. Um so auffallender sind jetzt die Gegensätze zwischen prähistorischen und historischen Erscheinungen überall da, wo das Neue mit dem Alten zusammenstößt. Aber die Fortschritte werden ganz allmäh- lich gemacht; Handarbeit geht noch neben Scheibentechnik einher. Lokale Gruppen lassen sich links und rechts vom Rhein unterscheiden. Ihre gemeinsamen Züge sind folgende. Teils werden die Formen der jüngsten Hallstattkultur von der Schei- bentechnik übernommen und umgebildet, teils treten neue Formen auf, zum Teil unter dem Einfluß von griechischen Metall - und Tongefäßen oder im Anklänge an die oberitalischen Formen der jüngsten Villa - nova-Stufe. Eine der auffallendsten Eigen- tümlichkeiten der La Tene-Keramik ist der Mangel an Henkeln. • Der Ton ist gut geschlemmt, schwarz, grauschwarz, gelbbraun, auch rötlich und an der Oberfläche gut abgeglättet.
§ 41. Unter den Formen sind neu die Flaschen in verschiedenen Varianten, z. T. mit reicher Gliederung des Halsprofils oder mit Ringfüßen, Schalen auf hohem Fuß in mannigfacher Profilierung der Wandungen, Omphalosschalen, situlaartige Töpfe mit konisch verjüngtem Unterteil, reich profi- liertem Oberteile und ausladendem Rande, tiefe Näpfe mit eingezogenem oder ab-
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gesetztem Rande, hohe, schlanke Töpfe mit geschweifter Wandung; hohe, schlanke Becher mit ausladender Fußbasis. Die Ornamente sind eingeritzt, eingeglät- tet, auch eingestempelt oder mit dem Räd- chen einpunktiert; in Frankreich auch auf- gemalt. Die Muster bestehen in gerad- linigen, geometrischen Motiven; daneben kommen in Frankreich Volutenkompositi- onen vor. Sonst sind als gräzisierend Bo- genreihen, Lotospalmettenmuster, S-Spi- ralen, Flcchtbänder und Rankenkompo- sitionen zu nennen. In Frankreich wiegt in älterer Zeit Weißmalerei auf schwarzem, braunem oder rotem Grunde vor (Cham- pagne); in der Spätzeit kommt die Poly- chromie (weiße und rote Streifen, über die häufig mattschwarze Muster gesetzt wer- den; letztere seltner auf rotem oder weißem Grunde) auf (Bibracte = Mont Beuvray; analog in Stradonitz, Böhmen). Eine be- sondere Gruppe bilden die gerippten Ge- fäße. (Fig. 19, 20.)
Süddeutschland: Altert, u. h. V. V 9 Tf. 50 (Stufe A: P. Reinecke S. 286 f.); V 10 S. 331 Abb. 1 (Stufe B: P. Reinecke S. 330 ff.); V 9 Tf. 51 (Stufe C: P. Reinecke S. 288 f.). S c h 1 i z Urgesch. Württembergs 1 22 ff. Abb. 48. 49. — Stufe D : Q u i 1 1 i n g Die Nauheimer Fmuic, Frankfurt a. M. 1903. — West- deutschland: Hettner Illustr. Führer durch d. Prov.-Mus. i. Trier 1903 S. 1 23 ff. (Früh- u. spät-La Tcne-Zeit). — Altert, u. h. V. V, 2 Tf. 8 (K. Schumacher S. 29 ff.). — Frankreich: Morel La Champagne souter- raine, pl. 4—6. 15. 20. 23. 30. 32. 35. — L'Anthropologie 1903 S. 399 ff. — Deche- lette Revue archeol. 1901. 2 S. 51 ff. — England: Romilly Allen Celtic art 141 f. — Vgl. dazu P. Reinecke Festschrift des Rum. germ. Centr. Mus. i. Mainz 1902 S. 53 ff.
Zur gallischen Töpferindustrie aus dem Ende dieser Epoche und dem Beginne der Kaiserzeit, die auf dem Höhepunkte der Technik der damaligen klassisch-antiken Welt steht (Funde vom Mont Beuvray und Stradonitz) vergleiche man
Pic-Dechelette Le Hradischt de Stra- donitz en Boheme; 1906.
§ 42. Im Gegensatz zu dieser Kunst - keramik stehen die gleichzeitigen ger- manischen Produkte der Hausindustrie, die noch ganz an die „prähistorischen" Gewohn- heiten gebunden ist. (Fig. 21.) Das zeigt sich namentlich in den Grenzgebieten zwischen
den Kelten und Germanen, die zum Teil schon seit der Frühperiode vom keltischen Import überschwemmt werden oder auch einem Überströmen der keltischen Bevöl- kerung sich nicht entziehen können. Um- gekehrt sind in der Spätperiode für die Zeit des Vordringens der Germanen in das süd- liche Keltenland ethnische Bestimmungen überaus schwierig und nur mit größter Vor- sicht zu versuchen, da Reste der alten Be- völkerung, wie im Maingebiet, noch in nachchristlicher Zeit sich halten und da die Sitte des Leichenbrands nunmehr auch von den Kelten vielfach übernommen wird (vgl. Gräberfeld von Nauheim).
K. Jacob Die La Tene-Funde d. Leipziger Gegend: Jahrb. d. Stadt. Mus. f. Völkerk. zu Leipzig II 1907. H. Seger in : Schles. Vorz. 1 896 VI. 449 ff. M e r t i n s Wegweiser durch d. Urgesch. Schles, 94. 97. A. Götze in Götze- Ilüfer-Zschiesche, Altert. Thüringens 1909, XXXII. K. Schuhmacher in : Altert, u. h. V, 2 S. 38. G. Kossinna Die Grenzen d. Kel- ten u. Germanen in d. La Tene-Zeit: Korresp.- Bl. Dtsch. Anthrop. Ges. 1907, 57 ff. V. Römische Kaiserzeit. § 43. In der Zeit der römischen Kaiser wird durch die Erweiterung der Grenzen des römischen Reiches wiederum ein Teil des alten, vorgeschichtlichen Bodens Euro- pas der Geschichte erobert. So bildet sich längs des Rheins und der Donau im engsten Zusammenhange mit dem Mutterlande Italien, aber zugleich auf Grund der bis dahin erreichten Höhe keltischer Fabrika- tion ein neuer Formenkreis aus, der die provinzial- römische Indu- strie repräsentiert. Ein großer Anteil daran gebührt in erster Linie der Keramik, die fabrikmäßig bei völliger Beherrschung aller technischen Mittel hergestellt wird.
§ 44. ImfreienGermanien macht sich unter dem Einfluß eines lebhaften Handels, der die provinzial -römischen Im- portartikel, besonders Metallgefäße, ins Land strömen läßt, überall ein Aufschwung in der heimischen Industrie bemerkbar. Obgleich importierte Tongefäße zu den Seltenheiten gehören, bringt es gerade die einheimische Töpferei zu einer vielfach noch nicht erreichten Höhe. Das äußert sich sowohl in der technischen Behandlung von Material und Oberfläche, als auch in der Formengebung und namentlich in der
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Ornamentik der Tongefäße. Sie gehören zu dem Schönsten, was die Prähistorie auf- zuweisen hat.
§ 45. Auch die Keramik läßt, wie das gesamte Kulturinventar dieser Zeit, eine Teilung in 2 Gruppen zu, von denen die ältere ungefähr die ersten beiden, die jün- gere die beiden folgenden nachchristlichen Jahrhunderte annähernd ausfüllt. An die vorhergehende Entwicklung aber schließen sie sich unmittelbar an.
1. Germanischer Westkreis. § 46. Im Westkreise ist für die ältere Gruppe die Leitform die „Mäander- urne", die ihren Namen von dem Haupt- muster dieser Zeit, mäanderförmigen Mo- tiven, hat. Typus: Gräberfeld von Darzau, Prov. Hannover. Sowohl diese Ornament- form, als ein Gefäßtypus, die Tonsitula, wird aus der La Tene-zeitlichen Keramik übernommen. Während aber letztere nur noch in den ältesten Gräbern dieser Periode vorkommt, behält der Mäander seine typi- sche Bedeutung für die ganze Periode. Die Hauptformen sind folgende : breite tiefe, terrinenartige, nach unten stark verjüngte Schalen mit ausbauchender Wöl- bung der Wandung im oberen Drittel, mit abgesetztem oder geschwungenem und ausladendem Rande; vereinzelt finden sich bei dieser Form enge Henkel am Rande mit angesetzten plastischen Bogen oder Knöpfchen, die den Henkelattachen der Metallgefäße nachgebildet sind; an der weitesten Ausbauchung sitzen Mäander - und Treppen- oder Zickzackmuster, selte- ner Bogenreihen, von denen vertikale Bändchen bis zum Boden ablaufen, alles in mannigfacher Weise variiert, wie die Ge- fäßform selbst. Ferner: schlanke, im oberen Teile ausgebauchte, mit Rand und Fuß versehene Flaschen- und Krausenformen, Nachkommen des La Tene-zeitlichen For- menkreises, ähnlich wie die vorige Form verziert; ähnliche Henkelkrüge; hohe, birn- förmige oder in der Mitte weiter ausladende Töpfe mit abgesetztem niedrigem Rande, mit und ohne Henkel, manchmal unten ge- rauht und mit vereinzelt stehenden Warzen besetzt; weitmündige Terrinen gröberer Art, unten verjüngt, mit Übergängen zu den tiefen Schalen mit und ohne Rand, unten gestrichelt, manchmal mit Warzen, selten
mit einfachen Linienmustern und Dreiecken verziert; einfache glatte Näpfe mit und ohne Rand; vereinzelte glatte Schalen mit Rand und hohem Fuß.
Besonders beliebt sind noch die glänzend schwarzen Gefäße neben den braunen und graugelben.
§ 47. Wichtig ist die Technik der Verzierungen, die zweifach sein kann. Die Linienmuster erscheinen ent- weder als Strichfurchen, oder punktiert, erstere mit einfachem Griffel oder Stichel eingezogen, letztere mit einem rollenförmi- gen, gezähnten Stempel eingedrückt, eine Technik, die schon in der vorigen Periode vorgebildet wurde. Nicht nur der Mäander, sondern auch Treppen- und Zickzackmotive, hängende Dreiecke und einfache Linien - muster werden in dieser ,, Rädchentechnik" hergestellt, ein Merkmal, das neben Grab- riten und Fibelformen Kossinna veranlaßt, auch für die Kaiserzeit eine westgermani- sche Gruppe von einer ostgermanischen ab- zusondern, für die die eingefurchten Muster charakteristisch sind.
§ 48. In der jüngeren Gruppe ist als Hauptform von typischer Bedeutung die ,, Schalenurne", eine tiefe breite Schale mit breiter Standfläche in mannigfachen Varianten, die sich durch die Ausbauchung, die Randbildung, die Henkel unterscheiden. Typus: Gräberfeld von Dahlhausen Kr. Ostpriegnitz (Prov. Brandenburg). Für Dahlhausen sind im besonderen die Knopf - henkel charakteristisch.
§ 49. Anderer Art sind Näpfe mit Steil- wandung und niedrigem Fuß, Töpfe mit Umbruch und Fuß oder geschweifter Wan- dung. Auch rohe Töpfe in Eiform mit weiter Öffnung kommen vor, sowie terrinen- artige Näpfe mit weiter Mündung und ab- gesetztem niedrigem Rande.
§ 50. Obgleich die Technik der Her- stellung noch gut ist, sind doch äußerlich die Unterschiede gegen früher bedeutend. Die schönen schwarzen Gefäße sind nur noch selten vorhanden. Die Ornamente sind nun wieder einfacher: Furchen, Tupfen, Punkte in verschiedenen Kombinationen, Zickzackbänder, mitunter gegliedert durch vertikale Strichgruppen; dazu kommen auch Bogenreihen, Wellenlinien. Als pla- stische Verzierungen treten Wulste, Schei-
KERAMIK
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ben, Leisten auf. Bemerkenswert sind da- bei die Ansätze zu der altsächsischen Buckelkcramik, die hier in mehreren Ge- genden zu finden sind: Schrägkerben oder flache Kannelierungen sowie von innen her- ausgedrückte Leisten. Die Rädchentech- nik wird noch geübt, aber die Mäander- motive sind verschwunden.
§ 51. Mit den oben zusammengestellten Gruppen wird ein scharf umschriebener Kulturkreis ausgefüllt, der von Nord- böhmen bis nach Schleswig-Holstein sich ausdehnt und das Gebiet bestimmter ger- manischer Stämme (Markomannen, Her- munduren, Semnonen, Langobarden) um- faßt. (Fig. 22, 23.)
R. Beltz Vorgcsch. Altertümer 330 ff. Tf. 60. 61 (frührömisch); 354 fr. Tf. 67 (spätrömisch). Hostmann L 'r nenfriedhof bei Darzau, Prov. Hannover Tf. I — VI. W e i g e 1 Gräberfeld v. J)ahlhauscn (Arch. f. Anthrop. XXII). — Alt- mark: P. Kupka in: Stendaler Bcitiiige II u. III. A. Götze in: Götze - Höfer -Zschiesche, Vorgcsch. Altert. Thüringens XXX IV f. J. L. Pic, / 'rnengräher Böhmen* Tf. 66 — 90 (Dobri- chow-Pi£hora, entsprechend Darzau, aber in den Anfängen noch älter); Tf. 91 — 95 (Dobrichow- Trebicka, entsprechend Dalhausen). K o e n e n (iefäßkunde 115 fr. Tf. XIX.
2. Germanischer Ostkreis. § 52. Im Ostkreise, der ungefähr mit einer durch die Spree und die Oder von Küstrin abwärts bezeichneten Linie gegen den westlichen sich abgrenzt, steht die Keramik nach Formen und Technik hinter der nach- barlichen zurück. Zwar findet sich auch hier das Mäanderornament, aber es ist in tiefen Furchen eingetieft und hat den Reiz der Mannigfaltigkeit verloren.
§ 53- Wie früher sind auch jetzt in die- sem Kreise kleinere lokale Gruppen zu unterscheiden, aber gewisse Grundformen wiederholen sich überall: weitmündige Terrinen mit niedrigem Rande, bauchige Töpfe mit engerer Öffnung und schmaler Standfläche. Für den zweiten Abschnitt dieser Periode (3. und 4. Jahrh. n. Chr.) sind von typischer Bedeutung hohe schlan- ke Becher mit breitem Oberteil, stark ver- jüngtem Unterteil, abgesetztem Rande und engem Randhenkel, formlose meist rohe Tassen mit „geknicktem" Henkel, eine wahrscheinlich auf hölzerne Vorbilder zu- rückgehende Spezialform, und die sogen.
Warzenbecher oder ,, Igelgefäße", d. h. ver- schiedene Becherformen mit und ohne Fuß, mit höherem oder niedrigem Rande, deren Bauchwandung mit zapfenförmigen An- sätzen bedeckt ist, eine Sonderform, die auch im Westen nicht fehlt.
§ 54. Unter besonderen Einflüssen, wahr- scheinlich von Südosten her (untere Donau- länder und Südrußland) steht die Provinz Schlesien. Der große Reichtum, den uns die Funde von Wichulla Kr. Oppeln (1. Hälfte der Periode) und von Sakrau Kr. Breslau (2. Hälfte der Periode) offenbaren, stellt auch an die keramische Produktion höhere Anforderungen. Das zeigen die schwarzglänzenden, scharf profilierten, tie- fen Näpfe mit konisch verjüngtem Unter- teil, scharfem Umbruch und schräg aus- ladendem Rande, an dem 3 rechtwinklig geknickte Henkel sitzen, eine Form, die in beiden Hälften der Periode mit geringen Variationen im Gebrauch ist; ferner die schwarzglänzenden, eiförmigen, weitmün- digen Töpfe mit breitem Mäanderband, die zierlichen Tassen, deren Form den oben genannten Dreihenkelnäpfen sich an- schließt, alles Formen, gegen die die rohen, plumpen Tassen mit dem „geknickten" Henkel ganz abfallen. Eine eigenartige Gruppe bilden die Tongefäße aus den Fürstengräbern von Sakrau. Soweit sie nicht geradezu Importstücke der provin- zial -römischen Industrie des Südostens sind, müssen sie nach Formen und Orna- menten Nachbildungen von gleichfalls im- portierten Silber-, Bronze- und Glasgefäßen sein. (Fig. 24, 25.)
A. Götze Vorgesch. d. Neumark 1897 S. 47 f. Schumann in: Balt. Studien 39 (1889) 93 f. ; derselbe Kultur Pommerns 76. Jentsch in: Niederlaus. Mittig. IV 1895. O. Mertins Wegweiser durch Schlesien 108. 112. Fig. 272- 275; 278-282.
3. Germanischer Nordkreis. § 55. Der Nordkreis des freien Germaniens bleibt auch jetzt, wie früher, hinter dem Westkreise zurück und berührt sich mehr mit dem Ostkreis. Zwar wird der Mäander übernommen ohne die technischen und dekorativen Feinheiten, die den west- germanischen Gefäßen eigen sind, aber die Formenausbildung der Gefäße läßt zu wünschen übrig. Beliebt sind mehr breite
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KERAMIK
oder mehr hohe, bauchige Halsgefäße, bombenförmige Terrinen, kleine und große Henkeltöpfe. Mit dem ostgermanischen Formenkreise berühren sich die breit- schaligen Becher mit hohem, stark ver- jüngtem Fuß, die Tassen mit geknicktem Henkel, und die I-förmigen Henkel, die in Schlesien wiederkehren. In der spät- römischen Epoche ist der Charakter der Ornamentik der westgermanischen ähn- lich. Auch die Schalenurnen sind hier im Gebrauch, daneben aber auch Henkel- becher in verschiedenen Varianten beliebt. S. Müller Ordning II Nr. 142 — 171 (frührömisch); Nr. 290 — 307 (spätrömisch). VI. Völker wänderungszcit. 1. E 1 b k r e i s. § 56. In einem engeren Kreise der westgermanischen Kultur, in der A 1 1 m a r k und in Altsachsen bildet sich nach den Ansätzen von plasti- schen Verzierungen, wie sie in der spät- römischen Zeit mehrfach beobachtet wor- den sind, ein besonderer Stil in der Buckelkeramik der Völkerwande- rungszeit aus. Es sind in der Regel hohe Töpfe, die nach oben zu einem kurzen Halse sich einziehen, und niedrige, weit- mündige Näpfe, die mit eingetieften und plastischen Verzierungen überladen sind. Ihr Hauptzentrum ist die linke Seite der unteren Elbe. Sie berühren sich mit der großen Masse von Schalenurnen, die rechts der Elbe im 4. — 5. Jahrh. die Grabkeramik vertreten (Typus: Butzow Kr. Westhavel- land, Prov. Brandenburg). Weiter östlich beginnt das Land der Ostgermanen sich zu entvölkern, bis die Slaven mit ihrem ärm- lichen Kulturbestande hier festen Fuß fassen und eine ihnen eigentümliche Kera- mik mitbringen. (Fig. 26.)
Müller-Reimers Vor- u.frilhgesch. Altert, in Hannover Tf. XV. M e s t o r f Vorgesch. Altert. Schleswig-Holsteins Tf. 41. C.'Schuch- hardt in: Prähist. Ztschr. I 366 Tf. 43, 7 — 10. Voss-Stimming Vorgesch. Altert, aus der Mark Brandenburg Abt. VI Tf. 1 — 7.
2. Rhein-Donau-Kreis. § 57- An den Westgrenzen des Ger- manengebietes in den Rheinlanden und Südwestdeutschland, wo die provin- zial -römische Industrie ihr letztes Dasein fristete, findet sich in spätrömischer und früher Völkerwanderungszeit (4. u. 5. Jh.
n. Chr.) ein gemischter Formen- kreis. Teils sind es Importstücke aus den provinzial -römischen Fabriken, wie ge-> firnißte und bemalte Becher und späte Ab- kömmlinge der Terra-Sigillata-Ware, teils Schalen, Krüge, Näpfe aus unbekannten, einheimischen Fabriken, die mit den frem- den Formen auch die Scheibentechnik übernommen haben, teils aber auch hand- gemachte Ware, rohe Näpfe und Schüsseln, die nach Technik, Form und Material noch den prähistorischen Charakter bewahren und als Erzeugnisse der primitiven Haus- industrie sogar in den merovingischen Grabstätten des 6. und 7. Jahrhs. n. Chr. wiederkehren. Die Vorstufen dieser Misch - kultur lassen sich schon in Urnengräber- feldern des 2. — 3. Jahrhs. n. Chr. in Süd- westdeutschland erkennen.
K. Schumacher in Altert, u. h. Vorz. V 2
Tf. 9. Lindenschmitt ebenda V 1 S. 21
f. Tf. 4—6; V 8 S. 265 fr. Tf. 47.
3. N o r d k r e i s. § 58. Der Nordkreis steht auch in dieser Periode abseits von der sonstigen Entwicklung mit seinen Ton- gefäßen. Nur die Stempeltechnik, mit der die Verzierungen angebracht werden, steht im Zusammenhang mit der westgermani- schen Keramik. Die Hauptformen sind große Vorratsgefäße mit Umbruch der Wandung im oberen Viertel und aufgeleg- ten Tupfenleisten, schlanke, hohe Becher mit Gruppen von 3 horizontal gestellten Warzen und henkellose rohe Töpfe mit weiter Mündung. (Fig. 27.)
S. Müller Ordning II Nr 511 — 515.
VII. Frühmittelalter. § 59. So werden ganz allmählich die Fran- ken eine eigene Töpferindustrie ge- schaffen haben. Nach dem Sturze der römischen Herrschaft müssen auch im Ge- biete der Franken römische Töpfer in alter Weise weitergearbeitet haben und waren von großem Einfluß auf die einheimischen germanischen Töpfereien, wie die Näpfe, Schalen, Schüsseln, Henkelkrüge, Henkel- kännchen, henkellose, hohe Töpfe aus dem Reihengräberfeld von Schwarzrheindorf bei Bonn aus dem 5. — 7. Jahrh. n. Chr. zeigen. Funde gleicher Art lassen sich längs des Mittel- und Unterrheins bis nach Belgien und Frankreich hinein verfolgen.
K. Schumacher in: Altert, u. h. Vorz. V 4
S. 12S ff. Tf. 24.
KERBSCHNITT— KES SEL
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§ 60. Die alamannisch-fränki- sche Keramik im engeren Sinne, wie sie aus den süddeutschen und rheinischen Reihengräbern bekannt geworden ist, weist nur in einigen wenigen Formen eine An- lehnung an die spätrömische Provinzial- keramik auf: dazu gehören in erster Reihe die Henkelkannen mit Kleeblattmündung, eine uralte, bis in den troisch-mykenischen Kreis zurückgehende Form, und eine den späten Terra-Sigillata-Formen nachgebil- dete Schale.
§61. Aber die Arbeit mit der Töpfer- scheibe haben diese westgermanischen Werkstätten von den fremden Töpfern ge- lernt, wenn auch manchmal ihre Produkte etwas unregelmäßig erscheinen. Der Brand der Gefäße ist im ganzen gut, z. T. sogar klingend hart. Ihre Oberfläche ist rötlich, gelblich, braun und grau, seltner schwarz oder glänzend schwarz. Die üblichen Formen sind folgende: am meisten wiegt ein tiefer Napf ohne Henkel vor, dem die konische Form zugrunde liegt (Kumpen), meist breiter als hoch, aber mannigfach variiert im oberen Teile, dem in der Regel ein Band angefügt ist, seltner rundlich ausgebaucht; dann Becher in verschiedenen Formen, teils im Anschluß an den Kumpen, teils hoch und schlank, doppelkonisch mit angesetztem hohem Rande; Henkelkannen mit einer hochgestellten Ausgußröhre; selt- ner Flaschenformen.
§ 62. Sehr eigenartig sind die Ver- zierungen; in der Regel sind sie mit einem Rädchen oder mit einem Holz- stempel hergestellt und bestehen in allerlei zierlichen geometrischen Mustern oder so- gar in Pflanzenmotiven. Ausnahmsweise findet sich vereinzelt auch einmal Bemalung mit schwarzen Strichmustern. Merkwürdi- gerweise fehlen in diesem Kreise Teller, Schüsseln und Schalen. Sie werden im Gräberinventar durch Bronzegefäße und Gläser ersetzt. (Fig. 28.)
§ 63. So gibt am Ende des ersten nach- christlichen Jahrtausends die keramische In- dustrie im Germanengebiete mit den Karo- lingergefäßen die Merkmale prähistori- scher Technik völlig auf und beginnt eine neue Entwicklung, die zum Mittelalter führt. Es bleibt nur noch die Topfware der S 1 a v e n in Nord- und Ostdeutschland
in den Fesseln primitiver Gewohnheiten befangen, obgleich auch sie den Gebrauch der Töpferscheibe von den Römern gelernt hatten.
Lindenschmitt Handb. d. deutschen Altcrtumsk. 479 f. Taf. 34. 35. Altert, u. h. Vorz. I, IV 5; IV 72. Koenen Gefäßkunde 128 fr. Taf. XX 1—23; S. 134fr. Tf. XX, 24 — 33; XXI, 1 — 23. Hubert Schmidt.
Kerbschnitt (Kristallschnitt), einfachste Art der Verzierung einer Fläche, der Holz- technik eigentümlich, von da auch in andere Stoffe (Stein, Bronze, Leder) über- tragen. Die Muster sind geometrische, die mit schräg geführten Schnitten in den Grund hinein getieft werden. Es ergibt sich da eine rein kristallinische Erscheinung des Ganzen, scharfe Kanten und Flächen, vertiefte drei- und mehrseitige Pyramiden u. dgl. Diese Zierweise, die sehr leicht zu erlernen und primitiv ist, weil völlig frei von irgendwelchen organischen Gestaltun- gen, war allen germanischen Stämmen eigen und bei vielen oder ihren Nachkom- men fast bis in die Gegenwart geübt; ihre Verbreitung geht vom hohen Norden bis nach Spanien, von England bis zum Bal- kan.
A. Haupt Älteste Kunst der Germanen,
Leipzig 1909, S. 52. A. Haupt.
Kessel aus Bronze, verschiedener Form, becken-, Schüssel- und eimerartig, in der Metallindustrie des Hallstattkulturkreises und im Norden importiert; s. Bronzegefäße § 3. — Griechisches Importstück mit eiser- nen Tragringen, aus der späten Hallstatt - zeit, wahrscheinlich auf ältere griechische Formen zurückgehend; s. Bronzegefäße § 4 a. — Griechisches Importstück mit Silensmaskenattachen aus der klassischen Blütezeit der griechischen Metallindustrie; s. Bronzegefäße § 4 b. — Keltische Fabri- kate aus der Spät-La Tene-Zeit, in mehre- ren Varianten, mit eisernem Rand und eisernen Tragringen; s. Bronzegefäße § 6a.
— Aus der pro vinzial -römischen Industrie, z. T. im Anschluß an die keltischen Formen, in mehreren Varianten; s. Bronzegefäße § 6 c. — Nachrömische Typen, teils in direktem Anschluß an die vorigen, teils fremdartige Typen östlichen („skythi- schen") Ursprungs; s. Bronzegefäße § 7.
— Nachläufer, wahrscheinlich im Zusam-
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KEULE— KIMBERN
menhange mit der provinzial-römischen Industrie aus der Wikingerzeit; s. Bronze- gefäße § 8. Hubert Schmidt.
Keule. § i. Aus hartem Holz geschnit- tene Keulen gehören zu den ältesten Stücken des menschlichen Waffeninventars und dauern als Notwaffe bis in die moderne Zeit (Hirtenkeule, Knotenstock). — Einige wenige Exemplare aus dem Altertum kennen wir aus neolithischen Pfahlbau - Stationen der Schweiz. Es sind etwa I m lange Stecken, die oben kugel- oder bolzen- förmig erweitert sind (Keller, Mitteilungen d. Züricher Antiq. Gesells. Bd. XV 7, Tf. II 2. 3).
§ 2. Ein technischer Fortschritt war die Herstellung des Keulenkopfes aus Stein. Solche steinernen Keulenköpfe sind im Neolithikum Nordeuropas in zwei Haupt- typen vertreten. Es sind entweder von Natur rundliche oder rund zugehauene Steine, die eine um die Mitte herumlaufende Schaf tungsrille haben oder flachere schei- benförmige Steine mit einem Schaftloch in der Mitte. Die letzteren scheinen einer jüngeren Stufe anzugehören (S. Müller, Nord. Altersk. I 144).
§ 3. Die Keulenköpfe der Bronze- und Hallstattzeit, in Ungarn und Italien häufi- ger, sind aus dem Norden nur in wenigen Exemplaren bekannt und dürften impor- tiert sein. Sie haben die Form einer Röhre, die bei den meisten Exemplaren außen mit Stacheln versehen ist (ein nordischer Keu- lenkopf trägt auf einer Seite eine mensch- liche Maske) oder mit Lappen von ge- schweifter Kontur (birnenförmiger Kolben). Beide Formen sind Nachbildungen des mit Spitzen oder Schneiden armierten Keulen- kopfes. Die Nachahmung einer ganzen Holzkeule in Bronze ist die isolierte Waffe von Mönkhagen (J. Mestorf, Vorgesch. Altert. XX 186). — Aus den späteren archäologischen Stufen besitzen wir bis jetzt kein Material, das über die Form, Ver- wendung und Verbreitung der Keule bei den Germanen Auskunft gibt.
§ 4. Auch für das frühe Mittelalter sind wir ausschließlich auf die Schriftquellen und Miniaturen angewiesen. Ammianus Marc. (XXXI 7) schildert die K. als wirk- same Wurfwaffe in den Händen der Goten in der Schlacht ad Salices 377 n. Chr.:
„barbari ingentes clavas in nostros conji- cientes ambustas". In merowingischer Zeit wird sie kaum erwähnt (nur Gregor v. Tours X 15 vectibus caedere und X 16 vectibus et securibus confractis).
§ 5. Erst die karolingischen Quellen nennen sie häufiger. Von den in den Texten gebrauchten Termini (lat. fustis = ahd. stauga; baculus, clava = ahd. kolbo, cholbo; sudes = stecko; palus, vectis, robur, flagel- lum, cateia; pilum = ahd. cholbo; thyrsu? = ahd. cholbo, stanga; cippum = ahd. stoc; cestus = ahd. kolbo) scheint die cateia oder teutona (vgl. Wright-Wülker 140, 36; 143,. 10) im besonderen die Wurfkeule zu be- zeichnen. Sie wird von Isidor (Orig. XVIII 7) als ein Geschoß beschrieben: ,,cx materia quam maxime lenta, quae iacta quidem non longe propter gravitatem evolat, sed quo pervenit vi nimia perfringit" und das ,,si ab artifice mittatur rursus venit ad cum qui misit", also als eine Kehrwiederkcule ähnlich dem Bumerang. Ob Isidor hier glaubhaft berichtet, ist trotz Lindenschmit (Handbuch S. 185) in Frage zu stellen. § 6. Die vielen Bezeichnungen deuten auf eine mannigfache Verwendung haupt- sächlich wohl als Waffe des niederen Mannes. Sie besteht aus (im Feuer ge- härtetem) Holz und ist oben oft mit Blei ausgegossen und mit Eisen beschlagen (carm. de bello Saxonico III 107: „fustes- ad proelia quernos milia multa parant plumbo ferroque gravabant"). Ein Kapi- tular Karls des Großen verbietet den Ge- brauch der Keule und will sie durch den Bogen ersetzen (Capit. Aquis gran. c. 17). Doch erscheint sie schon unter Ludwig dem Frommen und Lothar wieder als Kriegs- waffe und findet dann seit dem II. Jahrh. wieder allgemeine Verwendung.
J. Schlemm Wörterbuch z. Vorgeschichte 1908 S. 286 f. Geßler Trutswaffcn d. Karo- lingerzeit. Baseler Diss. 1908 S. 2 2 ff.
Max Ebert.
Kimbern. § 1. Wir besitzen eine Reihe einwandfreier Zeugnisse für die Herkunft der Kimbern aus dem nördlichen Jütland und für den Fortbestand eines Restes von ihnen in der alten Heimat: s. R. Much PBBeitr. 17, 216 f. und G. Z i p p e 1 , Die Heimat der Kimbern, Progr., Königsberg l&93> 9- Das wichtigste davon ist das
KIMBERN
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Monumentum Ancyranum, das von ihrer Gesandtschaft an die Römer nach der von Tiberius im J. 5 v. Chr. veranstalteten Flottenfahrt berichtet: Cimbrique et Cha- rydes et Semnones et eiusdem tractus alii Germanorum populi per legatos amicitiam meam et populi Romani petierunt. Strabo 293, der von dieser Huldigungsfahrt weiß, erwähnt eine interessante Einzelheit, die Übersendung ihres heiligsten Kessels als Ehrengabe, was sehr gut zu den in Däne- mark gefundenen, Kultzwecken dienenden großen Metallkesseln aus dieser Zeit stimmt. Ausdrücklich bezeugt er zugleich die Fort- existenz des Stammes. Plinius, der die K. NH. 4, 14 unter den Ingyaeones aufzählt, muß sie sich in Jütland seßhaft gedacht haben, da er 4, 13 vom Promontorium Cimbrorum spricht, dessen Name und Be- griff übrigens ebenfalls gelegentlich jener Kundfahrt im J. 5 den Römern zuge- kommen ist. Zu all dem stimmt die KtjxßptxTj Xspao'vYjaoc bei Ptolemaeus und dessen Ansatz der Ki'jxßpot im äußersten Norden der Halbinsel und neben den Xapoöosc.
§ 2. Dem gegenüber fällt es nicht ins Gewicht, wenn Tacitus, wie Germ. 37 zeigt, aus seinen Quellen keine klare Vor- stellung von den Sitzen der K. gewonnen hat, und wenn er ihrer nicht, wie es sich gebührte, im Zusammenhang mit den Nerthusvölkern Erwähnung tut. Daraus ist nicht einmal bestimmt zu schließen, daß das Volk damals nicht mehr bestanden hat, da es ihm ebensogut unter anderem Namen (vor allem kommt Huitones in Betracht) untergekommen sein kann.
§3. Für den Ausgang der großen kimbr. Wanderung vom Meere her und ihre Sitze an diesem spricht es doch auch, daß, wie schon Posidonius wußte, ihr Aufbruch durch eine Meeresflut veranlaßt sein sollte. Dazu kommt das Zeugnis des Philemon bei Plinius NH. 4, 95 über ein von den K. an bis zu einem Vorgebirge Rusbeas sich er- streckendes Meer namens Morimarusa.
Wenn neuerdings G. W i 1 k e (Deutsche Geschichtsbl. 7, 291 ff.) die sehr schlecht begründete Ansicht Müllenhoffs (DA. 2, 283, 289), daß die K. von der mittleren Elbe kamen, archäologisch durch den Hin- weis darauf zu stützen versucht, daß die
Funde in Jütland keine zeitweilige Ent- völkerung erkennen ließen, wohl aber die an der mittleren Elbe, ist dabei außer acht gelassen, daß eine durch Auswanderung entstandene Lücke sich alsbald durch Zu- wanderungen wieder schließen kann. Wenn die Funde an der mittleren Elbe in der Tat von der mittleren La Tene-Zeit an eine plötzliche und starke Abnahme zeigen, braucht dies nicht einmal mit L. Schmidt {Allg. Gesch. d. germ. Völker 145) aus einem starken Zuzug erklärt zu werden, den dieK. unterwegs dort erhielten — obwohl solcher manchenorts stattgefunden haben mag — ; vielmehr erklärt der Vormarsch der West- sveben an und über den Main eine Ent- völkerung in ihren alten Sitzen zur Genüge.
Was sich aus vorurteilsloser Betrachtung der alten Quellen bereits ergibt, findet volle Bestätigung durch den Namen Himmerland, älter Himbersyscel für einen dänischen Distrikt am Limfiord mit dem Hauptort Aalborg; s. Kossinna IF. 7, 290, 1.
§ 3. Zugleich zeigt sich hier, daß im Namen Ktfißpoi Cimbri der Anlaut germ. h ist, dessen Wiedergabe durch K C wohl auf Rechnung gall. Vermittlung zu setzen ist, die auch den Namen der Teutonen umgestaltet hat; vgl. silva Caesia, Catualda. Damit fallen alle Erklärungsversuche, die mit anlautendem germ. k rechnen und zu- gleich alle — übrigens schon mit Rücksicht auf die geographische Stellung des Volkes verfehlten — Versuche, ihn aus dem Kelt. herzuleiten. Wenn von Festus 43 und Plutarch, Marius II, überliefert wird, daß der Name im Gall. 'Räuber' bedeutet habe, hat sich diese Bedeutung sicher erst am Volksnamen ausgebildet.
Wir haben es also mit einem germ. Wort- stamm himbra- zu tun, u. zw. himbra- mit altem i, da wir sonst in so früher Zeit, wie Tencteri, Fenni zeigt, erhaltenes e erwarten müßten. Sonst ist dieser nicht mehr nach- weisbar. Doch liegt der Gedanke an die germ. Wurzel ski 'scheinen' und ihre 5-lose Nebenform hi, im besonderen an Verwandt- schaft mit Schimmel und Schimmer nahe. Dann ergäbe sich für den Namen der K. ähnliche Bedeutung wie für den der Skiren.
§ 4. Der Aufbruch der K. erfolgte um 120 v. Chr., u. zw. ist die Überlieferung, daß er durch eine große Überschwemmung
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KINDERSPIELZEUG
veranlaßt wurde, durchaus glaublich. Die Teutonen und Ambronen sind wohl von Anfang an in ihrer Gesellschaft, doch ist es nicht ausgeschlossen, daß die wandern- den Völker, als sie schon in Gallien standen, Nachschübe aus der Heimat und anderen Zuzug erhalten haben, abgesehen von den selbständig vorgehenden Helvetiern. Ja andernfalls wäre es kaum verständlich, daß sie nach zahlreichen Kämpfen und Ver- lusten, die sie auf einer fast 20jährigen Wanderung auch sonst erleiden mußten, zuletzt noch in gewaltiger Stärke auftreten.
§ 5. Sie zogen anfangs elbaufwärts nach Böhmen und dann, da die Boier sich ihrer erwehrten, der Donau folgend zu den Skordiskern. Von dort wandten sie sich nach Westen zu den Tauriskern, auf deren Boden 113 v. Chr. ihr erster siegreicher Zusammenstoß mit den Römern stattfand. Doch setzten sie ihren Zug nach dem Westen fort und bewogen durch ihr Er- scheinen auch einen Teil der Helvetier zur Auswanderung. Aber trotz einer Reihe fürchterlicher Niederlagen, die sie im süd- lichen Frankreich den gegen sie ausgesand- ten römischen Heeren beibrachten, ver- suchten sie keinen Einfall in Italien. Viel- mehr zogen die K. über die Pyrenäen und schlugen sich dort mit den Keltiberern her- um. Die andern brandschatzten inzwischen Gallien, wo nur die Beigen sie abgewehrt haben sollen, vereinigten sich aber dann gerade auf dem Boden eines belgischen Stammes, der Veliocasses, mit den zurück- gekehrten K. und beschlossen nun endlich, in zwei Heere verteilt, in Italien einzu- brechen; doch wurden die Teutonen und Ambronen 102 bei Aquae Sextiae (Aix) in der Provence und 101 die K. bei Vercellae in Oberitalien vernichtend geschlagen. Die in den norischen Alpen zurückgebliebenen Helvetier entgingen dem Verhängnis und kehrten in ihre Heimat zurück.
§ 6. Von den Germanen selbst waren vorher an verschiedenen Orten Bruchteile haften geblieben. Ungewiß ist es, ob dies für die Umgebung von Teutoburgium nörd- lich von der untersten Save angenommen werden darf, wo aber mindestens der germ. Name der Örtlichkeit, der wohl ursprüng- lich ihr befestigtes Lager bezeichnet hat, auf sie zurückgeht. Daß sich in der Nähe
der durch eine Inschrift bei Miltenberg am Rhein nachgewiesenen Toutoni (d. i. Teu- tonen) auch K. niedergelassen haben, hat man aus Altären, die dem Mercurius Cim- brius oder Cimbrianus gewidmet sind, ge- folgert (s. Kauffmann ZfdPh. 38, 289 ff.). Endlich ist uns von dem Volk der Aduatuci in Belgien zwischen Eburonen und Nerviern durch Caesar BG. 2, 29 wohl auf Grund ihrer eigenen Aussagen bezeugt, daß sie von einer zur Bewachung von Ge- päck zurückgelassenen, 6000 Mann starken kimbrisch-teutonischenAbteilung abstamm- ten. Sie scheinen indessen damals schon stark keltisiert gewesen zu sein, und auch ihr Name ist ein keltischer.
Außer der bereits angegebenen Lit. vgl. Ihm b. Pauly-Wissowa unt. Cimbri. L. Schmidt Allg. Gesch. d. germ. Völker 144 fr".; dort wei- tere Lit. R. Mach.
Kinderspielzeug (altnordisch). § 1. Von Spielzeug (anord. leika, n.) für Kinder in ganz jungem Alter, mit dem sie sich zu Hause im Zimmer beschäftigten und mit dem sie sich vorwärts halfen in ihrer tastenden Untersuchung derUmwelt, können Goldringe angeführt werden (die auf dem Fußboden gerollt wurden), Muschelschalen und Schneckenhäuser, Tier- und Menschen- figuren, kleine Schiffe, Drehscheiben (skapt- kringla) und Kreisel (hreytispeldi; vgl. engl. bummers). In der Glümssaga z. B. (c. 12) werden zwei Knaben geschildert, von 4 und 6 Jahren, die mit einem Messingpferd spielen, der älteste hält sich für zu alt, um sich zu solcher Art Spielzeug herabzu- lassen, und verehrt deshalb das Pferd seinem Pflegebruder. Widder mit den Fingern darzustellen (in- dem man diese übereinander bog), ist eine von den vielen kleinen Künsten, die Er- wachsene die Kinder zu lehren pflegen. Bei fortschreitender Entwicklung der Kin- der zeigen die heranwachsenden Neigung, die Art der Erwachsenen nachzuahmen. Die Mittel hierfür sind die einfachsten, aber die starke Einbildungskraft der Kindesseele berührt sie mit ihrem Zauberstab. Im Nu verwandelt sich ein kleiner Teich zum Weltmeer, Hobelspäne zu Kriegsschiffen, eine Reihe kleiner Steine zu prächtigen Gehöften. Die Wahl des Spiels richtet sich nach der Anlage des einzelnen. Der Land-
KINNBART— KIRCHE
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mannssprosse errichtet Wohnungen und pflegt seine Herde, der Wikingssproß segelt mit vollbemannten Schiffen in fremde Lande (vgl. Snorres reizende Schilderung der Kinderspiele des Harald Sigurdsson und seiner Brüder, Hkr. II, 132).
§ 2. Die Kinder hatten Erlaubnis, sich soviel wie möglich im Freien herum- zutummeln. Standesunterschiede waren kein Hindernis, seine Spielkameraden frei zu wählen. Je mehr die Knaben sich dem Jünglingsalter nähern, desto eifriger er- geben sie sich dem Sport und Freiluft- spielen derselben Art wie die der Er- wachsenen. Aus eigener Initiative oder aus Anlaß von Gastereien, Volkszu- sammenkünften usw. sammeln sie sich in Scharen zum Spiel. Bei einem Opfer- gelage in Upsala veranstalten zwei junge Königssöhne ein Knabenspiel, 'bei dem jeder von ihnen seinen Haufen anführte' (Hkr. I, 62). Bei der Zusammenkunft in Hvitarvellir (Egilss. 40) führen die Knaben ein Ballspiel für sich auf neben dem der Erwachsenen. Von Egill Skallagrims- son wird hervorgehoben, daß er gern mit andern Knaben zum Ringkampf sich traf. Diese zahlreichen Spielzusammenkünfte in größerem Stil, bei denen Nachahmung von Kämpfen oder andern Auftritten des wirklichen Lebens gern der Handlung des Spiels zugrunde gelegt wurde, trug sehr viel zur Ausbildung von tüchtigen und entschlos- senen Männern bei ; der Leib wurde gestärkt, der Geist reifte. Dort machte der werdende Anführer seine erste Schule durch in der Kunst, eine Schar zu lenken; dort lernten alle sich unterordnen im Zusammenwirken zu geschlossenem Auftreten, in dem gleich- zeitig jeder seine besondere schwere Auf- gabe hatte. Die Kinderspiele waren gleichzeitig sowohl Nachahmung des Lebens wie Vorbereitung auf das Leben. — Weite- res unter 'Sport' und 'Spiele'.
Björn Bjarnason.
Kinnbart (got. kinnubards) zu tragen, scheint spätere Sitte der Goten gewesen zu sein, der Vollbart königliches Vorrecht. Er wurde vielfach spitz getragen, manch- mal in einen kleinen Zopf geflochten, wohl auch zweigeteilt, nicht selten auch ohne Schnurrbart, namentlich mit einer gewissen Vorliebe auf angelsächsischen Bildern.
Herrn. Fischer ZfdA. 48, 408 (1906)« L. Lindenschmidt Hdb. d. dtsch. Altsk. I S. 318 ff. M. Heyne Hausaltert. III. 75-77. — S. auch 'Bart'. Sudhoff.
Kirche. A. Deutschland. § 1. Das christliche Gotteshaus wurde bei den Ger- manen anfänglich durchweg in Holzbau hergestellt; seit Karls d. Gr. Zeit ersetzt der Steinbau diesen langsam. Die Anlage solcher Gebäude im Norden war im Gegen- satz z. B. zu den italienischen und byzantini - sehen großartigen Bauwerken der Regel nach räumlich bescheiden, ja oft sehr klein, stets kurz, so daß angenommen werden muß, daß oft die Gemeindemitglieder außerhalb durch weite Öffnungen (Vorhalle, offne Bogen) hin- einschauend dem Gottesdienste anwohnten. (Vgl. Helmstedt, Peterskapelle.)
§ 2. Daher ist die Anlage meist die ein- fachste; bei Langbauten der Regel nach aus Schiff, schmalerem rechteckigen oder halbrundem Chor und Vorhalle bestehend. Zentralbauten (s. d.) sind bei Pfalzkapellen und Taufkirchen vorwiegend. Umfang- reichere Basilikenanlagen sind demnach seltener; solche ohne Querschiff (dreischiffig mit Vorhalle zwischen zwei Türmen) in Lorsch nach Ausgrabungen einst vorhanden ; mit Querschiff und drei Chorapsiden zu Steinbach undSeligenstadt; großenUmfangs waren mit Doppelchoranlage östlich und westlich einst zu Köln und Fulda (819). Doppelte Querschiffe sehr selten (Köln, Dom, S. Pantaleon; Reichenau). Mit Em- pore über den Seitenschiffen, Querschiff mit Apsiden, Chorapsis, sowie zwei runden Westtürmen und Vorhalle dazwischen die Stiftskirche in Gernrode.
§ 3. Kryptenanlagen sind überall ver- breitet, bei Zentral- wie Langbauten. Turmpaare anfänglich öfters freistehend (St. Gallen), werden, meist rund, seit Aachen viel gebräuchlich und bilden mit der Vor- halle eine sehr charakteristische West- gruppe, die dem 10. Jahrh. (Münster-Eifel, Möllenbeck, Wimpfen i. T., Großenlinden) besonders eigen sind. In Essen ist der Westbau, der sich als Nische mit innerer architektonischer Gliederung nach dem Muster der Pfalzkapelle zu Aachen gegen das Schiff zu öffnet, als eine Art Turmbau in die Höhe gezogen und ebenfalls von zwei Treppentürmchen flankiert.
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KIRCHE
• § 4. Im Innern der Kirche nimmt der Altar, entweder unter dem Triumphbogen oder im Zentrum der Apsis gelegen, die wichtigste Stellung ein. Zu ihm treten Ambo (Kanzel) und Schranken, diese letz- tere zur Abtrennung eines Raumes rings um den Altar, oft das Querschiff und selbst ein Stück des Mittelschiffes einfassend, für den Chor und die Geistlichkeit. In Michel- stadt trennte sogar eine Bogenstellung (Ikonostase, Bilderwand) ganz wie bei westgotischen Kirchen in Spanien (S. Mi- guel de Escalada) quer durch die Kirche diesen Raum ab. Für den Chor wurde bei sehr großer Zahl der Klosterinsassen eine zweite Choranlage im Westen geschaffen; für Nonnenklöster gern im Westen eine Chorempore über dem Eingang (Winter - chor) errichtet.
§5. Innenausstattung. Das Innere des Gotteshauses bedurfte einer Fülle ein- zelner Gestaltungen für den Gottesdienst. Waren zur einfachen Benutzbarkeit Dinge wie Türen und Fenster, Dach und Decke notwendig, so gebrauchte die Kirche ferner für ihre eigentlichsten Zwecke zunächst den Altar mit den dazugehörigen Geräten; die erhöhten Standorte für Predigt, Evangeli- ums- und Epistel -Vorlesung (Kanzel, Am- bo), die Schranken zur Abtrennung be- stimmter Teile, die Bischofstühle (Kathe- dra) und Presbytersitze; sodann eigent- lichen Schmuck wie Wandgemälde, Mosai- ken, reiche Fußböden, Vorhänge und Teppiche, Stickereien, wie kirchliche Kost- barkeiten, insbesondere Reliquiare und so viele andere Dinge, die noch heute unent- behrlich sind. An Nebenräumen waren noch sakristeiartige vonnöten, insbeson- dere das Diakonikon und die Prothesis im Gebrauche; Vorhalle (Narthex) und Vorhof (Atrium) scheinen ebenfalls für fast unent- behrlich gehalten worden zu sein.
A. Haupt.
B. -England. S. Englische Baukunst § 5 ^, 28 ff.
C.Norden. §6. Das Kirchenschiff wird im Altnorw. als kirkia schlechthin be- zeichnet; erst in späterer Zeit wird hinzuge- fügt: „die Kirche an sich" oder ,,die große Kirche" im Gegensatz zum Chor als dem klei- neren Teil. — Im übrigen s. Art. 'Stabkirche" 'Steinkirche' und 'Nordische Baukunst'.
§ 7. Der Kirchturm (anord. stgpull) kommt nur selten bei den ältesten nor- dischen Kirchen vor, wird aber allmäh- lich häufiger. Gewöhnlich vierseitig und bald vor dem Westende der Kirche, bald über der Vierung oder über dem Chor- quadrat errichtet, folgt der K. den gewöhn- lichen europäischen Formen des romani- schen K. und ist mit einem niedrigen Turm- helm, in Dänemark und teilweise auch in Schweden dagegen durch oft mit treppen - förmig abgestuften Giebeln versehenes Dach abgeschlossen. Die Wände sind oft von außerordentlicher Dicke, da die Kirch- türme zur Verteidigung bestimmt waren (s. Verteidigungskirchen unter Art. Nordi- sche Baukunst). Zugleich diente der K. als Aussichtsturm für Wachtposten. Im westlichen Norwegen stehen die Türme an der Westseite, im östlichen über der Vierung der basilikalen Kirchen. Rundtürme kom- men im Norden selten vor. In dem damals dänischen Schonen sind die K. von Ham- marlunda und Hammarlöf Rundtürme — wie die wahrscheinlich 1135 — 1138 errich- tete Magnuskirche auf Egilsey (Orkaden) einen Rundturm im Westende hat, 15,74 m (ursprünglich wohl ca. 20 m) hoch und in 4 Stockwerke geteilt. Die Form dieses Kirchturms ist sicher durch keltische Ein- flüsse bedingt; die Kirchtürme in Schonen dagegen wurden wohl deutschen Rund- türmen (wie die zu Gernrode u. ähnl.) nachgebildet.